Hornissen, Wespen und Co – nützlicher als ihr Ruf

von 24. August 2020

Hornissen, Hummeln, Wildbienen und Wespen stechen nur, wenn sie gestört, geärgert oder beispielsweise am Körper eingeklemmt werden. Solange keine Insektenallergie vorliegt und der Stich nicht im Mund-Rachenraum erfolgt, ist ein Wespenstich schmerzhaft, aber ungefährlich. Hornissen lösen selten eine Insektenallergie aus, Bienen und Wespen hingegen häufiger.

Im Herbst können Hornissen- und Wespennester an missliebigen Stellen entfernt werden, da alle Tiere des Hornissen- und Wespenstaats außer der Königin sterben. Allein die Königin überwintert an einem geschützten Ort. Im Garten vertilgen Hornissen und Wespen eine Vielzahl sogenannter Schadinsekten. Hummeln sowie Wildbienen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung unserer Nutzund Zierpflanzen. Auf dem Speisezettel der Hornisse stehen sogar Wespen.

Zum naturschutzrechtlichen Hintergrund:

Da Hornissen, Hummeln, Wildbienen und Kreisel- und Knopfhornwespen besonders geschützt sind, ist es verboten, diese Arten zu töten. Falls Gefahr für die menschliche Gesundheit vorliegt, können jedoch geeignete Maßnahmen durch Fachfirmen ergriffen werden. Nach Möglichkeit sollte eine fachgerechte Umsiedlung der Tiere erfolgen. Eine Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht kommen, die einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises bedarf.

Das Umweltamt berät und kommt Vorort:

Für Rückfragen zum Schutzstatus, der Erteilung von Genehmigungen steht die Untere Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises unter der Telefonnummer 03443 372241, per E-Mail unter umweltamt@blk.de oder über das Umweltradar zur Verfügung.