Telefon- und Internetanschluss: Das gibt es beim Umzug zu beachten

von 5. Januar 2015

Rechtzeitig informieren
Nicht nur der Umzug alleine mit dem Tragen der ganzen Kartons und Kisten ist eine anstrengende Sache. Auch bedarf es vorher einiges an Organisation, Koordination und Planung. Mit einigen wichtigen Themen und Aufgaben rund um den Umzugsollte man sich sogar mehrere Monate im Voraus befassen. Dazu gehört unbedingt die Kündigung oder Ummeldung des Internet- und Telefonanschlusses. Wenn man erst einmal den Umzug gemacht hat, möchte man in der neuen Wohnung möglichst schnell erreichbar sein. Das bedeutet, sobald der Termin für den Auszug aus der Wohnungfeststeht, sollte man sich über die Bedingungen und möglichen Anbieter am neuen Wohnort informieren und sich Gedanken darüber machen, ob man seine bestehenden Verträge mitnehmen oder Neue abschließen möchte. Um die Entscheidung leichter treffen zu können, kann man vorab Internet- und Festnetztarife miteinander vergleichen, sodass auf einen Blick schon ersichtlich wird, ob sich vielleicht ein Wechsel bei den Internettarifen anbietet.

Mitnehmen oder neu abschließen?
Wenn bei einem Umzug die bestehenden Verträge mitgenommen werden, scheint es auf den ersten Blick die einfachste Lösung zu sein. Manchmal können aber gerade dann – je nach Anbieter –einige Nachteile für Bestandskunden entstehen. Zum Beispiel könnten nochmals Gebühren für die erneute Bereitstellung eines DSL- oder Kabelanschlusses anfallen oder die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich umzugsbedingt. Daher sollte man sich, wenn man sich für die Mitnahme entscheidet, vorher genau beim Anbieter informieren, wie dieser einen Umzug handhabt.

Seit Mai 2012 gilt jedoch ein Sonderkündigungsrechtbei Internetverträgen. Wenn die Internetverbindung des Anbieters am neuen Wohnort nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist, kann man als Verbraucher vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Entscheidet man sich für die Kündigung, sollte man sich zunächst darüber in Kenntnis setzen, wie die Verfügbarkeit des Anbieters am neuen Wohnort ist. Wenn der gewünschte Anschluss dort vorhanden ist, kann die Kündigung so früh wie möglich in die Wege geleitet werden. Dabei sind die Einhaltung der Kündigungsfrist sowie die schriftliche Form des Schreibens zu beachten.

Tipp!

Wenn es absehbar ist, dass in den nächsten Monaten erneut ein Umzug stattfinden wird, sollten Anbieter oder Tarife bei der Wahl berücksichtigt werden, die nur eine kürzere Laufzeit haben. Künftig sind Anbieter dazu verpflichtet, auch Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten. Einige erlauben sogar eine monatliche Kündigung. Allerdings sollte man nur auf dieses Angebot zurückgreifen, wenn ein nächster, baldiger Umzug sicher bevorsteht. Ansonsten sind aufgrund der kürzeren Laufzeit die Grundkosten höher.