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Alfahosting: Erneut Testsieger beim CHIP-Hotline-Test

CHIP und Statista haben insgesamt 150 Unternehmen einem großen Hotline-Test unterzogen. Im Bereich Webhosting wurden 15 Anbieter getestet und der mitteldeutsche Internetdienstleister Alfahosting ging wiederholt als Testsieger hervor.

Alfahosting: Erneut Testsieger beim CHIP-Hotline-Test

Bereits beim CHIP-Hotline-Test 2015 hat Alfahosting als Gesamtsieger der Hostinganbieter die Spitzenposition eingenommen. Jetzt ist die Freude beim gesamten Alfahosting-Team abermals riesig: Denn auch 2016 konnte sich das Team den Gesamtsieg der Branche beim CHIP-Hotline-Test sichern. Als einziger Hostinganbieter hat Alfahosting gleich in drei getesteten Kategorien die Note „sehr gut“ bekommen: Erreichbarkeit, Service und Transparenz. Damit hat sich Alfahosting den alleinigen Testsieg mit der besten Gesamtnote verdient. Die weiteren Anbieter, die von CHIP und Statista getestet wurden, erreichten höchstens die Gesamtnote „gut“.

Echter Service bei Alfahosting

Das Alfahosting-Team ist dem unternehmenseigenen Slogan „… echter Service!“ wiederholt mehr als gerecht geworden und konnte die Punktzahl in den Kategorien Erreichbarkeit und Service beim CHIP-Hotline-Test im Vergleich zum Vorjahrestest weiter steigern. Die Beratungsqualität ist im Bereich Webhosting besonders wichtig, da oft viele Sachverhalte hochtechnisch und damit äußerst komplex sind.

So testen CHIP und Statista

Insgesamt hat das IT-Fachmagazin CHIP in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Statista in diesem Jahr 9.185 Anrufe getätigt und 1.668 Interviews geführt. Bei 150 Unternehmen wurde bis zu 100-mal zu unterschiedlichen Wochen- und Tageszeiten angerufen. Dabei haben die Anrufer die Beratungsqualität der Mitarbeiter ganz genau unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse sind im aktuellen CHIP-Heft (12/2016) detailliert nachzulesen.

Alfahosting aus Mitteldeutschland

Das Alfahosting-Supportteam in der Unternehmenszentrale Halle (Saale) steht rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Fachliche Kompetenz, unkomplizierte Beratung und ein freundliches Auftreten werden großgeschrieben. Die Beratungsgespräche sind sowohl aus dem deutschen Festnetz als auch aus Mobilfunknetzen kostenlos. Außerdem können die Kunden rund um die Uhr das Ticketsystem im Kundencenter nutzen, um schnell eine kompetente Antwort zu erhalten. Und in dem unternehmenseigenen Kundenforum wird sich zwanglos ausgetauscht und gegenseitig unterstützt.

Alfahosting GmbH

Der Internetdienstleiter Alfahosting (www.alfahosting.de) GmbH, seit 1999 erfolgreich im Bereich Webhosting und Netzwerktechnik tätig, ist eines der führenden Webhostingunternehmen Mitteldeutschlands. Alle Server werden mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben und sind in hochsicheren Rechenzentren untergebracht. Sie verfügen über moderne Lüftungs- und Klimasysteme und lassen sich nur durch autorisierte Mitarbeiter betreten. Weiterhin sind diese Areale mit Brandschutz-, Brandvermeidungs- oder Brandlöschtechnik ausgestattet. Die enge Kooperation mit namhaften Unternehmen wie LambdaNet, Dell, Equinix und HL komm versetzt das Unternehmen in die Lage, höchstmögliche Zuverlässigkeit, maximale Geschwindigkeiten und unübertroffene Datensicherheit zu gewährleisten.
Der Alfahosting-Support in der Unternehmenszentrale Halle (Saale) steht rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche zur Verfügung. Fachliche Kompetenz, unkomplizierte Beratung und ein freundliches Auftreten bestimmen das Handeln. Egal ob Einsteiger oder Profi, die erfahrenen Supportmitarbeiter haben zeitunabhängig für jeden eine Lösung parat.

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18.11.2016
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AOK liest Kindern vor

Heute findet der 13. Vorlesetag in Deutschland statt. Das größte Vorlesefest Deutschlands hatte in den letzten Jahren eine sehr große Resonanz, 2015 gab es sogar einen Vorleser-Rekord. Bundesweit haben 110 000 Menschen den Kindern in Grundschulen und Kindergärten vorgelesen

AOK liest Kindern vor

Die AOK Sachsen-Anhalt wird als langjähriger Partner auch in diesem Jahr die Ziele des Vorlesetages als Partner unterstützen und so werden Führungskräfte, Repräsentanten und Azubis der AOK Sachsen-Anhalt am 18.11.2016 verschiedene Kitas und Grundschulen als Vorleser besuchen.

Der Bundesweite Vorlesetag will ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für das Vorlesen setzen und Freude am Lesen wecken. So sollen langfristig Lesekompetenz gefördert und Bildungschancen eröffnet werden. Denn Studien zeigen: Kinder und Jugendliche, denen in ihrer frühen Kindheit durch Vorlesen ein Bezug zum Lesen vermittelt wurde, haben später selbst mehr Freude daran. Sie lesen häufiger und intensiver und haben in vielen Fächern im Schnitt bessere Schulnoten. Zudem prägt regelmäßiges Vorlesen das soziale Empfinden und Verhalten von Kindern positiv.

Das größte Vorlesefest Deutschlands ist[nbsp] eine Initiative der Wochenzeitung DIE ZEIT, der Stiftung Lesen und der Deutsche Bahn Stiftung.

Vorlese-Besuch in Kitas und Grundschulen

Die AOK beteiligt sich als Partner seit vielen Jahren am Vorlesetag. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter auch die Leiterin Kundenservice in Halle, Kirsten Niesel, besuchen am [nbsp]18. November Kitas und Grundschulen in ganz Sachsen-Anhalt und lesen dort Geschichten über gesunde Ernährung vor.

Rund 30 Kinder der DRK-Kneipp-Kita „Villa der fröhlichen Kinder“ und der Kita „Moritzburgring“ sind heute in der AOK-Kundenhalle zu Gast.

[nbsp]„Dass Kinder nicht ohne Lesekompetenz die Schule verlassen, liegt der AOK sehr am Herzen. Deswegen unterstützen wir den Vorlesetag“, sagt Michael Schwarze, Regionalsprecher der AOK Sachsen-Anhalt.

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18.11.2016
hallelife.de - Redaktion
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Mitarbeiter eines Ladens muss Dieb Schmerzensgeld zahlen

Die zuständige Zivilrichterin des Amtsgerichts Halle (Saale) verurteilte heute den Mitarbeiter eines Ladengeschäfts in Halle (Beklagter) zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1000,00 Euro. Im Übrigen hat sie die Klage abgewiesen. Der Kläger hatte 3000,00 Euro Schmerzensgeld gefordert und die Feststellung, dass der Beklagte weitere materielle Schäden zu ersetzen habe.

Mitarbeiter eines Ladens muss Dieb Schmerzensgeld zahlen

Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Beklagte dem Kläger zwei Faustschläge in das Gesicht versetzt hat, wodurch der Kläger einen Nasenbeinbruch und ein Schädelhirntrauma erlitten habe. Dem Beklagten habe zwar grundsätzlich ein Notwehrrecht gemäß § 227 BGB zugestanden, weil der Kläger, den er in Verdacht gehabt habe, Schallplatten in Diebstahlsabsicht in seine Umhängetasche gesteckt zu haben, versucht habe das Geschäft zu verlassen und sich geweigert habe, mit der vermeintlichen Diebesbeute im Geschäft zu verbleiben. Der darin liegende rechtswidrige Angriff auf das Eigentum des Beklagten hätte es jedoch nicht erfordert, diesen in der geschehenen Form durch 2 Faustschläge in das Gesicht zu verletzen. Ausreichend wäre gewesen, diesen trotz seines Drängelns, das Geschäft zu verlassen, weiterhin lediglich festzuhalten und weitere im Geschäft anwesende Personen um Hilfe zu bitten.

