Bundesweite Umfrage zu Passagierrechten im Flugverkehr

von 19. Mai 2010

Mit einer Online-Umfrage erfassen die Verbraucherzentralen ab sofort Erfahrungen von Flugreisenden mit der Inanspruchnahme ihrer Fluggastrechte. Ob Verspätungen, Flugausfälle oder andere Mängel – Flugreisende werden aufgerufen, ihre Erfahrungen mitzuteilen, wie Fluggesellschaften mit Mängelansprüchen ihrer Passagiere umgehen. Die Umfrage soll zeigen, ob die Fluggastrechte wirksam umgesetzt werden und wo es Defizite gibt.

Ob Vulkanasche oder Fluglotsenstreik – bei Störungen des Flugverkehrs bleiben Reisende oft nicht nur an Flughäfen, sondern auch auf Zusatzkosten sitzen. Zwar haben Betroffene bei Verspätung und Flugausfall laut EU-Verordnung Ansprüche auf Betreuung und in bestimmten Fällen auf Entschädigung, doch dazu müssen sie ihre Rechte kennen und durchsetzen. Mit der praktischen Umsetzung der Fluggastrechte scheint es nach dem Eindruck der Verbraucherschützer jedoch Probleme zu geben. Klarheit soll nun eine Online-Umfrage der Verbraucherzentralen im Rahmen des vom Bundesverbraucherschutzministerium geförderten Projektes "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" bringen.

Flugreisende können hier bis Ende September berichten, mit welchen Mängeln sie es konkret zu tun hatten, ob sie Ansprüche an die Fluggesellschaft gestellt haben und wie diese damit umgegangen ist. Die Ergebnisse stellen die Verbraucherzentralen im Herbst öffentlich vor.

Die Verbraucherzentralen raten allen Flugreisenden, sich vor Reiseantritt über ihre Rechte zu informieren.
Ausführliche Hinweise über die Rechte von Flugreisenden sind hier zu finden. Diese Hinweise sollten Verbraucher sicherheitshalber im Reisegepäck haben, falls die jeweilige Fluggesellschaft ihrer Informationspflicht durch Aushang am Abfertigungsschalter nicht nachkommt.