Servicepauschale für laufende Bausparverträge

von 26. Januar 2017

Neben der Kündigung solcher Bausparverträge wird auch auf verschiedene Art und Weise – wie beispielsweise mit Prämiensonderzahlungen, Verrechnungschecks oder Alternativangeboten – versucht, die Bausparer aus den lukrativen Altverträgen zu locken. Die neuste Methode, um solche Verträge für Bausparer unattraktiver zu machen, ist die Einführung einer sogenannten Servicepauschale.

Die Debeka Bausparkasse AG hat zum 01. Januar 2017 eine Servicepauschale für neue und laufende Bausparverträge in den Tarifen BS1 und BS3 eingeführt, die je nach Tarif 24,- Euro bzw. 12,-Euro pro Jahr und Vertrag beträgt.

Diese Servicepauschale verlangt die Debeka Bausparkasse laut den neuen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) “für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse”.

Nach den neuen ABB soll diese Servicepauschale in der Sparphase bis zur vollständigen Auszahlung der Bausparguthaben fällig sein und wird dem Bausparer jeweils zu Jahresbeginn berechnet.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. versucht die Debeka Bausparkasse damit, die Kosten für hohe Guthabenzinsen bei alten Bausparverträgen durch neue Einnahmen zu kompensieren.

Tipp

Betroffene Bausparer können die Änderung der ABB verhindern, indem sie dieser umgehend schriftlich und nachweislich (möglichst per Einwurf-Einschreiben) widersprechen. Damit wird die Servicepauschale nicht wirksam.

Wer nicht reagiert muss die neue Servicepauschale zahlen, denn damit gilt die Zustimmung des Bausparers als erteilt.