Insbesondere auf Grund einer Zeugenaussage sah es die Richterin als erwiesen an, dass der Beklagte auch nicht im Affekt gehandelt habe, weil er dem Kläger vorher verbal signalisiert habe, dass “er auch anders” könne, womit deutlich geworden sei, dass dem Beklagten ganz genau bewusst gewesen sei, was er mit den beiden Faustschlägen habe anrichten können. Spätestens der zweite Faustschlag sei nicht mehr im Sinne des Notwehrrechts erforderlich gewesen, sondern ein Überschreiten der gebotenen Gefahrenabwehr (ein so genannter Notwehrexzess). Aufgrund der Aussage dieses Zeugen stehe auch fest, dass der Kläger seinerseits den Beklagten nicht körperlich angegriffen habe, weshalb etwa auch aus diesem Grund kein Angriff vorgelegen habe, der die Faustschläge gerechtfertigt hätte.

Im Ergebnis sah es die Richterin als angemessen an, zunächst von einem Schmerzensgeldanspruch des Klägers gemäß §§ 823, 253, 254 BGB in Höhe von 2000,00 Euro auszugehen. Da der Kläger seinerseits die Handlungen insbesondere dadurch provoziert habe, dass er versucht habe das Geschäft zu verlassen und nicht der Aufforderung des Beklagten gefolgt sei, seine Tasche zu öffnen bzw. die in der Tasche befindlichen Schallplatten herauszugeben, habe er allerdings ein erhebliches Mitverschulden an der Verletzung, dass mit 50 % einzuschätzen sei, weshalb letztlich der Schmerzensgeldanspruch nur in Höhe von 1000,00 gerechtfertigt sei und dementsprechend der Beklagte zur Zahlung eines solchen Betrages zu verurteilen sei.

Die weitergehende Klage wurde zurückgewiesen. Insbesondere habe der Kläger nicht beweisen können, dass ihm weitere Schäden entstanden sind, die den zweiten Klageantrag zur Schadenersatzpflicht gerechtfertigt hätten.

Da der Kläger ursprünglich ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000,00 Euro gefordert hat, sei er zu 2/3 unterlegen, weshalb er von sämtlichen Verfahrenskosten 2/3 übernehmen muss, während der Beklagte 1/3 aller Kosten zu tragen habe. Zu diesen Verfahrenskosten gehören insbesondere die Gebühren der Rechtsanwälte, gerichtliche Gebühren und die Auslagen für die Heranziehung von Zeugen.

Das Urteil wird den Parteien nunmehr zugestellt. Sie haben die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung zum Landgericht Halle einzulegen.

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18.11.2016
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SUPER BROCKEN – Theaterperformance

Mit vorhergehender Führung ab 17.30 Uhr!

Paul Scheerbart beschrieb am Beginn des 20. Jahrhunderts ausfu?hrlich, um wie viel scho?ner und glu?cklicher unser Leben wa?re, wenn es in gla?sernen statt in steinernen Ra?umen stattfinden wu?rde.

SUPER BROCKEN - Theaterperformance

Wenn es endlich gela?nge, das Perpetuum Mobile zu erfinden, dann ko?nnten wir unseren Erdstern mit wunderbarer Glasarchitektur u?berall ganz pra?chtig und großartig machen. Eine Erprobung dieser Technik ko?nnte fu?rs Erste im Harz in Sachsen-Anhalt stattfinden – so Scheerbart.

Die Inszenierung „Super Brocken“ versucht, diesen Traum, der einst auch Bruno Taut, Walter Gropius und viele andere moderne Architekten zu kolossalen Pla?nen ermutigt hatte, auf die Bu?hne zu bringen. Dazu wird ein Harztraum modelliert, in dem die Einbildungskraft mit der unendlichen Kleinheit des Machbaren spielt, und sich dabei wie ein Perpetuum Mobile immer wieder selbst erneuert.

Für alle Interessierten findet vor der Vorstellung um[nbsp]17.30 Uhr[nbsp]eine Führung durch durch die Große Pläne-Ausstellung “Lyonel Feininger: Paris 1912. Die Rückkehr eines verlorenen Gemäldes” mit Kurator Wolfgang Büche statt.

Regie und Konzept:
Torsten Blume, Dessau

[nbsp]

Dramaturgie:
Lars Krüger, Leipzig

Darsteller:
Anke Stoppa, Leipzig

Juan Pablo Lastras Sanchez, Dessau

Marin Delavaud, Dessau[nbsp]

Olaf Helbing, Berlin[nbsp]

Ton:[nbsp][nbsp]
Stephan Murer, Leipzig

Edita Karkoschka, Berlin

[nbsp]

Datum:[nbsp][nbsp][nbsp]24.11.2016 (Do)

Zeit:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]19:00 – 20:30 Uhr

Ort:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]Feininger-Empore

Kosten:[nbsp][nbsp]7 € / erm. 5 €

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18.11.2016
hallelife.de - Redaktion
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Rudelzugehörigkeit von illegal geschossenen Wölfen geklärt

Zwischen November 2015 und August 2016 wurden in Sachsen-Anhalt zwei Wölfe illegal geschossen. Da der vorsätzliche Abschuss der streng geschützten und nicht jagdbaren Tierart eine Straftat darstellt, wird grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

Rudelzugehörigkeit von illegal geschossenen Wölfen geklärt

Eines der Tiere – ein weiblicher Welpe – wurde am 27.11.2015 bei Loburg, ein weiteres Tier – ein ausgewachsener Rüde – wurde am 05.08.2016 am Elbufer bei Klietz aufgefunden.

Beim toten Wolf von Loburg wurde im Zuge der Spurensicherung durch die Polizei und den Wolfsbeauftragten des Landkreises Jerichower Land festgestellt, dass das Tier am Fundort lediglich abgelegt worden war und der Abschussort mithin unbekannt ist. Das Exemplar von Klietz wurde noch vor einer professionellen Spurensicherung vom Fundort entfernt – hier wird zumindest vermutet, dass das Tier anderenorts geschossen wurde.

Genetische Analysen durch die Senckenberg-Wildtiergenetik im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz erbrachten jetzt den Nachweis, dass beide geschossenen Tiere aus dem Rudel Möckern stammten. Hierzu wurden unterschiedliche Proben – sowohl der toten Tiere als auch Losungsproben aus dem landesweiten Monitoring im Gelände – vergleichend analysiert und auf Verwandtschaft geprüft. Die beiden toten Tiere wurden dabei genetisch als Nachkommen desselben Vaterrüden identifiziert. Dieser Rüde kam im Rudel Göritz-Klepzig zur Welt und hat offenbar ein eigenes Rudel im Gebiet nördlich von Möckern gegründet, wo er seit 2014 mittels Losungsproben nachgewiesen wurde.

Der Raum nördlich von Möckern galt bereits länger als Verdachtsgebiet für eine Wolfsansiedlung, jedoch konnten die Daten zunächst nicht schlüssig interpretiert werden. Nachwuchs und damit die Rudelbildung konnte mit Fotofallenbildern erstmals 2016 sicher belegt werden. Die neuen genetischen Ergebnisse bestätigen jetzt auch den Verdacht, dass es bereits vor 2016 wenigstens eine Welpengeneration gab. Wann das Rudel Möckern erstmals Nachwuchs hatte ist aber noch nicht sicher bekannt – eine noch ausstehende genaue Altersbestimmung der toten Tiere mittels einer Spezialuntersuchung könnte hierzu weitere Hinweise erbringen.

