Pokémon Go birgt einige rechtliche Risiken

von 4. August 2016

Hier eine Überblick, was rund um die App beachtet werden sollte und wie man auf Pokémon-Jagd versichert ist.

Datenschutz: Welche Zugriffsrechte Sie der App gewähren

Potenziell hat das Unternehmen hinter Pokémon – Go Niantic Labs, mit Sitz in den USA – Zugriff auf sehr viele Daten. In der Datenschutzerklärung steht, dass alle gesammelten und gespeicherten Daten der Firma gehören. Sollte Niantic Labs von einem anderen Unternehmen gekauft werden, bekommt dieses also auch Ihre Daten.

Die Macher der App wollen zukünftig damit Geld verdienen, dass sie Treffpunkte (die Pokéstops) gegen Zahlung bei Firmen einrichten, sie dann in ihre Geschäfte zum Einkaufen locken.

Verbraucherschützer mahnen das Unternehmen ab

Die Kritik des Verbraucherschützer lautet unter anderem: Niantic kann den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Dies verstößt zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb im Juli 2016 insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, wird ein Klageverfahren geprüft.

Versicherungen: Wer zahlt, wenn man einen Unfall verursacht oder selbst zu einem Schaden kommt?

Beim Pokemon-Spielen sollte man äußerste Vorsicht walten lassen. Kommt es dabei zu einem Schaden, so haftet der Verursacher. Auch wer haftpflichtversichert ist und einen Schaden zumindest grob fahrlässig verursacht, wird im Versicherungsfall auf einen Teil des Schadens sitzen bleiben. Der Versicherer ist nämlich berechtigt seine Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Ist der Spieler als Fußgänger zu sehr in der Pokémon-Jagd versunken und wird er deshalb von einem Fahrzeug angefahren, könnte ihm ein Mitverschulden am Unfall angelastet werden, welches dann auch zur Kürzung der eigenen Leistungsansprüche bis hin zum völligen Leistungsausschluss führen kann.

Beim Steuern eines Kraftfahrzeuges hat das Spiel nichts zu suchen. Kann man der Spielelust am Lenkrad nicht widerstehen und kommt es dadurch zu einem Verkehrsunfall, bleibt man zumindest auf dem eigenem Schaden sitzen. Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners und die der Beifahrer, aber den Schaden am eigenen Fahrzeug würde eine bestehende Vollkaskoversicherung wahrscheinlich nicht übernehmen. Darüber hinaus könnte ein solcher Unfall im Straßenverkehr auch ordnungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn ein Unfall bei der Pokémon-Jagd zu gesundheitlichen Schäden führt, dürften in der Regel wohl die Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeit und/oder Lebensversicherung eintreten.

Unabhängig vom Versicherungsschutz sollten Pokémon-Spieler die Augen bei der Monsterjagd offen halten und zuerst an die Sicherheit denken.

Weitere ausführlicher Information sind hier zu finden.