Härtefallkommission Innenminister Stahlknecht beruft Mitglieder und stellvertretende Mitglieder

Härtefallkommission  Innenminister Stahlknecht beruft Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
von 9. Mai 2019

Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Auf Grund eines sogenannten „Härtefallersuchens“ der Kommission kann der Innenminister anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern – abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen – aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch den Innenminister zu berufen sind und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission werden auf Vorschlag der in der Härtefallkommissionsverordnung genannten Organisationen für zwei Jahre berufen.

Innenminister Holger Stahlknecht dankte allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für ihre in der vergangenen Berufungsperiode geleistete ehrenamtliche Tätigkeit, die von hoher Fach- und Sachkenntnis sowie Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt auch bei teilweise unterschiedlicher Auffassung zu dargelegten Härtefallkriterien geprägt war. Ferner gratulierte er den neuen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern zu ihrer Berufung. Die Mehrheit der Berufenen übt diese Tätigkeit wiederholt bzw. bereits seit Bestehen der Härtefallkommission aus.

Holger Stahlknecht: „Die Mitglieder verfolgen das gemeinsame Ziel, eine unter Berücksichtigung des Einzelfalles angemessene Entscheidung zu treffen. Da die Tätigkeit in der Kommission von hoher Professionalität geprägt ist, beeinträchtigten konträre Diskussionen in Einzelfällen nicht die konstruktive Arbeitsatmosphäre der Kommission.“

Gleichzeitig brachte er zum Ausdruck, dass die Arbeit der Härtefallkommission weiterhin einen hohen Stellenwert hat, da es in Einzelfällen nach wie vor zu ausländerrechtlichen Konfliktsituationen kommen kann, zu dessen Lösung eine Befassung durch die Härtefallkommission notwendig ist.

Folgende Personen wurden am heutigen Tage in die Härtefallkommission berufen:

Mitglieder

stellvertretende Mitglieder

auf Vorschlag

Diane Gardyan

Bernhard Böddeker

des Landkreistages Sachsen-Anhalt

Frank Ehlenberger

Stefan Jaeger

des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt

Tatiana Katcheishvili

Liana Nörenberg

der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e. V.

Antje Arndt

Kathleen Neundorf

des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt e. V.

Monika Schwenke

Diakon Wolfgang Gerlich

der Katholischen Kirche Sachsen-Anhalt

Petra Albert

Manfred Seifert

der Evangelischen Kirchen Sachsen-Anhalt

Susi Möbbeck

Joanna Radwan-Pytlewski

des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Christa Dieckmann

Wolfgang Werner

des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Auf der im Anschluss an die Berufung stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Härtefallkommission wurde Frau Schwenke zur Vorsitzenden und Frau Arndt zur Stellvertreterin gewählt.

Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission/