Katja's Geschichten

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22. August Ao. 1515

Ertzbischoff Albrechts zu Magdeburg Confirmation der von Nicolaus Schildbergen gestiffteten 2 Geistlichen Beneficien in der Capelle S. Mariae Magdalenae vor dem Claus-Thore, und deren Verbesserung.[nbsp]

Nicolaus Schildberg war ein Bürger und Zinngießer in Halle und übte das Amt des Kämmerers im Rat der Stadt aus. Im Jahre 1476 begann er mit dem Bau einer Kapelle zwischen Klaustor und Schieferbrücke, die er St. Maria Magdalena, St. Jacob, dem Heiligen Kreuz, St. Wentzel und St. Wolfgang weihen ließ.

22. August Ao. 1515

Der Bau dauerte insgesamt 5 Jahre und jedes Jahr wurden 100 Gulden dafür aufgewandt. Diese Kapelle hat Schildberg mit reichlichen Einkünften ausgestattet. Überdies verwendete er sein Vermögen zu etlichen anderen mildtätigen Stiftungen für die Stadt. Zusätzlich hat er auf eigene Kosten das Dach der Kirche St. Gertrud im Jahre 1456 neu decken lassen.

Der Kirche U. L. Frauen – damals noch die einzelne Marienkirche – stiftete dieser Nicolaus Schildberg eine Kommende mit 20 Gulden jährlichen Einkommens und bestimmte die Einsetzung eines Predigers, der ein Doktor der Theologie sein und an Sonn- und Festtagen nachmittags um 15:00 Uhr in der Kirche Predigt halten sollte. Für die Bezahlung dieses Predigers stellte Nicolaus Schildberg jährlich 60 Gulden zur Verfügung.

Die große Mildtätigkeit dieses Mannes stieß nicht nur auf Wohlgefallen. Einige Leute in der Stadt waren der Meinung, er habe diese Summen nicht aus eigenem Vermögen nehmen können, sondern müsse die Stadtkasse erleichtert haben. So wurde Nicolaus Schildberg am 28. Oktober Ao. 1504 verhaftet, ins Gefängnis des Rathauses verbracht und dort gefoltert, um ein Geständnis zu erpressen. Hier starb er am 12. November Ao. 1504. Er wurde in Ehren auf dem Kirchhof U. L. Frauen beigesetzt.[nbsp]

Die Geistlichen, die aus seinen Stiftungen den Nutzen zogen, wollten darauf auch nach seinem Tode nicht verzichten und drängten deshalb den Rat der Stadt, einen Vergleich mit den Erben Schildbergs wegen dessen Haft und Testaments zu errichten.[nbsp]
Bei der Gelegenheit wurde offenbar, dass Nicolaus Schildberg in seinem Testament seine Kinder, den Sohn Martin und die Töchter Gertrud und Margarethe, vergessen hatte. Für deren Versorgung und die geistlichen Stiftungen reichte das Vermögen nicht aus, so dass die Stiftungen etwas beschnitten werden mussten.[nbsp]

Am 20. August Ao. 1515 bestätigte Erzbischof Albrecht V. (Kardinal wurde er erst im Jahre 1518) diesen Vergleich und am 22. August Ao. 1515 werden von ihm die geistlichen Stiftungen für den Altar der Kapelle St. Maria Magdalena im Wert von 25 Rheinischen Gulden pro Jahr und die Stiftung für die Marienkirche vom 15. Juli Ao. 1499 bestätigt. Der Betrag für die Stiftung der Marienkirche wird auf insgesamt 200 Rheinische Gulden pro Jahr angehoben. Den Nachkommen Nicolaus Schildbergs wird das Jus Patronatus (Kirchenpatronat) für die Kapelle St. Maria Magdalena zugesprochen.[nbsp]

Das Kirchenpatronat (Jus oder Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

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22.08.2014
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21. August Ao. 1446

Einzug und Huldigung des neuerwehlten Ertzbischoffs zu Magdeburg, Friderichs von Beuchlingen zu Halle.

Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.[nbsp]

21. August Ao. 1446

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.[nbsp]

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.[nbsp]Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben.[nbsp]

Angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart hatte Halle sich geweigert, dem Erzbischof die Huldigung zu leisten.[nbsp]Um diesem Zustand abzuhelfen, kam im August 1446 Kurfürst Friedrich II. von Sachsen in seiner Eigenschaft als Burggraf von Magdeburg mit dem Bischof von Merseburg und seinen Räten nach Halle. Am 14. August Ao. 1446 ließ er durch seine Beauftragten an den Rat der Stadt ausrichten, dass er bereit sei, den Streit zwischen der Stadt und dem Erzbischof zu schlichten.[nbsp]Die Stadt nahm das Angebot gerne an.[nbsp]

So verglich Kurfürst Friedrich II. der Sanftmütige die Parteien dahingehend, dass Halle bereitwillig ihrem Landesherrn huldigen würde, sofern der Erzbischof seine Ankunft in der Stadt 8 Tage vorher anzeigen wolle.[nbsp]
Der Erzbischof möge wie seine Vorfahren der Stadt ihre Freiheiten und Privilegien bestätigen und die Bürger, deren Güter innerhalb der Stadtmauern lägen, zum ersten Male kostenlos beleihen und keine Lehnsware dafür verlangen. Über die Güter, die außerhalb der Stadt liegen, sollte bis zum darauffolgenden Jahr eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.[nbsp]

Diesem Vergleich stimmten beide Seiten zu und Erzbischof Friedrich III. hielt am 21. August Ao. 1446 Einzug in Halle, um die Huldigung der Stadt entgegen zu nehmen.

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21.08.2014
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20. August Ao. 1515

Ertzbischoff Albrechts zu Magdeburg Bestätigung des zwischen dem Rath zu Halle und Nicolaus Schildbergs Erben wegen dessen Testament und Stifftungen getroffenen Vergleichs.

Nicolaus Schildberg war ein Bürger und Zinngießer in Halle und übte das Amt des Kämmerers im Rat der Stadt aus. Im Jahre 1476 begann er mit dem Bau einer Kapelle zwischen Klaustor und Schieferbrücke, die er St. Maria Magdalena, St. Jacob, dem Heiligen Kreuz, St. Wentzel und St. Wolfgang weihen ließ.[nbsp]

20. August Ao. 1515

Der Bau dauerte insgesamt 5 Jahre und jedes Jahr wurden 100 Gulden dafür aufgewandt. Diese Kapelle hat Schildberg mit reichlichen Einkünften ausgestattet. Überdies verwendete er sein Vermögen zu etlichen anderen mildtätigen Stiftungen für die Stadt. Zusätzlich hat er auf eigene Kosten das Dach der Kirche St. Gertrud im Jahre 1456 neu decken lassen.

Der Kirche U. L. Frauen – damals noch die einzelne Marienkirche – stiftete dieser Nicolaus Schildberg eine Kommende mit 20 Gulden jährlichen Einkommens und bestimmte die Einsetzung eines Predigers, der ein Doktor der Theologie sein und an Sonn- und Festtagen nachmittags um 15:00 Uhr in der Kirche Predigt halten sollte. Für die Bezahlung dieses Predigers stellte Nicolaus Schildberg jährlich 60 Gulden zur Verfügung.

Die große Mildtätigkeit dieses Mannes stieß nicht nur auf Wohlgefallen. Einige Leute in der Stadt waren der Meinung, er habe diese Summen nicht aus eigenem Vermögen nehmen können, sondern müsse die Stadtkasse erleichtert haben. So wurde Nicolaus Schildberg am 28. Oktober Ao. 1504 verhaftet, ins Gefängnis des Rathauses verbracht und dort gefoltert, um ein Geständnis zu erpressen. Hier starb er am 12. November Ao. 1504. Er wurde in Ehren auf dem Kirchhof U. L. Frauen beigesetzt.[nbsp]

Die Geistlichen, die aus seinen Stiftungen den Nutzen zogen, wollten darauf auch nach seinem Tode nicht verzichten und drängten deshalb den Rat der Stadt, einen Vergleich mit den Erben Schildbergs wegen dessen Haft und Testaments zu errichten.[nbsp]
Bei der Gelegenheit wurde offenbar, dass Nicolaus Schildberg in seinem Testament seine Kinder, den Sohn Martin und die Töchter Gertrud und Margarethe, vergessen hatte. Für deren Versorgung und die geistlichen Stiftungen reichte das Vermögen nicht aus, so dass die Stiftungen etwas beschnitten werden mussten.[nbsp]

Am 20. August Ao. 1515 bestätigte Erzbischof Albrecht V. (Kardinal wurde er erst im Jahre 1518) diesen Vergleich.

