Kinder und Jugendliche von Bildung ausgeschlossen: Verfolgte Schüler in der DDR

von 26. April 2021

Birgit Neumann-Becker: In der DDR war der Zugang zu Bildung, zum Abitur oder zur Universität verbunden mit politischer Anpassung. Entsprechend wurden Kinder und Jugendliche von Bildungsmöglichkeiten ausgeschlossen, die aus konfessionellen Elternhäusern kamen oder sich kritisch zur SED-Politik äußerten. Die verwehrten Chancen in Bildung und Beruf schmerzen die Betroffenen nicht nur bis heute, sondern sie wirken sich bis heute sozial und finanziell negativ aus.

Systemkritische Schüler erhielten häufig keine Zulassung zu einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung, keine Zulassung zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung der Hochschulreife oder keine Zulassung zur Ausbildung an einer Fach- oder Hochschule. Darüber berichtet das ehemalige Mauerkind, heute Schriftstellerin, Annette Hildebrandt als Zeitzeugin.

Die Veranstaltung informiert zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten für zu DDR-Zeiten betroffene Schüler oder Studenten nach der Novellierung des beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) im Jahr 2019. Zersetzungsmaßnahmen und Ausschluss von Bildung gehörten zum Instrumentarium der politischen Verfolgung in der DDR.

Zeit:

Donnerstag, 06.05.2021, 17.00–18.00 Uhr

Ort:

Webex-Onlineweiterbildung (auch telefonische Zuschaltung möglich)

Veranstalter:

Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Referent/innen:

Birgit Neumann-Becker, Landesbeauftragte; Dr. Wolfgang Laßleben, Justitiar der Landesbeauftragten; Annette Hildebrandt, ehemals Mauerkind, heute Schriftstellerin als Zeitzeugin.

Anmeldung:

bis 03.05.2021 an veranstaltung@lza.lt.sachsen-anhalt.de per E-Mail mit dem Stichwort: „Verfolgte Schüler“ oder unter Angabe einer E-Mail-Adresse unter 0391/560-1515 telefonisch an Frau Gieseler.

Hintergrund:

Ging durch staatliche Verfolgungsmaßnahmen gegen Schüler bzw. Studenten ein Arbeitsoder Studienplatz verloren, bzw. wurde dieser verwehrt, und hatte dies Nachteile in der Rentenversicherung und/oder gesundheitliche Schäden zu Folge, ist eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der beruflichen Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 240 Euro, für Rentner von 180 Euro. Diese Leistungen kommen laut Gesetz nunmehr auch „verfolgten Schülern“ mit entsprechender Verfolgungszeit zu Gute.