Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus – Schul- und Kitaschließungen ab 16.03.2020

von 15. März 2020

Zu schließen sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie Ferienlager. „Wir müssen Infektionsketten unterbrechen“, so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Ausgenommen von der Schließung sind die Bildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz.

Am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März, gibt es eine Übergangszeit, in der die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, für die kurzfristig noch keine andere Betreuung organisiert werden konnte.

Ab Mittwoch gelten dann weitere Einschränkungen. Betreut werden ab 18. März Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt. „Die Kinder werden in den Einrichtungen betreut, die sie auch sonst besuchen“, so Grimm-Benne.

Wenn Eltern z.B. in der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können sie für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, des Justiz- und Maßregelvollzuges, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.

Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten, bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf, die aus familiären Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind, werden betreut, unabhängig davon, wo die Eltern beschäftigt sind.

Seitens des Landkreises Mansfeld-Südharz ist am Freitag, 13.03.2020, entschieden worden, dass die beratenden Ausschüsse des Kreistages bis auf Widerruf nicht tagen. Hierzu zählen der Sozial- und Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und regionale Entwicklung, der Finanzausschuss und der Schul-, Kultur- und Sportausschuss. Die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse und des Kreistages sollen nach aktuellem Stand durchgeführt werden. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass termingebundene Entscheidungen getroffen werden müssen und die Verwaltung entsprechend handlungsfähig bleibt. Auch die Bürgersprechstunde der Landrätin entfällt bis auf Weiteres. Wie bereits informiert, schränkt die Kreisverwaltung ab dem kommenden Montag, 16. März 2020, den Besucherverkehr ein. Besuche und Termine in den Ämtern sind dann nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Landrätin Dr. Angelika Klein hat zudem am Freitag Nachmittag auf einer kurzfristig anberaumten Beratung die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Gemeinden des Landkreises über die aktuelle Situation informiert.

Aktuell gibt es im Landkreis Mansfeld-Südharz nach wie vor einen bestätigten Fall, bei dem sich eine Person mit dem Coronoavirus (COVID-19) infiziert hat. Insgesamt befinden sich derzeit 14 Personen im Landkreis in häuslicher Quarantäne.

Auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) finden Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Tipps in Bezug auf das Coronavirus.

Wichtige Hinweise

Grundsätzlich gilt, dass Menschen, die den Verdacht haben, unter den entsprechenden, grippeähnlichen Symptomen zu leiden, zunächst ihren Hausarzttelefonischkontaktieren.

Das Gesundheitsamt des Landkreises steht zwar während der regulären Öffnungszeiten unter der Telefonnummer03464 – 535 4400für Anfragen zur Verfügung, Diagnosen (hierzu zählen auch Abstriche) werden hier aber nicht gestellt, auch kann das Gesundheitsamt eine medizinische Behandlung nicht durchführen. Diese erfolgt durch die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser der Helios Kliniken GmbH für die stationär behandlungsbedürftigen Fälle im Landkreis.

Auf den folgenden Internetseiten finden Bürgerinnen und Bürger wichtige Hinweise und Tipps in Bezug auf das Coronavirus:

www.rki.de

www.infektionsschutz.de

Generelle Empfehlungen

  • Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene (insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen) sowie auf eine Husten- und Nies-Etikette.

  • Halten Sie Abstand und verzichten Sie auf unnötigen Körperkontakt.

  • Vermeiden Sie Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.

Zusätzliche Empfehlungen in den Risikogebieten

  • Tragen Sie ggf. Mund-Nase-Schutzmasken im öffentlichen Raum (bereits Pflicht in einigen Städten).

  • Halten Sie sich an Warnungen und Empfehlungen der lokalen Behörden.

Vorgehen im Verdachts- oder Erkrankungsfall

  • Bei Fieber und Atemwegsbeschwerden nach Aufenthalt in den Ausbruchsgebieten oder engem Kontakt mit einer Person aus dem Ausbruchsgebiet kontaktieren Sie umgehend telefonisch einen Arzt oder eine Ärztin und besprechen das weitere Vorgehen.

Fragen und Antworten für Bürgerinnen und Bürgerfinden Sie auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA):

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite desBundesgesundheitsministeriums (BMG):https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Für den Fall der häuslichen Quarantäne finden Sie im nachfolgenden Flyer des Robert-Koch-Instituts entsprechende Informationen:

Symbol Beschreibung Größe
Flyer_Quarantaene_RKI.pdf 0.3 MB

Landkreis Mansfeld-Südharz