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20.08.2014
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18. August Ao. 1012

Pabst Benedicti VIII. Breve an Ertzbischoff Walthardum zu Magdeburg, mit welchem er ihm das Pallium überschickt, die Vortragung des Creutzes und andere Freyheiten erlaubt.[nbsp]

Die Amtszeit Erzbischof Walthards war nur von kurzer Dauer. Gerade einmal zwei Monate lang besetzte er den Stuhl des Erzbischofs in Magdeburg. Um 960 geboren, wurde Walthard (oder Walther) im Jahre 984 zum Dompropst in Magdeburg ernannt.

18. August Ao. 1012

Im Jahre 1004 erwählte ihn das Domkapitel zum neuen Erzbischof. König Heinrich II. legte jedoch Widerspruch ein und sorgte dafür, dass sein Hofkaplan Tagino (oder Daginus) zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde.[nbsp]

Erst nach dem Tode Taginos am 09. Juni Ao. 1012 setzte das Magdeburger Domkapitel Walthard als Erzbischof ein. Zwei Monate später, am 12. August Ao. 1012, verstarb Walthard unerwartet auf der Burg Giebichenstein und wurde in der Domkirche zu Magdeburg bestattet.[nbsp]

So kam also die päpstliche Bestätigung in seinem Amt und das Zeichen der erzbischöflichen Würde, das Pallium, erst posthum in Magdeburg an. Am 18. August Ao. 1012 ließ Papst Benedikt VIII. einen Brief aufsetzen, in dem Erzbischof Walthard seine Amtsfreiheiten gestattet werden. Ihm wird außerdem das Recht erteilt, Prozessionen vorzustehen. Nun, er konnte diese Freiheiten nicht mehr nutzen.

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18.08.2014
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16. August Ao. 1504

Ertzbischoff Ernesti zu Magdeburg Petitorium vor die Kirche zu Amendorff, in seiner Diöces zu deren Reparirung Allmosen zu samlen, samt 40 Tagen Ablaß vor diejenigen, so darzu ihre milde Hand aufthun.[nbsp]

Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.

16. August Ao. 1504

Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf und ist seit mindestens 1264 bekannt, als Heinrich von Ammendorf ein kleines Augustiner-Kloster neben der Dorfkirche St. Nicolai gegründet hat.

In der Fehde mit Erzbischof Burchard III. war Schloss Ammendorf an den Rat der Stadt Halle gekommen und hat in der Folgezeit mehrfach den Besitzer gewechselt.

Im Jahre 1387 hat Erzbischof Albrecht IV. dem Hermann Kotze das Dorf Beesen mit Ober- und Untergerichten geschenkt und die Familie hatte damit auch pfandweise das Schloss Ammendorf in Besitz.

Hermann vom Kotze ließ eine neue Kirche erbauen, die der heiligen Katharina geweiht wurde. Diese Kirche wurde der Pfarre zu Radewell zugeschlagen. Am 15 April Ao. 1394 löst der Probst des Moritzklosters zu Halle, Johannes Malderitz, diese Verbindung der Kirche St. Katharina mit Radewell auf und verbindet sie mit der Dorfkirche St. Nicolai zu einer eigenen Pfarre.[nbsp]

Nun sind die Kirchen baufällig geworden und bedürfen der Reparatur. Deshalb bittet Erzbischof Ernst am 16. August Ao. 1504 alle Menschen in seiner Diözese um Gelder für die Bauarbeiten und verspricht jedem Spender 40 Tage Ablass.

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16.08.2014
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15. August Ao. 1691

Vergleich zwischen denen von Kotzen und den Kirchen-Vorstehern U. L. Frauen Kirche zu Halle, wegen der Kotzischen Commenden, nebst Churfl. Brandenb. gnädigster Confirmation.[nbsp]

Die Marktkirche Unser Lieben Frauen ist ein Zusammenbau der beiden ursprünglichen Pfarrkirchen St. Maria (erbaut um 1275) und St. Gertrude (erbaut um 1295). Kardinal Albrecht hatte im Jahre 1529 angeordnet, die Marienkirche bis auf die Hausmannstürme abzureißen und mit der Gertrudenkirche zu verbinden.[nbsp]

15. August Ao. 1691

Weit vor diesem Umbau der beiden Kirchen hatte die Witwe des Pfänners Peter Baldewin, Richardis, ihr Vermögen an ihre Verwandtschaft aus dem Hause von Kotze und von Northausen vererbt.[nbsp]
Daraufhin stifteten die Begünstigten einen Teil ihres Erbes an den Altar St. Catharina in der Kapelle St. Nicolai und darüber hinaus einen Altar St. Fabian [&] Sebastian in der Gertrudenkirche sowie einen Altar St. Catharina in der Marienkirche. Über diese Stiftungen gibt es Dokumente vom 21. Juli Ao. 1452.[nbsp]

Zu der Stiftung der Altäre in der Marien- und der Gertrudenkirche gehörten auch Einnahmen in Höhe von insgesamt 3 Pfannen Sole aus dem Deutschen Brunnen. Für dieses Geld wurden an den Altären regelmäßig Messen zu Ehren der Verstorbenen und für das Wohl der Stifter gelesen. Zusätzlich hatte sich die Familie von Kotze hier noch das Jus Patronatus (Kirchenpatronat) gesichert.

Das Kirchenpatronat (Jus oder Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

Nach dem Zusammenbau beider Kirchen und der Reformation hatten die Herren von Kotze auch die beiden Stiftungen zusammengelegt, jedoch 20 Gulden davon abgezweigt, um Studenten mit einem Stipendium versorgen zu können. Diese Herabsetzung der Stiftung und zusätzlich die Ausübung des Kirchenpatronats hatte die Kirchenväter erheblich verstimmt. So beschwerten sich diese bei den offiziellen Kirchenvisitationen in den Jahren 1563, 1583 und erneut im Jahre 1642 bei den jeweils amtierenden Erzbischöfen bzw. Administratoren in Magdeburg. Diese Beschwerden scheinen ergebnislos geblieben zu sein.[nbsp]

Nun endlich, nachdem die Verträge des Westfälischen Friedensschlusses aus dem Jahre 1648 in Kraft getreten waren und das ehemalige Erzbistum Magdeburg ein brandenburgisches Herzogtum geworden war, nahm sich Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg der Angelegenheit an und verglich die Streithähne.[nbsp]

Am 15. August Ao. 1691 wurde also der Kompromiss geschlossen, dass die Einnahmen aus den 3 Pfannen Deutsch jährlich ohne Verzug dem Pfarrdiener ausgehändigt werden und dieser am Thomastag (21. Dezember) nach der Predigt öffentlich die Entgegennahme der Stiftung bekannt gibt und den Stiftern Dank ausspricht.[nbsp]
Die Zinsen jedoch – in Höhe von 20 Gulden jährlich – werden auch weiterhin ohne Verzug an die Stipendiaten gegeben.[nbsp]

Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg bestätigt die Wirksamkeit dieses Vergleichs am 24. Oktober Ao. 1691.

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15.08.2014
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12. August Ao. 1307

Pabst Clementis V. Bulla Executoria an den Ertzbischoff zu Magdeburg, darinn er demselben befiehlet, die Bulle wegen der Güter der Tempelherren, daß solche zusammen gehalten werden sollen, zu publiciren.

Der Orden der Tempelherren hatte sich um 1118 aus Rittern formiert, die sich verpflichtet hatten, Pilger im gelobten Land – Jerusalem – gegen die Ungläubigen zu beschützen. Balduin II., König von Jerusalem, stellte ihnen ein Haus auf dem Tempelberg zur Verfügung. Daher rührt der Name des Ordens.