Die Ergebnisse demonstrieren die Bedeutung, die die Verknüpfung unterschiedlicher wissenschaftlicher Methoden im Wolfsmonitoring besitzt. Im Gebiet nördlich von Möckern arbeitet das Landesamt für Umweltschutz seit Jahren erfolgreich mit dem Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, dem Wolfsbeauftragten des Landkreises Jerichower Land und örtlichen Jägern zusammen.

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18.11.2016
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Amtliche WARNUNG vor STURMBÖEN

Amtliche WARNUNG vor STURMBÖEN für Stadt Halle (Saale), Saalekreis und Mansfeld-Südharz

gültig von:[nbsp]Freitag, 18.11.2016 10:44 Uhr voraussichtlich bis:[nbsp]Freitag, 18.11.2016 15:00 Uhr

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst [nbsp] am: [nbsp]Freitag, 18.11.2016 10:44 Uhr

Amtliche WARNUNG vor STURMBÖEN

Es besteht die Gefahr des Auftretens von Sturmböen (Stufe 2 von 4).

ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Es können zum Beispiel einzelne Äste herabstürzen. Achten Sie besonders auf herabfallende Gegenstände.

Detaillierte Warninformationen erhalten Sie unter http://www.wettergefahren.de.

DWD / RWB Leipzig

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18.11.2016
hallelife.de - Redaktion
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„Hallesche OP-Wochen 3.0“ der Universitätsmedizin Halle (Saale) finden diesen Monat statt

Die hallesche Universitätsmedizin startet im November wieder in die „OP-Wochen“. Bereits zum dritten Mal findet dieses besondere Angebot für Studierende und Auszubildende der Universitätsmedizin Halle (Saale) statt, bei dem diese vom Hörsaal aus live bei einem operativen Eingriff dabei sein können. Die ersten drei Veranstaltungen finden vom 21. bis zum 23. November statt. In der Woche danach sind dann jeden Tag vom 28. November bis 1. Dezember Live-Operationen geplant.[nbsp]

„Hallesche OP-Wochen 3.0“ der Universitätsmedizin Halle (Saale) finden diesen Monat statt

Möglich wird das mittels Video-Übertragungstechnik aus dem Operationssaal, die live das Geschehen auf die Leinwände in den Hörsaal sendet. Hier wird zu jeder Veranstaltung im Stil einer Vorlesung zunächst theoretisches Wissen zum bevorstehenden Eingriff vermittelt, bevor dann live in den OP geschaltet wird. Sowohl die Operateure als auch der Dozent im Hörsaal erklären dabei, was gerade im OP passiert, welche Handgriffe warum gemacht werden und was bei den jeweiligen Operationen zu beachten ist. Gleichzeitig können die Studierenden aber auch direkt Fragen stellen und somit ihr Wissen erweitern.

Die Unfallchirurgie macht am Montag, 21. November, den Anfang. Es folgen Thoraxchirurgie, MKG-Chirurgie und Urologie. In der zweiten Woche geht es am Montag mit einer HNO-Operation los, gefolgt von der Gynäkologie, Herzchirurgie und Augenheilkunde. Alle Termine beginnen jeweils um 18 Uhr.

Die Umsetzung des Projekts ist dank der Unterstützung von Direktoren, Oberärzten und Oberärztinnen der beteiligten Einrichtungen, des Dorothea Erxleben Lernzentrums der Medizinischen Fakultät, des Zentrums für multimediales Lehren und Lernen der halleschen Universität, der Fachschaft der Studierenden, der Vorstände von Klinikum und Fakultät sowie der Technik- und Klinikrechenzentrums-Abteilungen des Universitätsklinikums möglich.

Weitere Informationen im Internet unter: www.hallesche-op-wochen.de

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18.11.2016
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ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren

Gefundene Tiere einfach behalten? -[nbsp]Keine höhere Hundesteuer für gefährlich aussehende Hunde

ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren

Gefundene Tiere einfach behalten?

Tiere, die gefunden werden, dürfen – bei aller Liebe zum Fundtier – nicht einfach behalten werden. Sie müssen im nächsten Tierheim abgeliefert und untergebracht werden. Nach Angaben der ARAG Experten hat der Eigentümer des Tieres ganze sechs Monate Zeit, sich beim Tierheim zu melden. Erst nach dieser Frist kann der Finder neuer Eigentümer des Fundtieres werden. Auch wenn es andere Regelungen mit dem Tierheim gibt und der Finder das Tier zunächst in seiner Obhut behält, muss er es in der sechsmonatigen Frist wieder abgeben, sollte sich der Eigentümer melden. Noch ein Hinweis der ARAG Experten an die Eigentümer: Sie müssen dem Tierheim bzw. demjenigen, der das Tier ihr in Obhut genommen hat, die entstandenen Kosten erstatten.

Keine höhere Hundesteuer für gefährlich aussehende Hunde

Nur das gefährliche Aussehen des Tieres allein reicht nach Angaben der ARAG Experten nicht, um eine höhere Hundesteuer zu rechtfertigen. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem der Besitzer einer Bordeauxdogge plötzlich statt bislang 110 Euro ganze 800 Euro Hundesteuer zahlen sollte. Die Gemeinde führte als Argument andere Bundesländer an, in denen dieser alte, französische Rassehund als gefährlich eingestuft wird. Das Herrchen wehrte sich gegen die drastische Anhebung der Steuer, da sein Vierbeiner individuell völlig ungefährlich sei. Die Richter folgten seiner Begründung und waren der Ansicht, dass es für die Einstufung als Kampfhund mehr braucht als äußere Merkmale wie etwa Größe und Gewicht (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 A 71/15).[nbsp]

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18.11.2016
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EKM-Landessynode berät Haushalt 2017

184 Millionen Euro zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) beschäftigt sich am heutigen Nachmittag mit dem Haushalt 2017. Für die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben steht im kommenden Jahr eine Plansumme von 184 Millionen Euro zur Verfügung. Die Netto-Kirchensteuereinnahmen sind für 2017 als Haupt-Einnahmequelle mit 98,4 Millionen Euro prognostiziert.

EKM-Landessynode berät Haushalt 2017

Das sind 1,04 Millionen Euro mehr als der Haushaltsplan 2016 vorgesehen hatte. Aus dem Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erhält die EKM 50,87 Millionen Euro. Die Staatsleistungen betragen 39,08 Millionen Euro.

„Mit dem Haushalt 2017 wollen wir die Finanzierung der Aufgaben von heute mit der Schaffung von finanziellen Spielräumen für morgen zusammenbringen. Deshalb werden die noch guten Kirchensteuereinnahmen für Investitionen wie den Schulinvestitionsfonds und die Erprobungsräume genutzt, und gleichzeitig wird neben den nötigen Anpassungen nach dem Finanzgesetz auch das Risiko aus der anhaltenden Niedrigzinsphase bei der Versorgung der Ruheständler gemindert. Dabei gelingt es, Kirchenkreisanteile, Strukturfonds und den Ausgleichsfonds für Kirchenkreise zu stärken sowie auch die Personalkostensteigerung auf allen Ebenen zu finanzieren.“, sagt Finanzdezernent Stefan Große.

Der kirchlichen Basis kommen direkt 121,7 Millionen Euro zugute. 2 Millionen stehen für die Partnerschaftsarbeit und den Kirchlichen Entwicklungsdienst zur Verfügung. Von den verbleibenden rund 60 Millionen Euro werden indirekt weitere Leistungen für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise erbracht. So werden rund 19,1 Millionen Euro unter anderem für die Versorgung der Ruheständler bereitgestellt. Damit werden insgesamt rund 76,5 Prozent der Plansumme des Haushalts 2017 den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden zur Verfügung gestellt. Für die landeskirchenübergreifenden Verpflichtungen sind 4 Millionen Euro vorgesehen. Der Landeskirche mit ihren Werken und Einrichtungen verbleiben damit für ihre Aufgaben rund 20 Prozent der Plansumme oder 36,9 Millionen Euro.

