Weiterbewilligungsantrag stellen oder Veränderungen mitteilen -jetzt auch online

von 15. April 2021

“Auch beim neuen Serviceangebot kann das Ausfüllen am Rechner, Tablet oder per Smartphone erfolgen. Unterlagen können hochgeladen und sicher an uns verschickt werden.

Erstmals hatten wir die Möglichkeit, unsere Idee für eine benutzerfreundliche Antragsgestaltung einzubringen. Fachexperten unseres Hauses haben gemeinsam mit Entwicklern aus Hessen und Nordrhein-Westfalen an dieser neuen, intuitiv geführten Version gearbeitet und sie „zum Laufen“ gebracht. Auf das Ergebnis, welches nun bundesweit von allen 104 kommunalen Jobcentern genutzt werden kann, sind wir stolz. Nach einer unglaublich kurzen Entwicklungszeit von nur 5 Monaten sind wir Anfang April erfolgreich ans Netz gegangen“, berichtet Dr. Gert Kuhnert, Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit, sichtlich stolz.

Der Antragsteller gelangt über den nachfolgenden Link www.efa-sk.de auf die Startseite. Dort sind zwei Verlinkungen hinterlegt. Kunden, die erstmals Grundsicherungsleistungen beantragen nutzen den „Online Erstantrag“. Geht es um die Fortzahlung von Grundsicherungsleistungen oder die Mitteilung von Veränderungen, dann ist der Button „Online Weiterbewilligungsantrag/Veränderungsmitteilung“ zu nutzen.

„Über 80 Prozent der derzeit eingehenden Anträge dienen der Weiterbewilligung von Grundsicherungsleistungen. Mit diesen neuen Dienstleistungen ermöglichen wir einer sehr großen Kundengruppe, einfach – sicher – bequem – schnell von zuhause aus mit uns zu kommunizieren. Gerade in der aktuellen Situation ist das von großem Vorteil für beide Seiten“, so Kuhnert.