Ortsumfahrung Mansfeld wird weiter verfolgt!

von 20. Juli 2016

Bislang wurde die Ortsumfahrung Mansfeld nur im ‚weiteren Bedarf‘ verankert, was bis 2030 eigentlich keine Planungsaufnahme für den Bau zulässt. Dagegen regte sich zu Recht Widerstand in der Region. Das Land hatte die Ortsumfahrung für den ‚vordringlichen Bedarf‘ angemeldet und zu dieser Anmeldung auch gestanden.

Nunmehr hat der Bund signalisiert, mit einem eigenen Vermerk im BVWP dafür sorgen zu wollen, dass die Straßenverkehrsbehörde des Landes zur Aufnahme von Planungen beauftragt wird. Würde dieses Planungsrecht gewährt, könnte das Land das wichtige Verkehrsprojekt für die Region zur Baureife führen.

Ich bewerte die Bewegung auf Bundesebene positiv und bedanke mich ausdrücklich bei der Bundestagsabgeordneten Uda Heller für ihre Unterstützung. In der Vergangenheit wurden stets alle geplanten Projekte mit Baurecht auch umgesetzt. Das Planungsrecht ist daher das Allerwichtigste, um die Ortsumfahrung weiter verfolgen zu können,“ so der für den Wahlkreis zuständige CDU-Landtagsabgeordnete André Schröder.