Aufgrund der Entwicklung der Energiepreise kommen auch auf die Kommunen hohe finanzielle Belastungen zu. Das Land hat daher das Verfahren vereinfacht, mit dem Kommunen zinslose Darlehen aus dem Ausgleichsstock beantragen können. Finanzminister Michael Richter hat einen entsprechenden Erlass veröffentlicht, der sich an Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise richtet. Diese können rückzahlbare Liquiditätshilfen unter erleichterten Bedingungen beantragen, sobald sich eine Liquiditätslücke abzeichnet, die auf die Energiepreisentwicklung zurückzuführen ist. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022.
Finanzminister Michael Richter: „Die Kommunen werden die gestiegenen Energiepreise in ihren Haushalten deutlich spüren. Um diese Belastungen abzumildern, können ihnen unter erleichterten Bedingungen Liquiditätshilfen vom Land gewährt werden.“
Voraussetzungen für die Bewilligung sind
- eine Liquiditätsplanung, die basierend auf der Energiepreisentwicklung im Haushaltsjahr 2022 eine Liquiditätslücke ausweist,
- die Ausschöpfung der verfügbaren Liquiditätsreserven und
- die voraussichtliche Ausschöpfung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite.
Informationen und Antragsformulare auf den Seiten des Finanzministeriums unter Kommunaler Finanzausgleich (sachsen-anhalt.de).
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