12. August Ao. 1307

Zunächst wurde der Templerorden von päpstlicher Seite sehr unterstützt und genoss einen guten Ruf, wodurch sich die Zahl der Tempelherren erheblich vergrößerte. Auch Personen von hohem Stande traten in den Orden ein und vermehrten so das Vermögen des Ordens beträchtlich. Zu seinen Glanzzeiten besaß der Orden 40.000 Niederlassungen (Kommenden) und verfügte über ein jährliches Einkommen von über 2 Millionen Gulden.[nbsp]

Ob der zunehmende Reichtum und Einfluss des Templerordens die Sitten verdarb und sich etliche Tempelherren tatsächlich der Völlerei, der Trunksucht und der Habgier ergaben, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Es wird jedenfalls gesagt, einige Ordensleute seien überheblich geworden und fingen Händel und Krieg mit Fürsten und Königen an oder betrieben schlicht Räuberei.[nbsp]

Gesichert ist allerdings, dass sowohl der französische König Philipp IV. der Schöne als auch Papst Clemens V. begehrliche Blicke nach dem Vermögen des Templerordens geworfen hatten. König Philipp hatte wohl obendrein um Aufnahme im Orden gebeten und war abgelehnt worden.[nbsp]

Dies wird einer der Gründe gewesen sein, weshalb Philipp IV. auf den Gedanken verfiel, den Templerorden auflösen zu lassen. Der wichtigste Grund jedoch war, dass Philipp IV. hoch verschuldet war – auch bei den Templern – und dringend Geld brauchte.[nbsp]
So beeinflusste der französische König den Papst, der seine Residenz nach Avignon verlegt hatte, und verlangte von Clemens V., den Bann über den Templerorden zu verhängen.[nbsp]

Nun warf man den Templern Ketzerei, Gotteslästerung und Homosexualität vor und bereitete den Boden für ein Verbot und die Beschlagnahmung aller Güter.[nbsp]

Am 14. September Ao. 1307 erließ Philipp IV. einen geheimen Haftbefehl, der die Verhaftung aller Templer im Herrschaftsbereich des französischen Königs am 13. Oktober Ao. 1307 vorsah.[nbsp]

Schon vor diesem Datum muss es unter anderem Verhandlungen mit den Johannitern gegeben haben, dass sie einen Teil des Templervermögens beanspruchten. Um also eine Zersplitterung der Güter zu verhindern, verfügte Papst Clemens V., die Güter des Templerordens seien zusammen zu halten.[nbsp]
Am 12. August Ao. 1307 befiehlt Papst Clemens V. dem Erzbischof Burchard III., diese Verfügung in seinem Geltungsbereich bekannt zu machen.[nbsp]

Burchard III. erwies sich als williger Vollstrecker päpstlichen Befehls.
Als er im Jahre 1311/ 1312 dem Konzil zu Vienne (Frankreich) beigewohnt hatte und dort der Tempelritterorden verdammt und aufgehoben wurde, ließ er nach seiner Rückkehr alle 4 Komtureien des Ritterordens in seinem Erzbistum an einem Tag stürmen und die Tempelherren gefangen nehmen. Ihre Güter wurden eingezogen und die Ordensleute auf dem Scheiterhaufen verbrannt.[nbsp]
Dies betraf auch das Tempelherren-Gut Mücheln bei Wettin.

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12.08.2014
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11. August Ao. 1448

Ertzbischoff Friederichs zu Magdeburg Vergleich mit dem Stifft S. Nicolai zu Magdeburg, wegen des Wasserlauffs zu Hohen-Etlau, und dessen Gebrauch zu denen Kupffer-Hütten bey Kirch-Etlau.

In der Gegend um Rothenburg hat es wohl einst ergiebige Kupferadern gegeben, weshalb ab spätestens 1446 bei Kirch-Etlau (Edlau ist heute eine Ortschaft der Stadt Könnern im Salzlandkreis.) ein Kupferbergwerk betrieben worden ist.[nbsp]

11. August Ao. 1448

Erzbischof Friedrich III. hatte die Herren Heinemann und Habundus Laß mit dem dortigen Bergrecht beliehen und die beiden haben eine Kupferhütte errichtet.[nbsp]

Mit der in Hohen-Etlau betriebenen Mühle muss es da einigen Streit gegeben haben.[nbsp]
Am 11. August Ao. 1448 jedenfalls vergleicht Erzbischof Friedrich III. das Stift St. Nikolai in Magdeburg, dem die Mühle in Hohen-Etlau gehörte, mit den Herren Laß dahingehend, dass der Müller den Wasserlauf nicht hindern oder stauen darf, ohne dies mit den Hüttenleuten in Kirch-Etlau abgesprochen zu haben.[nbsp]
Auch in der Kupferhütte wurde schließlich Wasser benötigt.[nbsp]
Die Hüttenarbeiter wiederum sollen das Wasser nicht umleiten oder stauen, damit die Felder und Wiesen der Bauern keinen Schaden nehmen. Muss dennoch Wasser abgeleitet werden, soll das nur nach Absprache geschehen.[nbsp]
Der Müller in Hohen-Etlau erhält für seine Mühen jedes Jahr an Martini (11. November) einen Rheinischen Gulden von der Kupferhütte in Kirch-Etlau.[nbsp]
Dieser Vertrag erlischt, wenn die Kupferhütte geschlossen wird. Dann mag der Müller das Wasser wieder frei nutzen.[nbsp]
Sollte während der Vertragsdauer der Müller wegen eines zu niedrigen Wasserstandes nicht mahlen können, sollen die Leute ihr Getreide in Rothenburg oder einer anderen Mühle ungehindert mahlen lassen dürfen.[nbsp]
Diejenigen, die bisher ihr Getreide in Alsleben haben mahlen lassen, sollen dies auch weiterhin ungehindert tun können.[nbsp]

Zum besseren Verständnis möchte ich anmerken, dass der Landesherr dazumal sehr wohl die Freiheit hatte, den Bauern vorzuschreiben, in welcher Mühle sie ihr Getreide mahlen zu lassen hatten. Viele Mühlen gehörten Klöstern, die natürlich ihre Einnahmen gesichert sehen wollten. So ist also diese Verfügung nicht verwunderlich.

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11.08.2014
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10. August Ao. 1551

E.H. Dom-Capitels zu Magdeburg Wiederkauffs-Verschreibung des Ringlebens und der sieben Häuser auf dem Martinsberge, (vor dem Galgthore) gegen Empfang 500 Gulden an den Rath zu Halle.[nbsp]

Vor den Toren der Stadt Halle zwischen Ulrichstor und Unterem Galgtor lagen die Gemeinden Petersberg, Ringleben, die Vorstadt Steintor und der Martinsberg.[nbsp]

10. August Ao. 1551

Die Gemeinde Petersberg (nicht zu verwechseln mit der Gemeinde Petersberg im Saalekreis) hatte ihren Namen von der Kapelle St. Petri, die auf dem Platz des heutigen Opernhauses stand und ein Teil der Ulrichpfarre gewesen ist. Diese Kapelle ist verbrieft seit 1213 und hat gemeinsam mit der Ulrichkirche dem Kloster zum Neuen Werk gehört. Das Dorf selbst hat offenbar schon seit langer Zeit der Stadt Halle gehört, die darüber die Erb- und Niedergerichte ausübte. Die Ober- oder Blutsgerichtsbarkeit übte jedoch das erzbischöfliche Amt Giebichenstein aus.[nbsp]
Der Ort hatte seine eigenen Statuten und seit mindestens 1561 ist von der Gemeinde jedes Jahr ein Rentherr (damals Bauermeister genannt) gewählt worden, der im Auftrag der Stadt Halle auf Ordnung achtete und Erbzinsen und andere Abgaben einnahm.[nbsp]

Ringleben, zwischen der Gemeinde Petersberg und der Vorstadt Steintor gelegen, gehörte einst zu den Besitzungen des Klosters zum Neuen Werk und wurde dem Geschlecht derer von Brachstedt in Halle zu Mannlehen gegeben. Im Jahre 1472 tauschte das Kloster das Örtchen Ringleben gegen die Peißnitz mit dem Vorwerk Gimritz ein. Fortan gehörte Ringleben dem Erzbischof und wurde wiederum an die von Brachstedt verliehen. In der ersten Hälfte des 16. Jh. starb Paul von Brachstedt ohne Erben und das Lehen fiel an den Erzbischof zurück. Kardinal Albrecht überließ Ringleben dann im Jahre 1540 seinem Kanzler Dr. Türck zu Lehen, welcher ebenfalls ohne Erben verstarb.[nbsp]

Während nun der postulierte[nbsp]Erzbischof Friedrich[nbsp]auf seine Ernennung durch den Papst wartete, verkaufte das Domkapitel zu Magdeburg eben diesen Flecken Ringleben an den Rat der Stadt Halle. Gleichzeitig werden noch 7 Häuser auf dem Martinsberg wiederkäuflich an den Rat übergeben.[nbsp]
Der Rat der Stadt Halle bezahlt für die Besitzung 500 Gulden und darf die Einnahmen daraus für 15 Jahre nutznießen.[nbsp]
Im Dokument wird ebenfalls festgelegt, dass das Domkapitel nach Ablauf der 15 Jahre die Besitzungen wieder einlöst und der Stadt Halle die 500 Gulden entrichtet.

