Sicherer Onlinehandel fordert Unternehmen

von 31. Juli 2012

 Online-Händler müssen ab dem 1. August 2012 ihre Bestellseite im Internet umgestalten. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) betroffene Unternehmen hin. Hintergrund ist die sogenannte Button-Lösung, die im März von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Dr. Ute Jähner, IHK-Geschäftsführerin für Recht und Fair Play, erklärt: „Verbraucher sollen mit der Neuregelung vor Internetabzocke und versehentlich ausgelösten kostenpflichtigen Bestellungen geschützt werden. Um Abmahnungen zu vermeiden, müssen die Shop-Betreiber die Vorgaben umgehend umsetzen.“ Dafür müssten die Betreiber den Bestell-Button eindeutig mit ganz bestimmten Formulierungen beschriften, die auf die Entgeltlichkeit der mit dem „Klick“ vorgenommenen Bestellung hinweisen. Damit sei es aber noch nicht getan, betont Jähner: „Die Bestellseite muss in den meisten Fällen insgesamt umgestaltet werden. Der Gesetzgeber verlangt die Übermittlung einer Reihe ganz bestimmter Pflichtinformationen unmittelbar oberhalb des Bestell-Buttons. Dazwischen dürfen sich weder weitere Informationen noch andere Gestaltungselemente befinden.“ Dass mehr Klarheit und Sicherheit im Onlinehandel herrschen soll, sei zu begrüßen. „Wir befürchten allerdings, dass sich viele, insbesondere kleinere Onlinehändler, der neuen Rechtslage noch gar nicht bewusst sind“, so Jähner. Sie liefen Gefahr, wegen einer dann nicht korrekt gestalteten Internetseite abgemahnt zu werden. Mindestens genauso problematisch sei der Umstand, dass bei Verwendung eines nicht gesetzeskonformen Bestell-Buttons ein Kaufvertrag nicht wirksam zustande käme. „Wer unsicher ist, sollte sich an die IHK wenden. Weitere Informationen, praktische Hinweise und Hilfestellungen unter www.halle.ihk.de, Dokument-Nr. 8052.