Privatdarlehen – Trau, schau, wem!

von 21. August 2015

Aber es gibt keinen einzigen guten Grund, dies ohne schriftliche Vereinbarung zu tun und diese von einem Profi ausarbeiten zu lassen. Im Folgenden erklären ARAG Experten, warum.

Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser
Natürlich ist es löblich, einem um Geld bittenden Freund unbürokratisch und schnell unter die Arme zu greifen. Und natürlich benötigt man keinen Vertrag – ist doch Ehrensache, immerhin kennt man sich schon seit der Sandkiste. Doch hier legen die ARAG Experten vehement Veto ein! Gerade um der guten Freundschaft willen sollten private Darlehen ausschließlich mit Vertrag überlassen werden. Zudem belegt eine Emnid-Umfrage aus 2011, dass nur etwa die Hälfte derjenigen, die privat Geld verliehen haben, das Geld anstandslos und pünktlich zurück bekamen.

Was gehört in einen Vertrag?
Zunächst einmal warnen die ARAG Experten davor, sich pauschale Vertragsmuster aus dem Internet herunterzuladen. Der Teufel steckt gerade hier im Detail. In einem schriftlichen Vertrag sind optimaler Weise die Parteien, die Höhe des Darlehens, die Auszahlung, der Rückzahlungstermin sowie eventuell zu zahlende Zinsen fixiert. Hier weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Darlehen ohne Fälligkeitstermin unbegrenzt laufen und nur mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden können. Mit Ablauf der Frist wird dann die Rückzahlung automatisch fällig.

Die Sache mit dem Finanzamt
Ob Zinsen sinnvoll sind, hängt von der Größe des Darlehens ab. Liegt die Summe über dem Schenkungsfreibetrag von 20.000 Euro, sollte ein marktüblicher Zins vereinbart werden. Ansonsten könnte der Darlehensnehmer vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden, weil es eine Schenkung vermutet und diese steuerpflichtig ist. Wenn allerdings Zinsen vereinbart wurden, müssen diese vom Geldgeber versteuert werden. Selbst, wenn das Darlehen früher als vereinbart zurück bezahlt wurde, fallen diese steuerpflichtigen Zinsen bis zum vertraglich vereinbarten Darlehensende an.

Kein Geld zurück trotz Vertrag
Wenn dann doch der Fall der Fälle eintritt und das Geld trotz sorgsam ausgearbeiteter Verträge nicht zurück gezahlt werden kann, ist das Dilemma groß. Um die Freundschaft und das eigene Geld in diesem ‚worst case‘ zu retten, ist es manchmal ratsam, Teilzahlungen zu akzeptieren statt mit Mahnbescheiden oder dem Anwalt zu drohen. Auch bei einem Tilgungsplan gilt: immer schriftlich fixieren und von einem Profi, wie etwa einem Steuerberater, aufstellen zu lassen.

Weitere Informationen

www.arag.de