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18.11.2016
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Wochenendsperrung der Delitzscher Straße in Halle (Saale) unter der Bahnbrücke

Montagearbeiten im Brückenbereich vom Sonnabend, 19.11.2016, 14.00 Uhr, bis Montag 21.11.2016, 04.00 Uhr • Keine Einschränkung für Fußgänger und Straßenbahn

Wochenendsperrung der Delitzscher Straße in Halle (Saale) unter der Bahnbrücke

Die Delitzscher Straße in Halle (Saale) wird zwischen Bahnhofsvorplatz und Straße Am Güterbahnhof am Sonnabend, 19.11.2016 14.00 Uhr bis Montag 21.11.2016, 04.00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Der Grund sind Montagearbeiten an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Delitzscher Straße für das Güterzuggleis. Die Arbeiten sind notwendig, um an der Brücke einen baulichen Zwischenzustand herzustellen, damit während der Totalsperrung des Bahnknotens Halle vom 21. November (21 Uhr) bis 28. November (4 Uhr) neue Gleise und am 4. Dezember ein Behelfsbahnsteig 13 a in Betrieb gehen können.

Betroffen ist nur der Straßenverkehr. Die Straßenbahn verkehrt uneingeschränkt. Die Fußgänger werden auf die Nordseite geleitet und können die EÜ geschützt unterqueren.

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18.11.2016
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Land verbrennt in Halle acht Millionen Euro

Überrascht waren viele Hallenser, als das Hotel Maritim am Riebeckplatz im Herbst 2015 mitten im Massenansturm vorgeblich syrischer Flüchtlinge umflaggte und zur Landesaufnahmeeinrichtung wurde. Die einen wollten helfen, die anderen ängstigten sich vor den überwiegend muslimischen jungen Männern. Die Behörden zeigten sich überfordert und überreagierten, wie sich nun herausstellt.

Land verbrennt in Halle acht Millionen Euro

Das Land schmeißt allein beim Maritim acht Millionen Euro aus dem Fenster, weil das Haus für drei Jahre gemietet, aber nur für ein Jahr gebraucht wurde. Ein weiterer Millionendeal im Norden von Halle, wo eine weitere Aufnahmestelle entstehen sollte, wurde indes noch vor dem Desaster abgebogen.

Bis zu 640 Asylsuchende waren im ehemaligen Hotel „Maritim“ untergebracht. Wie inzwischen bekannt ist, kam selbst offiziell nicht einmal jeder zweite Eingereiste aus Syrien, sondern aus 34 anderen Staaten. Weil der Zustrom zumindest in Sachsen-Anhalt inzwischen stark abgenommen hat, gehen nun im Maritim die Lichter aus, doch der Mietvertrag mit Gesamtkosten von 12,6 Millionen Euro endet erst in zwei Jahren. Hallelife hat im Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt nachgefragt und veröffentlicht hier die Fragen und welche Antworten darauf Pressesprecher Christian Fischer übermittelt hat.

Hallelife: Wann zogen die ersten Flüchtlinge in das ehemalige Hotel ein und wie viele waren das anfangs?

Innenministerium: Am 1. Oktober 2015 erfolgte eine Erstbelegung mit 195 Bewohnern.

Wie viele Flüchtlinge befanden sich zu Zeiten der Spitzenbelegung im Haus?

Die Kapazität der im ehemaligen Hotelgebäude errichteten Landesaufnahmeeinrichtung betrug bis zu 640 Personen und wurde zeitweise ausgeschöpft.

Wann beschloss das Land, das Maritim als Flüchtlingsheim zu mieten?

In die Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter ist man im August 2015 eingetreten. Der Mietvertrag wurde am 10. September 2015 unterzeichnet.

Für welche Zeit wurde der Vertrag für die Nutzung geschlossen (also wann endet der Vertrag)?

Das Mietverhältnis begann am 1. Oktober 2015 und endet am 30. September 2018.

Welche Miete ist für den gesamten Nutzungszeitraum vereinbart worden?

Die Miete beträgt pro Monat insgesamt 250.000 Euro. Die monatliche Vorauszahlung auf die Betriebs- und Nebenkosten beträgt 85.000 Euro. Insgesamt ergibt sich damit ein Betrag von monatlich 335.000 Euro und jährlich 4.200.000 Euro. (Anmerkung der Redaktion: Etwas stimmt nicht an der Rechnung, denn 12 Mal 335.000 Euro wären 4,02 Millionen Euro.)

Vor Wochen, wenn nicht Monaten hieß es bereits, dass sich kaum noch Flüchtlinge im Haus befinden. Wer hat diese Steuergeldverschwendung zu verantworten und was sagt der zuständige Minister Holger Stahlknecht dazu?

Aufgrund der Zugangssituation im September 2015 musste das Land tätig werden und so schnell als möglich neue Unterkünfte für die Erstaufnahme von Schutzsuchenden schaffen, um eine menschenwürdige Unterbringung aller Asylsuchenden gewährleisten zu können. Das ehemalige Hotel Maritim hat einen wesentlichen Bestandteil der Unterbringungskonzeption des Landes für die Erstaufnahme von Asylbegehrenden dargestellt. Neben den Unterkunftszimmern für Schutzsuchende wurde ein medizinisches Versorgungszentrum eingerichtet, in dem bis zu 200 Personen täglich erstuntersucht beziehungsweise behandelt werden konnten. Es wurde ferner die Verwaltung der Landesaufnahmeeinrichtung Halle (Saale) untergebracht, das heißt dass von diesem Standort aus zeitweise bis zu sieben Außenstellen mit einer Kapazität von rund 1000 Erstaufnahmeplätzen verwaltet wurden.

Mit Schließung der Balkanroute im März dieses Jahres hat sich der Flüchtlingszustrom abrupt massiv verringert. Seitdem hat sich die Zugangssituation an Schutzsuchenden stabilisiert. Das Land hat zwischenzeitlich seine Erstaufnahmekapazitäten von zirka 6700 Plätzen (Januar 2016) auf derzeit unter 4000 Plätze reduziert. Die Unterbringungskonzeption des Landes zu Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sieht weiter vor, dass die Kapazitäten bis Anfang 2018 auf zirka 2000 reguläre Erstaufnahmeplätze reduziert werden.

Soweit ich weiß, war das ehemalige Maritim in Halle nur ein Durchgangslager. Wie viele Flüchtlinge insgesamt durchliefen das Haus vom ersten bis zum letzten Tag gerechnet?

Die kumulativ in der Einrichtung untergebrachten Schutzsuchenden können nicht festgestellt werden. Eine entsprechende Statistik wurde nicht geführt. Es wurden lediglich die Daten für die gesamte Landesaufnahmeeinrichtung Halle (Saale), das heißt der Liegenschaft Maritim zuzüglich der der LAE zugeordneten Außenstellen, erhoben. Demnach durchliefen 4266 Asylsuchende die Landesaufnahmeeinrichtung Halle (Saale). Die Angaben zu den Fragen 8 und 9 stehen hierzu im Bezug.

Wie viele Syrer waren unter diesen Flüchtlingen?

Unter den Asylsuchenden waren 2031 Syrer.

Welche Nationalitäten waren seit Herbst 2015 im Maritim untergebracht?

Die in der LAE untergerbachten Schutzsuchenden stammen aus folgenden Herkunftsländern: Afghanistan, Albanien, Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bosnien und Herzegowina, Burkina Faso, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Kosovo, Libanon, Mali, Marokko, Niger, Pakistan, Palästina, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Somalia, Syrien, Tunesien, Türkei, Usbekistan, Vietnam.