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10.08.2014
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09. August Ao. 1605

Graff Brunen von Mansfeld Lehnbrieff über das Vorwerck Domnitz, dem Rath zu Halle ertheilet.

In dem Dorf Domnitz (heute Ortsteil der Stadt Wettin-Löbejün, Saalekreis, Sachsen-Anhalt), nordwestlich von Halle, hat es ein Vorwerk Domnitz mit allerlei Besitzungen gegeben. Die Gerichtsbarkeit darüber lag bei den Herren von Wettin (im 16. Jh. das Adelsgeschlecht Aus dem Winckel).

09. August Ao. 1605

Dieses Vorwerk war einst ein Klosterhof, der dem Jungfrauen-Kloster St. Johannes Baptistae zu Gerbstedt gehörte. Dieses Benediktiner-Kloster wurde im Jahre 985 vom Grafen Rikdag gegründet. Graf Rikdag baute in Domnitz und Dalena eine Wasserburg und schenkte das Klostergut an das Jungfrauen-Kloster in Gerbstedt.

Zur Zeit der Reformation bemächtigten sich die Grafen von Mansfeld der Herrschaft über das Kloster und sahen daher auch das Vorwerk Domnitz als ihren Besitz an.

Die Brüder Philipp und Johann Georg zu Mansfeld verkauften am 11. Mai Ao. 1545 dieses Vorwerk Domnitz an den Rat zu Halle unter der Bedingung, dass 2.000 Gulden am Tag Peter und Paul (29. Juni) und die restlichen 3.000 Gulden am Tag Michaelis (29. September) zu zahlen seien.
Gleichzeitig werden die Lehnsmänner in allen Angelegenheiten künftig an den Rat zu Halle verwiesen.

Übrigens waren die Nonnen im Kloster Gerbstedt von dieser Entwicklung gar nicht begeistert und beschwerten sich später bei Erzbischof Sigismund. Letztlich willigten sie aber in einen Vergleich.
Nachdem viele Nonnen sich jedoch zur evangelischen Lehre bekannten, das Kloster verließen und das Kloster somit langsam ausstarb, verleibten sich die Herren von Mansfeld das Kloster mitsamt seinen Gütern wieder ein.[nbsp]

Davon gibt der Lehnsbrief vom 09. August Ao. 1605 Zeugnis, in dem Bruno der Ältere, Graf und Herr zu Mansfeld, den Rat der Stadt Halle mit dem Vorwerk Domnitz mit all seinen Freiheiten und Zubehörungen inklusive des Pfarrlehns beleiht. Als Lehnsware werden 30 Gulden festgelegt.[nbsp]

Die Lehnsware wurde beim Wechsel des Lehnsherren und oft auch bei einem Wechsel des Lehnsträgers fällig (Erbe oder, wie hier, im Falle einer Stadt als Lehnsträger bei Einsetzung eines neuen Ratsmeisters).

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09.08.2014
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08. August Ao. 1579

Kayser Rudolphi II. Confirmation des zwischen Chur-Sachsen und dem Ertz-Stifft Magdeburg errichteten Eislebischen Permutations-Recessus.

Ein Burggraf war ursprünglich als Statthalter des Königs mit der Verwaltung und Verteidigung des ihm anvertrauten Gebietes beauftragt und wirkte auch als oberster Richter der Grafschaft. Mit diesem erblichen Amt und Titel wurden Adlige belehnt, die sich das Vertrauen ihres Landesfürsten erworben hatten.

08. August Ao. 1579

Unter dem römisch-deutschen Kaiser Otto I. der Große (912 – 973) gewannen Kirchenfürsten bei der Verwaltung des Reichs immer größere Bedeutung und Burggrafen wurden auch mit Verwaltungsaufgaben kirchlichen Besitzes betraut.
Durch die Stärkung der Reichskirche konnten die Kirchenfürsten ihre Machtstellung erheblich ausbauen und waren in der Lage, sich in eigentlich königliche Privilegien einzukaufen. Sie wurden so zu Lehnsherren.

So erkaufte Erzbischof Konrad II. (1266 – 1277 im Amt) das Burggrafentum Magdeburg im Jahre 1269 vom Grafen Burkhard zu Mansfeld und machte das Amt somit zu einem Lehen des Erzstiftes. Auch die Stadt Halle fiel unter die Jurisdiktion des Burggrafen.

Im Jahre 1538 kaufte Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen das Burggrafentum vom Erzstift zurück, um die Position der Protestanten bei der Durchsetzung der Reformation gegen Kaiser Karl V. zu stärken. Federführend in den Schmalkaldischen Krieg 1546/1547 verwickelt, wurde Johann Friedrich I. im Jahre 1547 die Kurfürstenwürde aberkannt und seinem Vetter, Herzog Moritz von Sachsen übertragen.
Nach dem Tod von Moritz im Jahre 1553 wurde sein Bruder August Kurfürst von Sachsen.

Nun lenken wir unseren Blick auf die Grafschaft Mansfeld, deren herrschaftliche Familie durch reichen Kindersegen (und damit verbundene Zersplitterung der Grafschaft in Erbfällen), zahlreiche Kriegszüge und verschwenderischen Lebenswandel bis über die Ohren verschuldet war. Die Gläubiger gingen im Jahre 1566 auf die Barrikaden und forderten eine Schuldenregulierung, die Kaiser Maximilian II. mithilfe einer Kommission durchführen lassen wollte. Kurfürst August von Sachsen erreichte, dass hier Bevollmächtigte aus Kursachsen, dem Erzstift Magdeburg und dem Bistum Halberstadt tätig wurden. Die Grafschaft wurde unter Zwangsverwaltung gestellt.

Um die Grafschaft Mansfeld vollends in seinen Besitz zu bringen, verhandelte Kurfürst August von Sachsen über mehrere Jahre mit Magdeburg und Halberstadt, bis ihm im Ergebnis des Eislebischen Permutationsrezesses am 10 Juni Ao. 1579 die Grafschaft endlich vom Erzstift Magdeburg übergeben wurde. Im Gegenzug trat Kurfürst August das Burggrafentum Magdeburg wieder an das Erzstift ab.

Hier nun bestätigt Kaiser Rudolph II. am 08. August Ao. 1579 die getroffenen Vereinbarungen und fordert seine Vasallen und Untertanen dazu auf, dem Vertrag zu entsprechen und die beiderseits eingeräumten Rechte zu respektieren.[nbsp]
Sollte jemand dieser Verfügung zuwider handeln, wird ein Strafgeld in Höhe von 50 Mark Goldes festgelegt, welches zur Hälfte an des Kaisers Reichskammer zu entrichten wäre und zur Hälfte an die Vertragspartner des Eislebischen Permutationsrezesses ginge.[nbsp]

Ein Permutationsrezess ist ein Vertrag, bei dem Staats- oder Landesregierungen Gebiete oder Rechte miteinander tauschen.

