Berufung im Strafverfahren gegen Sven Liebich

Berufung im Strafverfahren gegen Sven Liebich
von 24. Juli 2023 0 Kommentare

Gegen das am 13.07.2023 verkündete Urteil in der Strafsache gegen Sven Liebich haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.

 

Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig und kann nicht vollstreckt werden.

Das Rechtsmittel der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) führt – sofern die Berufungen nicht vorher zurückgenommen werden – zu einer neuen Verhandlung bei der zuständigen kleinen Strafkammer am Landgericht Halle. In dieser Verhandlung muss das Landgericht erneut über die Schuld und eventuelle Rechtsfolgen entscheiden, sofern nicht die Berufungen auf die Rechtsfolgen beschränkt werden, was bisher nicht geschehen ist.

 

Ein zeitlicher Rahmen für die Durchführung des Berufungsverfahrens kann derzeit noch nicht benannt werden.

         

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