Es heißt, dass das Land nun ein neues Konzept für die Flüchtlinge hat. Wie genau sieht dieses neue Konzept aus?

Der Planung wurden für 2017 und 2018 Jahreszugänge von jeweils zirka 5600 Schutzsuchenden zugrunde gelegt. Dies entspricht in etwa der aktuellen Zugangssituation. Hieraus resultierend werden zur Unterbringung der Schutzsuchenden insgesamt 1950 aktive Plätze benötigt. Darüber hinaus wird eine Reservekapazität für Zugangsspitzen im Umfang von zirka 500 Erstaufnahmeplätzen vorgehalten. Die derzeit noch rund 4000 Erstaufnahmeplätze können aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen nur schrittweise abgebaut werden. Standorte, bei denen der Bewirtschaftungsvertrag vor Ablauf des Mietvertrags endet, werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt außer Betrieb genommen. Die Unterbringungskonzeption des Landes zu Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sieht vor, dass die Kapazitäten bis zum Juni 2017 auf zirka 2400 aktive Erstaufnahmeplätze reduziert werden. Zum 1. Januar 2018 wird das Land 1990 aktive Erstaufnahmeplätze vorhalten, was dem ermittelten Unterbringungsbedarf entspricht. Um den administrativen und logistischen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren, soll die dauerhafte Unterbringung der Schutzsuchenden perspektivisch an zwei Standorten, in Halberstadt sowie in Stendal, erfolgen.

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18.11.2016
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„Aus dem Takt gekommen“ – Diagnose und Behandlung von Herzrhythmusstörungen

Dass das Herz aus dem Takt gerät, erleben etwa eine Million Menschen im Jahr. In manchen Fällen schlägt das Herz zu schnell, in anderen zu langsam. Am häufigsten jedoch macht das Herz zusätzliche Schläge und kommt so aus dem Rhythmus.

„Aus dem Takt gekommen“ – Diagnose und Behandlung von Herzrhythmusstörungen

Viele dieser Störungen sind unbedenklich und müssen noch nicht einmal behandelt werden, andere hingegen können lebensgefährlich sein.

Herzrhythmusstörungen können viele Ursachen haben, dazu gehören zum Beispiel Vorerkrankungen wie Herzinfarkt, Schilddrüsenerkrankungen oder Bluthochdruck. Aber auch Tabak- und Alkoholkonsum, übermäßiger Stress oder psychische Ursachen können das Herz aus dem Takt geraten lassen. Typische Symptome für Herzrhythmusstörungen sind Herzrasen oder Herzstolpern. Weiterhin können auch Schwindel, Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Seh- und Sprachstörungen sowie Herzschmerzen auftreten. Manche Menschen bemerken Herzrhythmusstörungen allerdings überhaupt nicht.

Im Rahmen der kostenlosen Patientenvorlesungsreihe des Universitätsklinikums Halle (Saale), gemeinsam mit der Krankenkasse Novitas BKK veranstaltet, erklärt Prof. Dr. Ulrich Hofmann, Oberarzt der Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin III (Kardiologie) des Universitätsklinikums Halle (Saale), welche Formen der Herzrhythmusstörung es gibt, wie sie entstehen und diagnostiziert werden. Dabei stellt er auch die verschiedenen Therapiemöglichkeiten vor. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 24. November 2016, um 17 Uhr im Universitätsklinikum Halle (Saale), Ernst-Grube-Straße 40, Lehrgebäude/Hörsaal, statt.

Hinweis: Aus Kapazitätsgründen bitten wir bei Interesse an einer Teilnahme um Anmeldung unter 0800 65 66 900 (kostenfrei) oder auf www.novitas-bkk.de/kassentreffen.

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17.11.2016
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Teppichreinigung zu Wucherpreisen?

Verbraucherzentrale warnt vor übereilten Vertragsschlüssen

In fast allen größeren Städten Sachsen-Anhalts wird auffällige Werbung auf Hochglanzpapier in die Haushalte verteilt, in der es um die Wäsche oder Reparatur von Orient- und Antikteppichen geht.

Teppichreinigung zu Wucherpreisen?

Schonendes Klopfsaugen, Entmotten, Entmilben und Entfernung von Sandkörnern inklusive 4-fach Waschprozedur nach Tradition – alles zu Aktionspreisen angepriesen. 20 % Rabatt für alle Reparaturen, 5 % Rabatt für Senioren, Angebote zur Vorweihnachtszeit oder Gutscheine für eine Grundreinigung – die Angebote überschlagen sich.

Da die Teppiche auch kostenlos abgeholt und wieder nach Hause geliefert werden, erscheint das Angebot für zahlreiche Verbraucher offensichtlich attraktiv. Ein Besuchstermin wird vereinbart, die Teppiche besichtigt und leider viel zu schnell auch ein verbindlicher Auftrag für eine Reinigung oder Reparatur unterschrieben. Allerdings hat der auf dem Vertrag stehende Preis nicht mehr viel mit einem “Schnäppchen” zu tun. Es geht oft um Summen von mehreren hundert, sogar tausend Euro!

Schon Minuten später – die Teppiche haben die Wohnung verlassen – kommt bei vielen Verbrauchern das böse Erwachen. Dieser Preis für diese Leistung? Ist der Teppich tatsächlich so alt und wertvoll, dass sich die Reinigung oder Reparatur in einer solchen finanziellen Größenordnung überhaupt lohnt? War das Abzocke?

Die Teppiche kommen erst dann in die Wohnung zurück, wenn vollständig bezahlt wird. Ein Szenario, das Verbraucher verzweifeln lässt. Aber wie ist die Situation zu retten? Da es sich in diesen Fällen um sog. außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge handelt, können diese widerrufen werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erfolgt regelmäßig nicht. Dann braucht der Teppichbesitzer nichts zahlen, sollte die Leistung bereits erbracht worden sein.

Die Auseinandersetzung mit der Gegenseite ist nicht einfach. Nach Feststellungen der Verbraucherzentrale ist im Einzelfall unter der auf dem Werbeflyer angegebenen Adresse die Firma gar nicht auffindbar oder es liegt keine Gewerbeannmeldung vor. Deshalb sollte in Abhängigkeit von den individuellen Umständen auch eine Anzeige wegen des Verdachtes des versuchten Betruges in Erwägung gezogen werden.

Um diesem Ärger aus dem Weg zu gehen, hilft nur, sich nicht zu übereilten Vertragsschlüssen – trotz blumiger Werbeversprechen – hinreißen zu lassen. Eine seriöse Firma kommt auch ein zweites Mal. Der Rat der Verbraucherzentrale ist deshalb eindeutig: Keine übereilten Vertragsschlüsse!

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17.11.2016
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Kathi wird mit dem Hidden Champion 2016 ausgezeichnet

Die KATHI Rainer Thiele GmbH gewinnt den ersten Preis in der Kategorie „Verantwortung“ als n-tv Hidden Champion 2016. Bereits zum sechsten Mal prämierte der Fernsehsender n-tv in Frankfurt am Main mittelständische Unternehmen mit dem “Hidden Champion”.

Kathi wird mit dem Hidden Champion 2016 ausgezeichnet

Der Preis zeichnet Unternehmen aus, welche sich durch hervorragende Leistungen um die deutsche Wirtschaft verdient gemacht haben. Bewerben konnten sich in erster Linie inhabergeführte Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 30 Beschäftigten. Unter den vielen Einsendungen wurden in diesem Jahr 140 Bewerbungen vorausgewählt und der Jury zur Prüfung vorgelegt. Unter den schlussendlich 15 Nominierten war Kathi als einziges ostdeutsches Unternehmen vertreten. Die Jury lobte Kathi dabei vor allem für sein außerordentliches soziales Engagement für Kinder. „Das Erreichen der besten 15 Bewerber war zu diesem Zeitpunkt schon eine sehr große Ehre für uns. Dass es dann aber noch die Auszeichnung und damit der erste Platz wird, ist nicht nur ein unglaubliches Gefühl, sondern auch eine tolle Anerkennung für uns und unsere Mitarbeiter“, so Marco Thiele, Geschäftsführer der KATHI Rainer Thiele GmbH.

