Primastrom hält vereinbarte Lieferverträge nicht ein

Primastrom hält vereinbarte Lieferverträge nicht ein
von 3. März 2022

Zufrieden lehnt sich Herr A.zurück, denn diese Preise gelten als vereinbart für 24 Monate.

Ausgenommen davon sind nur evtl. Preisänderungen gesetzlicherUmlagen, wie etwa Steuern oder der Netzentgelte. Im November 2021,als die Energiepreise auf dem Markt bereits exorbitant steigen, bekommtHerr A. eine saftige Preiserhöhung durch Primastrom mitgeteilt. Ab dem01.01.2022 soll Herr A. einen Arbeitspreis von 43 Cent/kWh sowie einenGrundpreis von 19 Euro/Monat zahlen mit dem Hinweis, dass er seinenVertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung auchkündigen kann. Als Herr A. von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machtteilt ihm Primastrom mit, dass er einer Vertragsverlängerung von weiteren24 Monaten zugestimmt habe.

Die Verbraucherzentrale SachsenAnhalt meint: Die zu diesem Zeitpunktgeringfügigen Preisänderungen von gesetzlichen Umlagen rechtfertigen inkeiner Weise die enorme Preiserhöhung. Die Vertragsverlängerungenentsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen, so dass sieunwirksam sind.

Betroffene Verbraucher sollten gegen die Preiserhöhungen Widersprucheinlegen und die Einhaltung der vereinbarten Verträge fordern. Vorsichtist jedoch geboten bei allzu schnellen Kündigungen seitens derVerbraucher. Hier ist es erforderlich, die Marktlage zu checken und dieAngebote der Stromanbieter genau zu vergleichen. Auf Grund der jetztvorliegenden Ausnahmesituation bei Strom und Gastarifen sindNeukundentarife heute oft teurer als Bestandskundentarife. Auch sindwegen hoher Beschaffungskosten Grundversorgungstarife wie auchSondertarife der Grundversorger oftmals preisgünstiger als andereAnbieter am Markt.

Bei Fragen rund um das Thema Strom und Gasverträge bietet dieVerbraucherzentrale SachsenAnhalt Beratungen in den Beratungsstellenund über das Rückruftelefon an. Das landesweite Servicetelefon derVerbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte undTerminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentralesachsenanhalt.de.