Verkehrsprävention- Gefahren durch herabfallende Eisschollen von LKWs

Verkehrsprävention- Gefahren durch herabfallende Eisschollen von LKWs
von 28. November 2017

Aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre lässt sich feststellen, dass viele Verkehrsunfälle, insbesondere auf Autobahnen, durch von Fahrzeugen herab fallendes Eis und Schnee verursacht werden. In den Wintermonaten ist dies eine der Unfallursachen, bei denen Sach- und Personenschäden die Folge sind.

Verantwortlich für das Fahrzeug ist stets der Fahrzeugführer (§ 23 StVO). Argumente wie zum Beispiel Zeitdruck, fehlende Möglichkeit der Eisbeseitigung oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung! Um solche Schäden künftig zu vermeiden, entfernen Sie vor Fahrtantritt Eis und Schnee von Ihrem Fahrzeug!

Informationen Ihrer Autobahnpolizei zum Thema:

„Gefahren durch Eis und Schnee“

Aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre lässt sich feststellen, dass viele Verkehrsunfälle, insbesondere auf Autobahnen, durch von Fahrzeugen herabfallendes Eis und Schnee verursacht werden.

In den Wintermonaten ist dies eine der Unfallursachen bei denen Sach- und Personenschäden die Folge sind. Die Einleitung von Ermittlungen sind im Schadensfall die unausweichliche Folge.

Verantwortlich für das Fahrzeug ist stets der Fahrzeugführer (§ 23 StVO). Argumente wie zum Beispiel Zeitdruck, fehlende Möglichkeit der Eisbeseitigung oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung! Um solche Schäden künftig zu vermeiden, entfernen Sie vor Fahrtantritt Eis und Schnee von Ihrem Fahrzeug!

Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Die Fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Die Fahrlässige Tötung ist eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.