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Hintergrundinformationen:

Die KATHI Rainer Thiele GmbH ist ein mittelständisches, in dritter Generation inhabergeführtes Familienunternehmen. In den neuen Bundesländern ist Kathi eine gesetzte Größe und Marktführer im Segment der Backmischungen sowie national die Nummer zwei. Seit der Gründung im Jahre 1951 ist eine sozialethische Grundhaltung gegenüber allen mit dem Unternehmen in Verbindung stehenden Personen Leitbild für die Firma. Diese Haltung äußert sich nicht nur durch das vielfältige Engagement für die Gesellschaft, sondern auch durch eine starke regionale Verbundenheit, die Übernahme von Eigenverantwortung und die Wahrung der Grundsätze des ehrbaren Unternehmertums. Zudem ist Kathi ein leidenschaftlicher und kompromissloser Markenhersteller. Respekt und Vertrauen, Leidenschaft und Innovation, Verantwortung und Kompetenz sowie Verbundenheit und Weitblick bilden dabei die Basis für das tägliche Miteinander und den Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden. Ziel ist es darüber hinaus, sich als Unternehmen aktiv in die Gestaltung der Gesellschaft mit einzubringen.

Auszeichnung in der Kategorie Verantwortung

Mit zahlreichen Projekten und Förderungen bringt sich Kathi zudem in das gesellschaftliche Leben ein. Das Unternehmen engagiert sich dabei im sportlichen, sozialen sowie kulturellen Bereich. „Ein Projekt, welches uns in diesem Rahmen besonders am Herzen liegt, ist die Kita-Patenschaft. Diese haben wir 2010 als ständiges Element in unser soziales Engagement integriert“, so Thiele weiter. Die Kinder lernen dabei wichtige Grundlagen zur Herkunft, Zubereitung und Geschmack von Lebensmitteln, sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen. Neben den Kita Patenschaften fördert Kathi dauerhaft das Kinderheim Clara Zetkin in Frankfurt (Oder) und unterstützt die Kinderhäuser „Schnitte“ in Halle (Saale). Darüber hinaus liegt es dem Unternehmen am Herzen, dass Produkte nicht leichtfertig vernichtet werden. Deshalb spendet Kathi diese an Kindergärten, Schulen, Vereine und Tafeln in der Region. Der Produzent von Backmischungen tritt entschieden für eine ausgewogene Ernährung ein, in welcher Kuchen stets als Genussmittel gilt.
Ein weiterer Teil der sozialethischen Grundhaltung des Unternehmens ist die besondere Verbundenheit mit der Region. Auch die Förderung eines Deutschlandstipendiums sowie der Ausbildungspreis „Die Goldene Kathi“ sind dauerhafte Bestandteile des gesellschaftlichen Engagements. Kooperationen ziehen sich durch sämtliche Bereiche und Abteilungen. Ob bei den Rohstoffen, bei der Entwicklung neuer Produkte oder bei Werbemitteln – stets steht die Region als Partner, Lieferant und Inspirator an erster Stelle. Deshalb engagiert sich Kathi als Hauptsponsor für das größte städtische Event – die Händelfestspiele.

„Nachdem Kathi am 31.Mai 2016 den Ethikpreis erhalten hatte, werden wir nun erneut ausgezeichnet. Dabei wird nun unser soziales Engagement honoriert und in den Vordergrund gestellt. Diese zweite Auszeichnung zeigt uns, dass neben einer ethischen Unternehmensführung ebenso das soziale Engagement zu einem Mehrwert in der Gesellschaft beiträgt und auch gleichzeitig für uns als Unternehmen von enormer Bedeutung ist“, so Marco Thiele abschließend.

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17.11.2016
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Mit der IHK bei der Buchführung auf dem Laufenden sein

Die wichtigsten Neuerungen in Steuerrecht und Buchführung – die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) bringt nicht nur Buchhalter, sondern auch selbstständige Bürodienstleister auf den neuesten Stand: Am Donnerstag, 1. Dezember 2016 findet von 9.00 bis 15.00 Uhr im IHK-Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale) der neunte „Branchentreff für Bilanzbuchhalter“ statt.

Mit der IHK bei der Buchführung auf dem Laufenden sein

„Spezialisierung macht heute vor administrativen Aufgaben nicht halt“, erklärt Clemens Winkel, Referent für Dienstleistungswirtschaft bei der IHK. Moderne Bürodienstleister deckten dabei die gesamte Servicepalette ab –bis hin zum Buchen laufender Geschäftsvorgänge und Lohnabrechnungen. „Also müssen auch sie bei diesen Themen fit sein“, so Winkel. Der IHK-Branchentreff bietet alles Entscheidende zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht 2017. So erfahren die Teilnehmer unter anderem, wie sich das Umsetzungsgesetz für Bilanzrichtlinien (BilRUG) auf den Jahresabschluss auswirkt. Außerdem geht es um Grundlagen und Werkzeuge für das Controlling im Unternehmen. Schließlich informiert die IHK über die öffentliche Förderung für die Branche.

Die Teilnahme ist für IHK-Mitgliedsunternehmen frei. Ausführliche Informationen und Anmeldungen gibt es im Internet unter www.halle.ihk.de (Dokumentennummer 15770388) oder telefonisch bei Clemens Winkel unter 0345 2126-273.

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17.11.2016
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Meldungen aus dem Saalekreis

Verkehrsunfölle in Nehlitz, Oppin und Merseburg, Geschwindigkeitsmessen[nbsp] in Krumpa – Fahren unter berauschenden Mitteln in Mitteledlau

Meldungen aus dem Saalekreis

Fahren unter berauschenden Mitteln

Am 17.11.2016 gegen 00.15 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Mitteledlau auf einem Feldweg einen 31 jährigen Ford-Fahrer. Dieser führte sein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel und unter Alkohol. Außerdem war er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Die Kontrolle sollte bereits in der Ortschaft Nauendorf erfolgen. Der Fahrer entzog sich durch Flucht der Kontrolle. Die Nachfahrt führte durch die Ortschaften Löbejün, Schlettau, Berwitz und Gröbzig.

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Geschwindigkeitsmessen

In den heutigen Vormittagsstunden führten die Beamten im Bereich Krumpa eine Geschwindigkeitsmessung durch. Gemessen wurden ca. 50 Fahrzeuge, davon waren 4 zu schnell. Spitzenreiter ein PKW Toyota mit gemessenen 73 km/h (erlaubt 50 km/h). Der Fahrer muss mit 35 Euro Verwarngeld rechnen.

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Verkehrsunfall

Am 17.11.2016 gegen 05.45 Uhr ereignete sich im Bereich Nehlitz ein Verkehrsunfall. Ein 50 jähriger Mercedes-Fahrer befuhr die L 145 von Nehlitz nach Teicha. Ca. 100 Meter hinter der Autobahnbrücke der BAB14 querte ein Reh die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verließ den Unfallort.

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Verkehrsunfall

Am 16.11.2016 gegen 19.00 Uhr ereignete sich im Bereich Oppin ein Verkehrsunfall. Ein 31 jähriger VW-Fahrer befuhr die L 141 von Oppin in Richtung Halle. Plötzlich querte ein Wildschwein die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verließ den Unfallort.

