Vollstreckungshaftbefehl wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln

von 24. Februar 2020

Da der 42-Jährige weder die geforderte Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Halle im Januar dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Der Gesuchte wurde festgenommen. Er konnte auch am Sonntag die Geldstrafe nicht aufbringen und wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Sollte er die Strafe nicht bezahlen können, wird er die nächsten 30 Tage im Gefängnis bleiben.