Care-Energy setzt Kunden unter Druck

von 24. Januar 2017

Die Nachforderungen dieser Schlussrechnungen resultierten überwiegend daraus, dass von den Verbrauchern tatsächlich geleistete Abschlagszahlungen zum Teil nicht angerechnet wurden.

Nun beschweren sich erneut Verbraucher über Care Energy. Diesmal darüber, daß Druck ausübt wird, indem Inkassobüros mit der Einziehung von Nachforderungen aus den Schlussrechnungen beauftragt wurden. Sogar gerichtliche Mahnbescheide wurden beantragt.

Dabei gilt insbesondere für jene Verbraucher, die einen Mahnbescheid erhalten haben: Nicht in Panik verfallen und nun einfach zu zahlen. Ist eine Forderung nicht berechtigt, muss unbedingt innerhalb der angegebenen Widerspruchsfrist reagiert werden.

Nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides beim Verbraucher hat Care-Energy ansonsten die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Betroffene Verbraucher sollten deshalb innerhalb dieser kurzen Frist dem Mahnbescheid widersprechen. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist abgesandt wird, vielmehr muss dieser innerhalb der Frist beim Mahngericht eingegangen sein.

Tipp

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, zum Widerspruch das dem Mahnbescheid beigefügte Formular zu nutzen und um eine schnellstmögliche Übermittlung sicher zu stellen, notfalls den Widerspruch per Telefax an das Mahngericht zu senden sowie den Sendebericht gut aufzuheben. Zusätzlich zum Fax sollte das ausgefüllte und unterschriebene Widerspruchsformular per Einschreiben (und wenn notwendig mit Expressbrief) an das Mahngericht geschickt werden