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08.08.2014
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05. August Ao. 1552

Ertzbischoff Friderici zu Magdeburg Verordnung, daß in das Stifft S. Sebastiani keine unehelich Gebohrnen zu Stiffts-Gliedern aufgenommen werden sollen.[nbsp]

Friedrich IV. von Brandenburg aus dem Geschlecht der Hohenzollern trat nach zweijähriger Sedisvakanz (unbesetztes Amt des Erzbischofs) die Nachfolge des Erzbischofs Johann Albrecht im Erzstift Magdeburg an.[nbsp]

05. August Ao. 1552

Johann Albrecht war schon am 17. Mai Ao. 1550 verstorben. Der Stuhl des Erzbischofs blieb jedoch verwaist, weil Friedrichs Vater, der Kurfürst Joachim II. Hector von Brandenburg die Ausübung der evangelischen Religion in der Mark Brandenburg freigegeben hatte und daher der Papst den Sohn nicht als Erzbischof bestätigen wollte.[nbsp]
Kurfürst Joachim II. schickte daraufhin zwei Gesandte auf das Konzil zu Trident, um den Papst zum Einlenken zu bewegen. Nach einigem Hin und Her gab der Papst schließlich nach und ernannte gegen Ende des Jahres 1551 Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg zum Erzbischof von Magdeburg.[nbsp]

Zusätzlich wurde Erzbischof Friedrich IV. im Jahre 1552 noch Bischof von Halberstadt, wo er gleich nach seiner Amtseinführung am 03. Oktober Ao. 1552 verstarb. Den Gerüchten um einen Giftmord wurde noch durch die Tatsache Vorschub geleistet, dass der Tod Friedrichs einige Zeit geheim gehalten worden war.[nbsp]

Erzbischof Friedrich IV. starb im zarten Alter von 21 Jahren und hatte nur 25 Wochen das Amt des Erzbischofs inne. Daher ist von ihm, außer einer verschwenderischen Hofhaltung, nicht viel zu berichten.

Ein Dokument jedoch ist aus seiner Amtszeit überliefert. Am 05. August Ao. 1552 ordnete er an, dass im Stift St. Sebastian in Magdeburg keine unehelich geborenen Herren als Kanoniker aufgenommen werden dürfen.[nbsp]

Das Stift St. Sebastian wurde im Jahre 1015 als Kollegiatstift gegründet. Die Kanoniker wandten sich im Jahre 1558 vom katholischen Glauben ab und wandelten 1573 das Stift in ein protestantisches Stift um.[nbsp]
Die ehemalige Stiftskirche ist heute die Kathedrale St. Sebastian des Bistums Magdeburg und gehört zur Straße der Romanik.

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05.08.2014
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04. August Ao. 1439

Des Concilii zu Basel Statutum, daß keine Stadt, Schloß, Dorff oder Ort ins Interdict geleget werden soll, es sey denn um eigene Schuld, oder ihrer Oberherren wegen; samt Attestat dem Rath zu Halle deshalb ertheilet.[nbsp]

Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt.[nbsp]Der Papst konnte ein Interdikt verhängen, aber auch jeder andere ranghohe kirchliche Würdenträger bis hinab zum Bischof. Dieser Bann galt für ganze Länder, Provinzen, Städte oder Dörfer.[nbsp]

04. August Ao. 1439

Alle Arten des Gottesdienstes waren während eines Interdikts untersagt. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.

Geistliche durften keine Messe lesen oder predigen, Trauungen durften nicht durchgeführt werden, Bestattungen fanden ohne kirchliche Zeremonien und Weihen statt, Glocken durften nicht geläutet werden.[nbsp]

Nach und nach bürgerte sich die Praxis ein, Schuldtitel an Geistliche zu verkaufen, weil diese mit Hilfe eines Interdikts ihre Forderungen besser durchsetzen konnten.

Das führte zur missbräuchlichen Anwendung dieser Kirchenstrafe. In der Folge gewöhnten sich die Gläubigen an solche Maßnahmen und nahmen sie nicht mehr ernst.[nbsp]
Pfarrer wurden aufgefordert, trotz des Interdikts Messe zu halten. Wenn sie der Aufforderung nicht Folge leisteten, wurde ihnen nicht selten ihr Einkommen vorenthalten oder sie wurden gar aus dem Ort gejagt. Ein geflügelter Spruch lautete damals:[nbsp]“Pfaffen, wollt ihr singen oder wollt ihr springen?”.

Daraufhin begannen die Päpste, die Strafen zu lockern. Verschiedenen Kirchen und Klöstern wurden Privilegien erteilt, dass sie auch unter dem Interdikt weiter Gottesdienste halten können, allerdings bei verschlossenen Türen und ohne Glockengeläut. Die Messe sollte leise gelesen werden.[nbsp]
Auch wurde bestimmten Personen gestattet, private Messen abzuhalten.[nbsp]

Im Jahre 1435 fand in Basel ein Konzil statt, auf dem man eben den Sachverhalt um die Interdikte klären wollte. Hier wurde allgemein durch ein Statut festgelegt, dass Städte nicht mehr aufgrund von Geldschulden ins Interdikt gelegt werden dürfen.[nbsp]

Dieses Statut wurde dem Rat der Stadt Halle am 04. August Ao. 1439 gesondert attestiert und bestätigt, dass keine Stadt, Schloss, Dorf oder Ort mit einem Interdikt belegt werden darf, es sei denn, der Ort oder dessen oberste Herren haben durch eigene Schuld das Kirchenrecht verletzt.

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04.08.2014
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03. August Ao. 1630

Des Administratoris zu Magdeburg, Marggraff Christian Wilhelms Patent, darinnen er denen Vasallen und Unterthanen seine Wiederkunft notificiret, und sie, ihme zu Vertreibung der Feinde beyzustehen ermahnet.[nbsp]

Wir befinden uns mitten im Dreißigjährigen Krieg.[nbsp]

03. August Ao. 1630

Die Kaiserlichen hatten große Erfolge im Kampf gegen die Protestanten errungen und das Reich zum großen Teil wieder unter ihre Kontrolle gebracht. In dieser Situation wurden protestantische Landesherren einfach für abgesetzt erklärt und kaisertreue Statthalter eingesetzt.

Für das Erzstift Magdeburg sollte der kaiserliche Prinz, Erzherzog Leopold Wilhelm, zum Erzbischof ernannt werden. Da dieser jedoch erst 16 Jahre alt war, wurden der Dompropst zu Mainz, Freiherr Johann Reinhard von Metternich und Reichshofrat Hammerl kommissarisch eingesetzt und nahmen die Huldigung der Städte im Erzstift ein.[nbsp]
Die evangelischen Domherren wurden gegen katholische ausgetauscht und Graf Wolf zu Mansfeld als Statthalter des Erzbischofs im Magdeburg bestellt.[nbsp]

Der Administrator des Erzstifts Magdeburg, Christian Wilhelm, hatte sich schon seit 1629 in Schweden aufgehalten und war nun mit dem König Gustav II. Adolf von Schweden wieder nach Deutschland gekommen. In Magdeburg traf er sich heimlich mit Mitgliedern des Stadtrates und bat sie um Beistand bei der Rückeroberung des Erzstifts. Die Magdeburger willigten ein, wurden ihnen doch erhebliche Privilegien und die Unterstützung durch den schwedischen König versprochen.[nbsp]

Durch den Zuspruch ermutigt, erlässt Administrator Christian Wilhelm hier ein Dekret, in dem seine Lehnsträger aufgefordert werden, sich ihm anzuschließen und seinen Kampf gegen die Kaiserlichen und für die Durchsetzung der reinen evangelischen Lehre mit Mannen und Geldern zu unterstützen.[nbsp]
Wer sich dieser Verfügung widersetzt und dem Aufruf zur Musterung nicht folgt, hat mit dem Entzug des Lehens und anderen Strafen zu rechnen.[nbsp]
Für die Untertanen des Erzstifts wird die allgemeine Mobilmachung ausgerufen. Die wehrfähigen Männer sollen gen Magdeburg ziehen und auf dem Wege ordentlich Wacht halten, Kundschaften einziehen und noch mehr Männer werben.[nbsp]

In den folgenden Monaten fällt das Kriegsglück im Erzstift Magdeburg bald der einen, bald der anderen Seite zu. Administrator Christian Wilhelm hat allerdings hohe Verluste zu verzeichnen und die kaiserlichen Truppen gewinnen vorläufig die Oberhand.

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03.08.2014
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02. August Ao. 1547

Des Dom-Capitels zu Magdeburg Erbzins-Brief über das Ritterguth zu Passendorff, dem Cantzler D. Caspar Barthen ertheilet, als welchem es von D. Türcken im Testament vermacht worden, samt Cardinal Alberti inserirten Erbzins-Briefe, D. Christoph Türcken darüber ertheilet.

