Untersuchungshaft nach “Schwarzfahrt”

von 22. Juni 2020

Dieser wurde erlassen, da der 51-Jährige zu seiner Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Merseburg im Mai dieses Jahres nicht erschienen war. Hier war er angeklagt wegen des mehrfachen Erschleichens von Leistungen und sieben Diebstahlshandlungen. Nach der Vorführung vor dem zuständigen Richter, der die Haft bestätigte, wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Hier wird er bis zum Tag seiner Verhandlung verbleiben. Hinzu kommt eine erneute Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen.