Karneval, Scheidung – und die Versicherungen?

von 10. Februar 2015

Egal, ob Karneval oder Fasnet, in der Anonymität von Verkleidung und Masken fallennicht nur Hemmungen sondern auch häufig die Hüllen. Wie meist kommt anAschermittwoch das böse Erwachen. Für so manches Narrenpaar war die Verlockungzu groß und der Karnevalsumzug endet vor dem Scheidungsrichter.„So schön der Karneval war, auf der Strecke bleiben dann nicht nur Familie, Heim, Hausund Hund, sondern es müssen Fragen und Ansprüche zu bestehenden Versicherungengeregelt werden“, weist Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UNDVERBRAUCHER e.V. hin. Beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung, die imFalle einer Scheidung als Teil der Zugewinngemeinschaft gewertet wird. Vor einerverlustreichen Kündigung des Vertrages sollten mögliche Alternativen, wie z. B. Beitragsfreistellung oder Güterausgleich geprüft werden.„Weiterhin gilt die Regelung, dass derjenige, der den Versicherungsvertrag unterschriebenhat, auch den Versicherungsschutz nach der Trennung besitzt. Der bisherige Partner gehtleer aus, muss sich also um neue Versicherungen kümmern“, warnt Jürgen Buck. Und das,mit einem Kater nach dem Karneval.Weitere Tipps und Informationen zum Thema, „Scheidung und Versicherungen“, stellt dieVerbraucherorganisation unterwww.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur
Verfügung.