Gestern, am 18.02.2019, kam es im Rahmen von mobilen Verkehrskontrollen zur Feststellungen und Ahndung folgender Verkehrsordnungswidrigkeiten:
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2 x Nichtmitführen erforderlicher Dokumente
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1 x Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
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2 x Nichteinhaltung des Mindestabstandes
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5 x Nichtbeachtung eines Überholverbotes
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8 x technischer Mangel am Fahrzeug
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1 x Parken auf der Autobahn
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1 x Geschwindigkeitsverstoß
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1 x Verstoß gegen das Fahrpersonalrecht (Lenk- und Ruhezeiten)
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1 x nicht zulässige Fahrzeugabmessungen
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8 x sonstige Verstöße
Des Weiteren wurde auf der A9 (Rastanlage Osterfeld) und auf der A38 (Parkplatz Querfurter Platte) ein stationärer Kontrollort eingerichtet. Hier wurden 29 Fahrzeuge überprüft, wovon 27 beanstandet werden mussten.