Passendorf, ein Dorf und Rittergut unweit von Halle, ist schon im Jahre 1091 erstmals urkundlich erwähnt worden und gehörte über viele Jahrhunderte zum Gebiet des Stiftes Merseburg.[nbsp]
02. August Ao. 1547

Besitzer des Ritterguts war lange Zeit der Deutsche Ritterorden zu St. Kunigund vor Halle, der es bei Auflösung der Komturei an das Kloster zum Neuen Werk übergeben hat. Als Kardinal Albrecht das Kloster zum Neuen Werk einzog und seine Güter dem Neuen Stift zuschlug, gelangte auch Passendorf an das Neue Stift.[nbsp]

Doch schon im Jahre 1531 überlässt das Neue Stift die wüste Dorfstätte Herrn Dr. Christoph Türck, dem Kanzler Kardinal Albrechts.[nbsp]
Dr. Türck bebaut Rittergut und Dorf und kauft noch andere Ländereien dazu. Am 12. April Ao. 1541 fertigt Kardinal Albrecht einen Erbzinsbrief für Dr. Christoph Türck, in welchem ihm seine sämtlichen Besitzungen für sich und seine Nachkommen bestätigt werden. Dazu gehört auch Passendorf.[nbsp]

Da Dr. Christoph Türck keine eigenen Kinder hat, verfügt er in seinem Testament die Übergabe seiner erbzinslichen Besitztümer an seinen nächsten Verwandten, den Kanzler Dr. Caspar Barth.[nbsp]

Der amtierende Erzbischof Johann Albrecht weilt nicht im Lande.[nbsp]
Aufgrund seiner treuen Dienste in den letzten 18 Jahren soll Dr. Caspar Barth seinen neuen Besitz übernehmen können und nicht unter der Abwesenheit des Erzbischofs leiden müssen. Deshalb fertigt das Domkapitel den Erbzinsbrief für Dr. Caspar Barth und setzt den Konsens des Erzbischofs voraus.[nbsp]

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02.08.2014
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01. August Ao. 1459

Des Kayserlichen Cammer-Gerichts Procuratoris Fiscalis Mandatum poenale cum eventuali citatione an den Rath zu Halle, wegen Vertreibung der Juden.[nbsp]

Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten)[nbsp]Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

01. August Ao. 1459

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Zudem wurden ihnen Geldgeschäfte und Wucher bei Androhung des Bannes untersagt.[nbsp]
Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg. Ganz ohne Gegenwehr wollten sie allerdings ihre Heimat nicht aufgeben und verklagten daher den Rat der Stadt Halle vor dem Fiskal des Kaisers Friedrichs III..
Der Fiskal war ein hoher Beamter am kaiserlichen Kammergericht, der gemeinhin als öffentlicher Ankläger fungierte.[nbsp]

Dr. Hartung von Cappel, zu der Zeit kaiserlicher Fiskal, führt nun am 01. August Ao. 1459 gegen den Rat der Stadt an, dass die Juden unter kaiserlichem Schutz und Schirm stünden. Deshalb werde es als Schmähung[nbsp] und Entehrung des Kaisers empfunden, dass die Städter die Häuser der Juden und sogar deren Synagoge beschädigt oder zerstört habe und die Juden aus der Stadt vertrieben habe.[nbsp]
Als Wiedergutmachung habe der Rat 100 Pfund Goldes zu erlegen oder sich nach Ablauf einer gewissen Frist auf einem Gerichtstag am kaiserlichen Hof zu verantworten.[nbsp]

Der Rat der Stadt Halle wandte sich an Erzbischof Friedrich III., um sich bei Hofe vertreten zu lassen. Erzbischof Friedrich III. versprach dies auch erst, stand dann aber plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Also sah sich der Rat genötigt, ein Schriftstück zu verfassen, in dem der Sachverhalt erklärt würde und seinen Syndikus damit nach Wien zu senden.[nbsp]
In dem Brief legt der Rat dar, dass die Juden keineswegs vertrieben worden seien, sondern ohne Zwang fortgezogen seien, weil sie dem Statut des päpstlichen Legaten nicht folgen wollten.
Die Stadt habe die Wohnhäuser der Juden und ihre Synagoge nicht beschädigt oder zerstört, weil diese Häuser in städtischem Besitz gewesen waren und die Juden einen Mietzins dafür gezahlt hätten. Im Gegenteil, die Stadt habe auf den guten Zustand der Bauten geachtet und sie instandgehalten.[nbsp]
Erst nachdem die Juden allesamt fortgezogen seien, habe man die Häuser anderweitig verkauft.[nbsp]
Deshalb bittet der Rat den Kaiser, die Unschuld der Stadt festzustellen und dies auch ihrem Landesherrn, dem Erzbischof Friedrich, mitzuteilen.[nbsp]

Der Syndikus der Stadt Halle trug den Brief zu Wien vor und damit wurde die Sache abgetan. Es kam zu keiner Verhandlung.[nbsp]

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01.08.2014
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30. July Ao. 1474

Ertzbischof Johannis Vertrag mit dem Rath zu Halle wegen des Schultheissen-Amts und der Gerichte zu Halle.[nbsp]

Das Wort Schultheiß leitet sich von den deutschen Begriffen Schuld und heischen (fordern) ab. Ursprünglich zog der Schultheiß also Abgaben ein und überwachte die Einhaltung sonstiger Bürgerpflichten. Ihm oblag meist das Richteramt über die niedere Gerichtsbarkeit und dem gräflichen Gericht wohnte er als zwölfter und vorsitzender Schöppe bei.[nbsp]

30. July Ao. 1474

Die weltliche Gerichtsbarkeit für Halle lag beim Erzbischof, der dieses Amt auf seinen Burggrafen übertrug. Der Schultheiß wirkte als Stellvertreter für den Burggrafen und schlichtete regelmäßig die kleineren Händel in der Stadt. In späterer Zeit belieh der Burggraf den Schultheiß häufig mit dem Blutbann zu Afterlehen, so dass der Schultheiß nun auch berechtigt war, peinliches Gericht zu halten.[nbsp]
Ein Afterlehen war ein Lehen, dass weiter gegeben wurde. In diesem Falle hatte der Erzbischof seinen Stellvertreter mit dem Amt des Burggrafen belehnt und der Burggraf belehnte den Schultheiß mit dem Amt des Richters.[nbsp]
Erst im 13. Jh. setzte sich die Praxis durch, dass der Erzbischof das Amt eines Schultheißen als erbliches Mannlehen vergab.[nbsp]

Auch hier versuchte der Rat der Stadt Halle sein eigenes Recht gegen die Gerechtsame des Erzbischofs durchzusetzen, wonach der Rat wenigstens Mitspracherecht bei der Einsetzung eines Schultheißen haben wollte. Am liebsten war es dem Rat jedoch, selbst einen Schultheißen benennen zu können. Während der Streitigkeiten und Fehden mit Erzbischof Günther II. (1403 – 1445 im Amt) hatte der Rat der Stadt das Privileg erstritten, den Schultheiß einsetzen zu dürfen.[nbsp]

Nun war Hermann Maschwitz seit 1456 Schultheiß gewesen und im Jahre 1473 verstorben. Sein Sohn hielt sich nicht zu Hause auf, kehrte aber im Folgejahr nach Halle zurück und erfuhr dann erst vom Tod seines Vaters. Er hätte nun das erbliche Amt des Schultheißen antreten sollen. Doch der Rat der Stadt Halle gab vor, der Vater hätte noch zu Lebzeiten sein Amt an Hans Poplitz verkauft und forderte den Sohn auf, sich an diese Vereinbarung zu halten. Dieser fühlte sich ungerecht behandelt und ging zu Erzbischof Johannes (1464 – 1475 im Amt), um diesem das Mannlehen zu verkaufen. Er erhielt auch 200 Gulden und Erzbischof Johannes belieh seinen Vogt zu Giebichenstein, Kersten von Rehungen, mit dem Amt des Schultheißen.[nbsp]
Hier erhob der Rat der Stadt Einspruch, weil Kersten von Rehungen kein Bürger der Stadt Halle war. Nach vielem Hin und Her einigte man sich endlich darauf, je zwei Schiedsleute zu bestimmen, die die Angelegenheit vergleichen sollten.[nbsp]