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Verkehrsunfall

Am 16.11.2016 gegen 17.30 Uhr ereignete sich im Bereich Merseburg ein Verkehrsunfall. Ein 46 jähriger Nissan-Fahrer befuhr die befuhr die Lindenstraße in Richtung Weiße Mauer. Zeitgleich befuhr ein 20 jähriger Radfahrer die[nbsp] Weiße Mauer aus Richtung Krankenhaus. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß. Durch den Aufprall wurde der Radfahrer verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

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17.11.2016
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Aufregung um Jobcenter-Post für Afghanen

Beim Eigenbetrieb für Arbeit Jobcenter Saalekreis herrscht helle Aufregung. Ein Leistungsbescheid einer ausländischen Familie kursiert seit einiger Zeit im Internet und zieht nun offenbar rechtliche Schritte gegen die Veröffentlicher nach sich.

Aufregung um Jobcenter-Post für Afghanen

Nach Hallelife-Informationen geht es um eine siebenköpfige Familie aus Afghanistan (offenbar ein Elternpaar und ihre fünf Kinder), die in Merseburg gemeldet ist und auf deren vorläufigem Leistungsbescheid vom Jobcenter für den Monat Oktober 2016 insgesamt 4285 Euro stehen. Am 11. November 2016 tauchte eine Seite dieses Bescheides mit der in Rede stehenden Geldsumme auf der Facebook-Seite der in Berlin beheimateten „Bürgerinitiative Kein Asylanten-Containerdorf in Falkenberg“ auf, die offen mit der NPD sympathisiert. Die Bürgerinitiative erklärte zur Herkunft des Materials, die Leistungsbezieher hätten eine Seite ihres Bescheides weggeworfen. Auf dem geteilten Scan ist jedoch zu erkennen, dass den Veröffentlichern mindestens eine weitere Seite des Bescheides vorlag. Kommentatoren der Kopie fragten derweil, ob es sich um einen Fake, also einen Scheinbescheid, handeln könnte.

Inzwischen hat der Eigenbetrieb die Echtheit des Schreibens jedoch quasi dadurch bestätigt, dass er auf seiner Internetseite ein „Statement zur Veröffentlichung eines Leistungsbescheides im Internet“ veröffentlichte. Darin heißt es: „Wir distanzieren uns entschieden von dem Verstoß gegen den Sozialdatenschutz durch Veröffentlichung und Verbreitung eines Leistungsbescheides, der in unserem Jobcenter ausgestellt wurde. Die bewusste unvollständige Veröffentlichung des Bescheides dient der Täuschung der Öffentlichkeit und könnte auf ein fremdenfeindliches Motiv deuten.“ Wegen der Veröffentlichung seien rechtliche Schritte („Strafanzeige gegen Unbekannt“) eingeleitet und der Landesdatenschutzbeauftragte informiert worden.

Wie schnell Veröffentlichungen im Internet weite Kreise ziehen können, zeigt sich daran, dass das Schreiben inzwischen international als „One Months Benefits For Family Of 7 Migrants“ die Runde macht. Am 13. November 2016 tauchte es auf dem privaten Twitter-Account eines Schweden auf. Insbesondere die Aufmachung eines englischsprachigen Blogs, auf dem der Bescheid erschien, zeigt unmissverständlich die Sympathie der Betreiber für den Nationalsozialismus.

Der Bescheid aus Merseburg ist nicht der erste und einzige Bescheid über Sozialleistungen für Ausländer, die im Internet kursieren. Vor fast genau einem Jahr befasste sich mimikama.at mit einem Leistungsbescheid des Sozialamtes Bad Doberan, Landkreis Rostock. Mimikama ist als „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“ unterwegs und untersuchte den Bescheid auf Manipulationen, konnte jedoch nur die Echtheit feststellen. Das Sozialamt Rostock leitete damals offenbar keine rechtlichen Schritte ein. Allerdings waren in dem Fall alle Namen auf dem Bescheid unkenntlich gemacht worden. Im Gegensatz zum vorliegenden Fall aus Merseburg!

Fall von Mimikama

http://www.mimikama.at/allgemein/auf-facebook-geteilt-leistungsbescheid-des-landkreises-rostock/

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17.11.2016
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Diebstahl aus Wohnhaus in Reideburg

Der Bewohner eines Hauses in Reideburg musste gestern Nacht feststellen, dass während seiner Abwesenheit in den Abendstunden durch Unbekannt in sein Haus eingedrungen wurde.

Diebstahl aus Wohnhaus in Reideburg

Der Hallenser hatte beim Verlassen seines Hauses die Terrassentür angekippt gelassen. Dies wurde durch Unbekannt ausgenutzt. Nachdem man die Tür geöffnet hatte, wurden im Inneren des Hauses diverse Behältnisse geöffnet und eine Geldkassette mit verschiedenen Dokumenten und Schmuck entwendet.

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17.11.2016
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Brandstiftung – Kinderwagen brennen in Treppenhäusern

In der letzten Nacht gerieten kurz nacheinander in Neustadt zwei in Treppenhäusern abgestellte Kinderwagen in Brand. Zunächst brannte gegen 23.17 Uhr ein Wagen in einem Wohnhaus in der Akeleistraße, welcher dadurch völlig zerstört wurde.

Brandstiftung - Kinderwagen brennen in Treppenhäusern

Durch das Feuer wurde weiterhin ein Schaukasten zerstört sowie das Treppenhaus durch Rußablagerungen verunreinigt. Kurz darauf brannte gegen 23.30 Uhr ein Wagen in einem Haus im Maiglöckchenweg. Hier konnte der Brand noch vor Eintreffen der Feuerwehr durch einen Bewohner gelöscht werden. Auch dieser Wagen wurde stark beschädigt. Durch eine Zeugin wurden zwei sich schnell vom Brandort entfernende weibliche Personen beobachtet. Die Polizei geht momentan von Brandstiftung aus. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

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17.11.2016
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Baumaßnahmen zum Abschluss des Wiederaufbaus der Franckeschen Stiftungen

Der Deutsche Bundestag bewilligte in der vergangenen Woche 6 Millionen Euro für die Instandsetzung des historischen Magazin- und Druckereigebäudes sowie für die Ertüchtigung der beiden Feldscheunen in den Franckeschen Stiftungen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen 11,2 Millionen Euro. Stiftungsdirektor Müller-Bahlke: „Wir sind dem deutschen Bundestag außerordentlich dankbar für diese großzügige Förderung, denn das eröffnet die Chance, mit Unterstützung des Bundes und des Landes den Wiederaufbau der Franckeschen Stiftungen in den kommenden Jahren zum Abschluss zu bringen.

Baumaßnahmen zum Abschluss des Wiederaufbaus der Franckeschen Stiftungen

Damit wird im Zusammenspiel zwischen Bund, Land und zahlreichen weiteren Förderern eine Erfolgsgeschichte beim Aufbau Ost im Bereich der Kultur zu Ende geschrieben und abgerundet.“

Es handelt sich bei diesen drei Gebäuden aus dem 18. Jahrhundert um die letzten Bauwerke des historischen Gebäudeensembles, die seit der Wiederbelebung der Stiftungen noch nicht grundlegend instandgesetzt werden konnten. Die historische Druckerei wurde Mitte des 18. Jahrhunderts als Magazingebäude der ersten Bibelanstalt weltweit errichtet. Sie soll künftig zur Erweiterung der Magazin- und Depotflächen von Stiftungsarchiv und -bibliothek sowie für zusätzliche museumspädagogische Angebote genutzt werden. Die beiden Feldscheunen gehören zu dem Areal der historischen Meierei, dem ehemaligen Landwirtschaftsbetrieb der Anstalten. Sie sollen den Einrichtungen auf dem Stiftungsgelände die Möglichkeit für temporäre räumliche Erweiterungen bieten. Die Kulturstiftung des Bundes wird in der kleinen Feldscheune dauerhaft zusätzliche Flächen erhalten. Das Spielehaus soll in der großen Feldscheune erhalten bleiben. Die Baumaßnahmen werden sich über mehrere Jahre erstrecken.

