Kindergeld auch nach dem Schulabschluss?

von 17. August 2017

Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort.

Petra Bratzke Chefin der Hallenser Arbeitsagentur, erklärt: „Das frühzeitige Einsenden der Nachweise hilft allen Beteiligten, um Zahlungslücken weitestgehend zu vermeiden“.

Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im Online-Formulardienst unterwww.familienkasse.dezur Verfügung oder können unter der kostenfreien Servicenummer Tel: 0800 4 5555 30 angefordert werden.