Diese vier Schiedsleute entschieden nun, dass der Rat der Stadt Halle dem Erzbischof seine 200 Gulden ersetzen sollte und dann eine Person für das Amt des Schultheißen benennen möge. Der Erzbischof sollte die Wahl des Rates bestätigen und die erwählte Person mit dem Amt beleihen. Die Wahl des Rates fiel auf den schon vorerwähnten Hans Poplitz.[nbsp]

Am 30. Juli Ao. 1474 bestätigt Erzbischof Johannes den hallischen Bürger Hans Poplitz als Schultheiß. Darüber hinaus verpflichtet sich der Erzbischof, künftig nur noch einen Bürger der Stadt Halle mit dem Amt des Schultheißen zu beleihen.[nbsp]

Außerdem werden die Grenzen der städtischen Gerichtsbarkeit in dem Dokument festgelegt, die größtenteils den Stadtgrenzen – also dem Verlauf der Stadtmauer – entsprechen, aber auch das Judendorf beinhalten. Von der Vorstadt Petersberg (heute Opernhaus und Umgebung) an erstreckt sich die städtische Jurisdiktion auch auf die Vorstadt am Steintor (bis zum heutigen Platz “Am Steintor”), die Vorstadt am Galgtor (bis zum heutigen Riebeckplatz) und bis in die Amtsstadt Glaucha. Glaucha wird jedoch nur teilweise der städtischen Jurisdiktion unterworfen, und zwar von der Moritzpforte in der Stadtmauer bis zum Radewellischen Tor (heute Rannischer Platz). Auch der Strohhof unterliegt noch der städtischen Gerichtsbarkeit.[nbsp]

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30.07.2014
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29. July Ao. 961

Kaiser Ottos I. Schenkung einiger Orte an das Moritzkloster zu Magdeburg

Otto I. schenkt dem Mauritiuskloster zu Magdeburg die Orte Giebichenstein, Rothenburg, Breitingen, Bernhardsrode, Nunstedt, Flechtingen, Wasserthal und Adingen, und an demselben Tage den Zehenden zu Giebichenstein, Wurzen, Eilenburg, Zörbig, Wettin, Löbejün, Rothenburg mit den umliegenden Ländereien.[nbsp]

29. July Ao. 961

Übrigens: Dieser urkundliche Eintrag war der Grund für die 1.000-Jahr-Feier der Stadt Halle im Jahre 1961, obwohl Halle in dem Dokument gar nicht ausdrücklich benannt ist.[nbsp]
Nach meinen Informationen war jedoch der junge sozialistische Staat ganz versessen darauf, ein riesiges Stadtfest zu feiern. Da kam dieses Jubiläum gerade recht. Die Stadtverwaltung pries den Festzug als den größten in der Geschichte der DDR.[nbsp]
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Halla im Jahre 806 in der Chronik des Klosters Moissac wurde nicht verschwiegen. Allerdings wurde die Bedeutung des Ereignisses auch nicht hervorgehoben.[nbsp]

So kommt es, dass die Stadt Halle innerhalb von 45 Jahren ihr 1.000-jähriges und ihr 1.200-jähriges Jubiläum gesehen hat.

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29.07.2014
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28. July Ao. 1529

Des Raths zu Halle Verpflichtung, daß das Hospital am Neuen Stifft soll abgebrochen und an die Moritzkirche wieder erbauet werden.[nbsp]

Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt. Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

28. July Ao. 1529

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.

Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.

Am 28. Juli Ao. 1529 bestätigt der Rat der Stadt Halle, dass er auf einstimmigen Beschluss das ganze Areal, auf dem das Hospital St. Cyriaci steht, bis hinunter zum Klaustor an Kardinal Albrecht übergibt. Die Stadt wird auf eigene Kosten sämtliche Gebäude des Hospitals niederbrechen, alle Materialien wegschaffen und das Hospital an der[nbsp]Stadtmauer[nbsp]bei dem St. Moritz Kirchhof neu einrichten. Dort werden alle notwendigen Gebäude wieder errichtet. Jedoch sollen die Prediger-Mönche, die seit 1520 im Moritzkloster leben, am Ein- und Ausgang in ihr Kloster und ihre Kirche nicht gehindert werden.[nbsp]

Kardinal Albrecht hatte nicht nur wegen des Bauplatzes für seinen Stadtpalast auf den Abriss gedrungen, sondern auch wegen des “bösen Geruchs”, der zum Neuen Stift und zur Domkirche herüberzog.[nbsp]

Der Rat der Stadt bedankt sich mit dieser Verpflichtung außerdem für Kardinal Albrechts Großzügigkeit, die Neumühle an die Stadt übergeben zu haben.[nbsp]

Damit Kardinal Albrecht in seinem künftigen Stadtpalast nicht von unberufenen Blicken belästigt wird, verspricht der Rat der Stadt weiter, die Fenster im Klaustor zu vermauern, die auf den Bauplatz gehen. Letztlich ließ der Kardinal seine Residenz so dicht an das Klaustor bauen, dass diese Maßnahme nicht notwendig gewesen wäre.[nbsp]

Zusätzlich verpflichtet sich der Rat der Stadt in diesem Dokument, auf dem Martinsberg einen Begräbnisplatz einzurichten, auf dem alle Bürger und Einwohner der Stadt bestattet werden sollen.[nbsp]
In dieser Zeit begann man in Deutschland allgemein, die Toten außerhalb der Stadtmauern zu begraben. Bisher hatten Bestattungen auf den Kirchhöfen rund um die Kirchen der Städte stattgefunden und nur Massengräber in Pestzeiten wurden vor die Stadttore gelegt. Doch nun änderte sich dies und Kardinal Albrecht hatte auch für Halle die Anweisung gegeben, einen zentralen Friedhof außerhalb der Stadtgrenzen anzulegen.[nbsp]
Diesen Begräbnisplatz auf dem Martinsberg kennen wir noch heute als Stadtgottesacker. Die Stadt umgab das Areal mit einer Mauer, die dann ab 1557 nach Entwürfen von Nickel Hoffmann mit Schwibbögen und Grüften ausgestattet wurde.[nbsp]

In dem Dokument wird weiterhin erwähnt, dass die Einwohner aufgefordert werden sollen, die Schweinemast und Ställe an Orte außerhalb der Stadt zu verlegen, damit die Lärm- und Geruchbelästigung abgestellt wird.

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28.07.2014
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26. July Ao. 1529

Revers des Raths zu Halle wegen erlangter Neumühle.

Der Rat der Stadt Halle bestätigt den Vertrag über die Übereignung der Neumühle vom Vortag.
Die Stadt verpflichtet sich, alle Vorschriften getreulich einzuhalten und versichert dies auch für kommende Generationen.[nbsp]

26. July Ao. 1529

Sollten dennoch Streitigkeiten entstehen, verpflichtet sich die Stadt, diese innerhalb von 6 Monaten zu regeln oder aber die Neumühle wieder an den Erzbischof oder seine Nachfolger zu übergeben.

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26.07.2014
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25. July Ao. 1529

Cardinal und Ertzbischoff Alberti Uebereignung der Neumühle an den Rath zu Halle.[nbsp]

Kardinal Albrecht hatte, um sein Neues Stift errichten zu können, die Güter des Klosters zum Neuen Werk eingezogen. Dazu gehörte auch die Neumühle über den Mühlgraben zwischen der Moritzburg und dem Stift.[nbsp]

25. July Ao. 1529

Die Neumühle ist übrigens die jüngste Mühle in Halle gewesen und vor 1283 erbaut worden. Außerdem gab es in Halle die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitzinsel), die Steinmühle, die Mühle zu Trotha und die Mühle zu Böllberg. Vor der Reformation gehörten alle diese Mühlen dem Kloster zum Neuen Werk; später gelangten die Neumühle und die Mühle zu Gimritz an die Stadt Halle. Die übrigen Mühlen wurden zum Amt Giebichenstein geschlagen.[nbsp]

In diesem Dokument übergibt Kardinal Albrecht die Neumühle an den Rat der Stadt Halle mit der Bedingung, dass die Stadt keine neuen Mühlen baut und die bestehenden nicht erweitert. Ausgenommen hiervon war der schon genehmigte Aufbau eines neuen Stockwerks auf die Neumühle.[nbsp]
Die Mühle selbst soll mit ihren Dämmen und dem Wasserschutz in gutem Stand gehalten werden, ohne jedoch jemand anders zu behindern oder Schaden zu tun. Insbesondere darf die dicht daneben stehende Walkmühle keinen Schaden nehmen.[nbsp]

