Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-) Themen auf einen Blick

Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-) Themen auf einen Blick
von 30. Juni 2021

+++ Abgabefrist für die Steuer erneut verlängert +++

Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 selbst erstellen, haben nach Angaben der ARAG Experten weitere drei Monate – bis Ende Oktober 2021 – Zeit, um ihre Unterlagen beim Finanzamt abzugeben. Zuvor galt eine Frist bis Ende Juli 2021. Wer seine Steuer von einem Steuerberater oder einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe anfertigen lässt, hat weiterhin bis zum 31. Mai 2022 Zeit mit der Abgabe. Auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen wurde um drei Monate verlängert.

+++ Handy und Fahrrad müssen gestellt werden +++

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat laut ARAG Experten den Arbeitgeber eines Fahrradkuriers dazu verurteilt, diesem für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Denn der Arbeitgeber benachteilige den Kurier unangemessen, wenn er die Betriebsmittel nicht zur Verfügung stelle. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen (Az.: 14 Sa 306/20 und 14 Sa 1158/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Hessen .

+++ Airbnb muss Vermieter-Daten übermitteln +++

Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte (hier: Airbnb) im Falle eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung von Wohnraum verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zugelassen (Az.: 6 K 90/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Berlin .

+++ Grundrente wird ab 1. Juli ausgezahlt +++

Ab 1. Juli wird die Grundrente ausgezahlt. Anspruch darauf haben Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können; ab 35 Jahren wird die volle Höhe des Zuschlags erreicht. Rentenbezieher müssen keinen Antrag stellen, die Einkommensprüfung findet automatisch statt. Nach Auskunft der ARAG Experten wird die Grundrente rückwirkend zum 1. Januar 2021 oder zum künftigen Rentenbeginn ausgezahlt.