Sie stoppte ihr Fahrzeug, da ein Radfahrer die Fahrbahn vorfahrtsbedingt auf dem Radweg kreuzte und setzte ihre Fahrt fort, als die Fußgänger-/ Radfahrerampel auf Rot umsprang. In diesem Moment befuhr die geschädigte Radfahrerin die Fahrbahn trotz Rot-anzeigender Ampel und kollidierte mit dem PKW. Zu einem Sturz der Radfahrerin kam es nicht. In der Folge des Unfalles erlitt die Radfahrerin leichte Verletzungen und wurde zur weiteren Untersuchung und Behandlung in ein städtisches Krankenhaus verbracht. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die Ermittlungen aufgenommen.