Weiterhin sollte für die Mönche zum Neuen Werk (egal, ob sie noch im Kloster leben oder woanders Wohnung finden) wöchentlich 15 Scheffel Getreide unentgeltlich gemahlen werden. Das Neue Stift sollte wöchentlich 20 Scheffel gemahlenes Getreide erhalten und so viel Malz, wie zum Bierbrauen benötigt wird. Darüber hinaus hatte die Stadt jedes Jahr am Martinstag (11. November) 12 gemästete Schweine an das Neue Stift zu liefern.[nbsp]

Übrigens ist neun Jahre später festgelegt worden, dass der Rat statt der 12 Mastschweine jedes Jahr 60 Gulden zahlt. Waren die Schweine etwa nicht fett genug?[nbsp]

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25.07.2014
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24. July Ao. 1468

Kayser Friedrichs Citation an den Rath zu Halle, daß er auf nechsten Sontag nach Lichtmessen vor Ihm erscheinen, und wegen des Neujahrmarckts Antwort geben und Beweiß bringen solle.[nbsp]

Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.[nbsp]

24. July Ao. 1468

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten[nbsp]Salzgrafen Hedersleben[nbsp]der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte, folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.[nbsp]
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.[nbsp]

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und klagte wenig später gegen den Neujahrsmarkt zu Halle.[nbsp]
Daraufhin orderte Kaiser Friedrich III. den Rat der Stadt Halle zur Stellungnahme und Beweisführung für die Rechtmäßigkeit ihres Neujahrsmarktes.[nbsp]
Naja, so ein Kaiser kann sich eben auch nicht alles merken…

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24.07.2014
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21. July Ao. 1452

Ertzbischoffs Friedrichs zu Magdeburg Confirmation eines geistlichen Beneficii zum Altar S. Catharinae in S. Nicolaus-Capelle zu Halle, so die von Kotzen und Northausen, als Erben Richardis, Peter Baldewins Witwen gestifftet.

Schon seit alter Zeit stand in einer Quergasse zwischen Großer und Kleiner Klausstraße die Kapelle St. Nicolai. Wann genau sie erbaut worden ist, kann nicht belegt werden. Es heißt jedoch, dass sie schon existierte, noch bevor mit dem Bau der Pfarrkirche St. Gertrude begonnen wurde. Da die Kirche St. Gertrude in der zweiten Hälfte des 13. Jh. entstanden ist, gehörte also die Kapelle St. Nicolai zu den ältesten Kirchen der Stadt.[nbsp]

21. July Ao. 1452

Die Kapelle war dem heiligen Nikolaus gewidmet, der als Patron der Schiffer, Fischer und derer in Wassernot gilt.[nbsp]
Nikolaus wurde um 280 in Lykien (heute Teil der Türkei) in der Küstenstadt Patara geboren und starb um 345 als Bischof von Myra (heute Demre, Türkei). Ihm werden zahlreiche Wunder nachgesagt.[nbsp]
So soll er beispielsweise dem Hilferuf einiger Seeleute während eines Sturms gefolgt sein, die Navigation des Schiffes übernommen und sogar den Sturm gestillt haben. Aus dieser Legende leitet sich wohl sein Patronat ab.[nbsp]
Überdies gibt es die Geschichte von einem armen Manne, der 3 Töchter unter die Haube zu bringen hatte, jedoch nicht die Mittel für die Mitgift aufbringen konnte. So hätte der heilige Nikolaus diesem Mann des Nachts wohl etliche Beutel Geld in die Stube geworfen. Nun konnten die Töchter ausgestattet werden. Auf diese Episode geht der noch heute übliche Brauch zurück, den Kindern jedes Jahr am 06. Dezember kleine Geschenke zu machen.[nbsp]

Doch auch mit einem so mächtigen Patron blieb die Kapelle nicht von Unbill verschont. Im Jahre 1445 brannte sie bis auf den Grund ab und wurde danach wieder aufgebaut. Ein Hochwasser reichte im Jahre 1469 sogar bis an die Kapelle heran. Ein Jahrhundert später, die Reformation hatte sich in Halle längst durchgesetzt, wurde die Kapelle abgebrochen und die Steine zum Bau des neuen Klaustores und der Klausbrücke verwendet.[nbsp]

Peter Baldewin war Bürger der Stadt Halle und vermutlich Pfänner. Seine Witwe Richardis hatte ihr Vermögen ihren Verwandten, den Herren von Kotze und von Northausen vererbt, zu dem unter anderem die Erlöse aus einer Pfanne (etwa 0,5 Kubikmeter) des Deutschen Brunnens und einem Nößel (etwa ½ Liter) aus dem Meteritzbrunnen zählten.[nbsp]
Hermann, Heinrich und Ulrich von Kotze und Conrad, Johannes und Cuno von Northausen stiften dem Altar St. Catharina in der Kapelle St. Nicolai aus diesem Erbe insgesamt 41 Groschen und ein Stübchen (etwa 3,6 Liter) französischen Wein. Diese Stiftung wird dem Propst des Klosters zum Neuen Werk als Erbzins überlassen, um an besagtem Altar jede Woche 4 Messen zu Ehren der Verstorbenen lesen zu lassen.[nbsp]
Erzbischof Friedrich III. bestätigt diese Stiftung.

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21.07.2014
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20. July Ao. 1414

Pabsts Johannis XXIII. Bulla declaratoria des von Pabst Bonifacio IX. der Stadt Halle ertheilten Privilegii, daß man um Geld-Schulden, oder anderer geringer Sachen halber, sie nicht ins Interdict legen und den Gottesdienst hemmen soll.[nbsp]

20. July Ao. 1414

Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt. Zum Beispiel durften Gottesdienste nicht mehr gehalten werden und den Gläubigen wurden die Sakramente verwehrt. Trauungen wurden nicht durchgeführt und kirchliche Begräbnisse verweigert, Glocken durften nicht geläutet werden. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.
Nach und nach bürgerte sich die Praxis ein, Schuldtitel an Geistliche zu verkaufen, weil diese mit Hilfe eines Interdikts ihre Forderungen besser durchsetzen konnten.[nbsp]

Da das Interdikt oft missbräuchlich genutzt wurde und seine Wirkung im Volk nachließ, begannen die Päpste, diese Praxis einzudämmen.[nbsp]

Papst Johannes XXIII. bestätigt in diesem Dokument eine Zusicherung von Papst Bonifaz IX. vom 19. November Ao. 1390, dass über die Stadt Halle wegen solcher geringer Sachverhalte kein Interdikt verhängt werden soll.[nbsp]

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20.07.2014
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17. July Ao. 1514

Ertzbischoff Alberti Confirmation der Commende zum Altar Corporis Christi in S. Ulrichs-Kirchen von Wilhelm Untzern gestifftet.[nbsp]

Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

17. July Ao. 1514

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 – 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.[nbsp]

Bornmeister Wilhelm Untzer stiftet nun dem Altar des Leibes Christi ein nicht näher bezeichnetes Gut mit einem jährlichen Zins in Höhe von 28 Gulden und dazu ein Wohnhaus neben dem Barfüßer-Kloster (heute Löwengebäude der Universität) für den Altaristen. Erzbischof Albrecht bestätigt diese Stiftung.[nbsp]

Der Altar selbst war von der Brüderschaft des Fronleichnams im Jahre 1475 gestiftet worden.[nbsp]

Ein Altarist kümmerte sich um die Pflege eines Altars und alle damit verbundenen Verrichtungen. Als Stellvertreter des Pfarrers feierte er die vorgesehenen Heiligen Messen zum Wohle des Stifters. Er wurde aus den Erlösen der Altarstiftung bezahlt.
Mit der Reformation wurden Altarstiftungen abgeschafft.[nbsp]

Übrigens hat die Familie Untzer diese Stiftung nach der Reformation in ein Stipendiat für Studenten vornehmlich aus ihrem eigenen Geschlecht umgewandelt. Dies stieß beim Kirchenvorsteher der Ulrichkirche auf Unwillen. Der strengte auch einen Prozess an, um die Stiftung für die Besoldung seiner Prediger zu erhalten. Letztlich jedoch entschied das Gericht zugunsten der Familie Untzer.

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17.07.2014
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