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17.11.2016
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Klavierpatin endlich gefunden

Digitale Kampagne rettet ein Klavier im DRK Altenpflegeheim Käthe Kollwitz aus dem Dornröschenschlaf

Jeder mag Musik! So auch die Senioren des DRK Altenpflegeheims Käthe-Kollwitz in Halle (Saale). Was für ein Glück, das genau dort ein altes Klavier steht, welches aus seinem Dornröschenschlaf erweckt werden konnte: Am 3. November 2016 versammelten sich die Bewohner des Hauses erstmals nach vielen Jahren wieder um das Klavier.

Klavierpatin endlich gefunden

Das ist nicht zuletzt ein Erfolg des Pilotprojekts „/FSJdigital“, gestartet vor einem Jahr beim DRK Landesverband Sachsen-Anhalt. Da hatte der junge Freiwillige Johann Georgi im Rahmen einer Digitalen Kampagne auf der FSJdigital-Projekthomepage und in Sozialen Medien für eine Klavierpatenschaft geworben – mit Erfolg: Felix Weigelt von Leipzig Pianos reparierte und stimmte im Mai dieses Jahres das Klavier.

Nach langem Suchen wurde nun endlich eine Klavierpatin gefunden: Zum ersten Erklingen brachte es die junge Studentin Franziska Blechinger zur großen Freude der Seniorinnen und Senioren.

„Das ist ein schöner Erfolg, der zeigt, wie wichtig es ist, Neues zu wagen. Das FSJdigital ist eine neue Komponente, die das inzwischen über 50 Jahre alte Freiwillige Soziale Jahr bereichert – zum Nutzen von Senioren, Kindern, Behinderten und den vielen anderen Menschen, die vom Freiwilligendienst profitieren. Aber natürlich und gerade auch zum Nutzen der 30 von mehr als 640 jungen Menschen, die inzwischen beim DRK in Sachsen-Anhalt einen Freiwilligendienst leisten“, so Caroline Lange, Projektkoordinatorin für das FSJdigital beim Betriebsteil Freiwilligendienste des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt. „Wir haben uns mit dem FSJdigital auf neues Terrain gewagt – und haben einen schönen Erfolg zu verzeichnen.“

Bis zum August 2017 machen jetzt weitere 30 junge Leute im FSJdigital einen Dienst in verschiedenen Einrichtungen im zweiten Durchgang dieses Pilotprojekts, das durch den DRK Landesverband Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht wurde mit dankenswerter Unterstützung des DRK Bundesverbandes und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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16.11.2016
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Der KIOSK, das WEIHNACHTSPLÄTZCHEN

hr.fleischer e.V. freut sich, Ihnen die nächste Ausstellung anzukündigen: Der KIOSK, das WEIHNACHTSPLÄTZCHEN
eine Verkaufsausstellung zur Adventszeit von Künstlern und Designern

Der KIOSK, das WEIHNACHTSPLÄTZCHEN

Der Kiosk wird zum Weihnachtsplätzchen. Vom 10. bis 22.Dezember verwandelt sich der Kiosk am Reileck wieder einmal in eine kleine hell erleuchtete Schaubude mit allerlei Kunst und Design zum Fest. Viele interessante Aussteller sind direkt vor Ort und bieten ihre Designprodukte und Kunstwerke feil. Mit einem heißem Punsch in der Hand kann man hier in aller Ruhe besondere Dinge zum Weiterverschenken oder Selbstbehalten finden. Wir freuen uns mit euch auf den Advent!

Zeitraum:

Ausstellung vom 10.12. – 22.12.2016
Ausstellungseröffnung 10.12. / ab 10 Uhr

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 15-20 Uhr
Sa 10-18Uhr
So 14-18 Uhr

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Veranstaltungsort:

hr.fleischer e.V.
Kunst- und Projektraum – Kiosk am Reileck
Händelstrasse 1a
06114 Halle (Saale)

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16.11.2016
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„Der schmerzende Rücken“ – Patientenvortrag

Rückenschmerzen kennt jeder von uns – manch einer ist dadurch so stark beeinträchtigt, dass der Alltag kaum noch zu bewältigen ist. Aber sind diese Probleme schicksalhaft und unvermeidbar?

„Der schmerzende Rücken“ - Patientenvortrag

In einem Patientennachmittag am Dienstag, 22. November um 15 Uhr im Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau gehen die Spezialistinnen aus der Physiotherapie, Stephanie Hepp und Franzsika Richter und der erfahrene Operateur, Oberarzt Frank Schirbort, dieser Frage auf den Grund.

Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten von Rückenschmerzen werden beispielhaft aufgezeigt. Interessierte sind herzlich eingeladen zu dem öffentlichen und kostenlosen Vortrag mit Gesprächsmöglichkeit im großen Konferenzsaal im Krankenhaus in Dölau.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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16.11.2016
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Stadtbibliothek beteiligt sich am Bundesweiten Vorlesetag

Anlässlich des 13. Bundesweiten Vorlesetags findet in der Kinderbibliothek der Zentralbibliothek, Salzgrafenstraße 2, am Freitag, dem 18. November 2016, ab 9.30 Uhr, ein Vorlesemarathon statt, der in Kooperation mit der Freiwilligenagentur Halle-Saalekreis ins Leben gerufen wurde.

Stadtbibliothek beteiligt sich am Bundesweiten Vorlesetag

Vorlesepaten der Freiwilligenagentur lesen für Kindergarten- und Hortkinder sowie für alle, die Lust zum Zuhören haben. Höhepunkt der Veranstaltung ist die Lesung von Dr. Tarek Ali um 15.30 Uhr. Der Vorsitzende des Ausländerbeirates der Stadt Halle (Saale) liest im Rahmen der Lesereihe „Man(n) liest vor“ auf Arabisch und Deutsch. Der Vorlesetag endet mit einem Bücherslam um 19.30 Uhr. Dabei präsentiert Katja Hofmann lokale Poeten, Dichter und Prosaisten. Diese stellen dem Publikum ihre selbstverfassten Texte und mitgebrachte Lieblingsstücke anderer Autoren vor. Das Publikum entscheidet nach jeder Runde über die gelungenen Wortbeiträge. Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei. Eine Anmeldung und Sitzplatzreservierung wird unter der Telefonnummer 0345 221 4720 und per E-Mail unter stadtbibliothek@halle.de empfohlen.

Die Stadtbibliothek West, Zur Saaleaue 25a, lädt um 9.30 Uhr zu einer Lesestunde mit Thomas Felke ein. Das Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt und Stadtratsmitglied der Stadt Halle (Saale) liest für Kindergartenkinder. Die vorgestellten Bücher spendet er der Neustädter Bibliothek. Der Eintritt ist frei.
Die Stiftung Lesen, Die Zeit und die Deutsche Bahn rufen seit dem Jahr 2004 am dritten Freitag im November zum Bundesweiten Vorlesetag auf.

Stadtbibliothek Halle (Saale)

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16.11.2016
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Stadt informiert über Sanierungssatzung

Über die Sanierungsziele für das Stadtteilzentrum Neustadt und den Zweck einer Sanierungssatzung für dieses Gebiet informiert die Stadt Halle (Saale) am Montag, dem 21. November 2016, von 18 bis 20 Uhr, in einer Bürgerversammlung.

Stadt informiert über Sanierungssatzung

Veranstaltung findet im KulturTreff Halle-Neustadt, Am Stadion 6, statt. Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen der Veranstaltung ihre Anregungen und Ideen vorstellen. Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. April 2016 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung zur möglichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes im Stadtteilzentrum Neustadt beschlossen. Ziel der Stadt ist die Sanierung des Scheibenensembles sowie die Revitalisierung der Neustädter Passage, damit eine ausgewogene städtebauliche Gesamtentwicklung des Zentrums von Neustadt gesichert wird.

Stadt Halle (Saale)

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16.11.2016
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