Stadt informiert über Personalprüfung des Landesrechnungshofes

von 1. November 2017

Von Juni bis September 2015 hatte der Landesrechnungshof auf Anregung von Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand die Personalakten von 268 Tarifbeschäftigten sowie 12 Beamten der halleschen Stadtverwaltung geprüft. Die Stichprobe der Prüfer umfasste einen Einstellungszeitraum von insgesamt 45 Jahren und damit die Amtszeiten von insgesamt acht Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern. Bei den Tarifbeschäftigten verzeichneten die Prüfer bei 239 Personalakten (rund 89 Prozent) Beanstandungen bzw. sogenannte Feststellungen, 13 Personalakten waren ohne Hinweise, 16 Personalfälle (z.B. Mitarbeiter in Freistellungsphase) wurden nicht in die Bewertung einbezogen. Den Prüfern zufolge war bei 130 Personalakten der geprüften Tarifbeschäftigten die Prüfung der tarifgerechten Eingruppierung nicht abschließend möglich, weil die dazu erforderlichen Unterlagen fehlten oder unvollständig waren. In seinem Prüfbericht zog der Landesrechnungshof daraus den Schluss, die Stadt Halle (Saale) habe Personalausgaben in Höhe von 6,1 Millionen Euro veranlasst, ohne über die für jede Zahlung des monatlichen Tabellenentgeltes erforderlichen zahlungsbegründenden Unterlagen zu verfügen (§ 35 Abs. 1 S. 1 GemKVO Doppik).

Bereits mit Vorlage des Berichtsentwurfes im März 2017 hat die Stadt umgehend mit der Aufarbeitung der festgestellten Mängel begonnen: So wurde im April 2017 im Fachbereich Personal eine Projektgruppe gegründet, die alle 280 Personalakten auf Grundlage des Prüfberichtes vollständig aufarbeitete. Fehlende Dokumente wurden ergänzt sowie Tätigkeitsbeschreibungen oder Tätigkeitsbewertungen überarbeitet. In einzelnen Fällen wurde die tarifgerechte Eingruppierung durch die dauerhafte Übertragung entsprechender Tätigkeiten sichergestellt. Die Hinweise und Vorgaben des Landesrechnungshofes werden künftig zudem bei allen Neueinstellungen berücksichtigt.

Gleichwohl überzeugten eine Vielzahl von Prüfungsbemerkungen nicht, die nunmehr seitens der Stadtverwaltung rechtlich bewertet werden. Die Stadt hat aufgrund einer vom Landesrechnungshof genehmigten Fristverlängerung bis Februar 2018 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme soll in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Januar 2018 beraten und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes und die vom Stadtrat beschlossene Stellungnahme der Stadt Halle (Saale) werden anschließend durch den Landesrechnungshof an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als zuständige Kommunalaufsicht zur Bewertung übergeben.

Ein Entwurf der städtischen Stellungnahme liegt bereits vor und konnte von Stadträtinnen und Stadträten mit dem Bericht des Landesrechnungshofes im Rahmen einer Akteneinsicht eingesehen werden. Da der Bericht anonymisierte Personaldaten enthält, erfolgte die Einsichtnahme nicht öffentlich im Ratshof.

Die Stadt Halle (Saale) dankt den Prüfern des Landesrechnungshofes für die umfangreiche Arbeit. „Ziel ist es, die Arbeit der Personal-Verwaltung auf der Grundlage des Prüfberichtes weiter zu optimieren“, sagte Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. Der Bericht des Landesrechnungshofes war zuvor auch in das Strafverfahren am Landgericht Magdeburg eingeführt worden. Der Hauptverwaltungsbeamte wurde von den Vorwürfen freigesprochen.

Stadt Halle (Saale)