Verbraucher

post

Tanken wieder etwas billiger

Autofahrer profitieren von günstigerem Rohöl

Tanken ist in Deutschland gegenüber der vergangenen Woche wieder etwas günstiger geworden. Die aktuelle ADAC-Auswertung ergibt, dass der Preis für einen Liter Super E10 durchschnittlich um 1,2 Cent auf 1,339 Euro gesunken ist.

Tanken wieder etwas billiger

Der Dieselpreis fiel im bundesweiten Mittel um einen Cent auf 1,138 Euro. Die Autofahrer profitieren damit von den im Vergleich zur Vorwoche niedrigeren Rohölnotierungen. Ungeachtet dessen empfiehlt der ADAC, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen und dann beim günstigsten Anbieter in der Nähe zu tanken. Informationen über die günstigste Tankstelle in der Umgebung finden sich über die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“ sowie unter[nbsp]www.adac.de/tanken.

Mehr lesen
16.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Stauprognose für das Wochenende 18. bis 20. September

Grenzkontrollen bei der Einreise von Österreich nach Deutschland

Eine rege Baustellentätigkeit und Ausflugsverkehr sorgen an diesem Wochenende für Staus auf den Autobahnen. Betroffen sind vor allem Fernstraßen im Süden des Landes, wo viele Bergwanderer in Richtung Alpen oder in die Mittelgebirge unterwegs sind.[nbsp]

Stauprognose für das Wochenende 18. bis 20. September

Rund um München sind durch den Beginn des Oktoberfests Wartezeiten zu erwarten. In Norddeutschland rechnet der ADAC bei schönem Wetter mit Ausflugsverkehr an die Küsten.

Die staureichsten Fernstraßen im Überblick:

• Alle Fernstraßen zu Nord- und Ostsee sowie in Gegenrichtung
• A 1 Puttgarden – Hamburg – Bremen – Dortmund – Köln
• A 2 Dortmund – Hannover – Berlin
• A 3 Passau – Nürnberg – Frankfurt – Köln – Oberhausen
• A 5 Basel – Karlsruhe – Frankfurt – Hattenbacher Dreieck[nbsp]
• A 7 Flensburg – Hamburg
• A 7 Füssen/Reutte – Ulm – Würzburg – Kassel – Hamburg – Flensburg
• A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
• A 9 München – Nürnberg – Berlin
• A 10 Berliner Ring
• A 81 Singen – Stuttgart
• A 93 Inntaldreieck – Kufstein
• A 95 / B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
• A 96 München – Lindau[nbsp]
• A 99 Umfahrung München

Bei der Einreise von Österreich nach Deutschland müssen sich Autofahrer wegen der Flüchtlingswelle bis auf weiteres auf stichprobenartige Grenzkontrollen einstellen. Betroffen sind vor allem Fahrer von Fahrzeugen, die bauartbedingt dazu geeignet sind, Flüchtlinge zu transportieren. Die Kontrollen gelten nicht nur für die Autobahnen, sondern auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Reisende sollten gültige Ausweise dabei haben.

In den Alpen werden in den kommenden Wochen die Viehherden von den Almen getrieben. Vor allem in Südtirol, Österreich, der Schweiz und Bayern sollten sich Autofahrer auf Wartezeiten einstellen, da bei zahlreichen Almabtrieben keine Umleitungen ausgeschildert werden.

Mehr lesen
16.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Grenzkontrollen bei der Einreise aus Österreich

Reisende müssen gültige Ausweise auch für Kinder dabei haben

Grenzgänger, Urlaubsrückkehrer und Ausflügler müssen sich bei der Einreise von Österreich nach Deutschland auf Grenzkontrollen einstellen. Wegen der Flüchtlingswelle hat Deutschland wieder stichprobenartige Kontrollen eingeführt, die bereits zu längeren Staus an zahlreichen Übergängen führen.[nbsp]

Grenzkontrollen bei der Einreise aus Österreich

Die Maßnahme gilt zwar ausdrücklich nur „vorübergehend“ – eine genaue Frist, bis wann die Kontrollen durchgeführt werden, ist bislang allerdings noch nicht bekannt.

Reisende – auch Kinder – müssen bei der Einreise von Österreich nach Deutschland gültige Ausweispapiere mit sich führen. Der ADAC empfiehlt, im Falle einer Kontrolle den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten und keine Anhalter über die Grenze mitzunehmen.

Von den vorübergehenden Grenzkontrollen betroffen sind nicht nur die Autobahnen, sondern auch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Längere Schlangen gab es am Montag vor allem an den Übergängen Suben (A 3 Linz – Passau), Walserberg (A 8 Salzburg – München) und Hörbranz (A 96 Bregenz – München). Der ADAC rät, die aktuellen Verkehrsmeldungen und Informationen zu den Grenzwartezeiten zu verfolgen.

Bereits Anfang September hatte Österreich die Kontrollen an seinen Grenzen zu Ungarn verschärft. Am stärksten betroffen ist der Grenzübergang Nickelsdorf (A 4) an der Autobahn Budapest – Wien, der am Wochenende in Richtung Wien wegen des Flüchtlingsandrangs vorübergehend gesperrt war. Auf Wartezeiten muss man sich aber auch an kleineren Grenzübergängen wie Sopron, Köszeg oder Szombathely/Schachendorf einstellen.

Mehr lesen
16.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Anwalt muss Akte herausgeben

Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet einen Rechtsanwalt, nach der Beendigung eines Mandats die von ihm geführten Handakten herauszugeben. In dem konkreten Fall vertrat ein Rechtsanwalt in Neuss ein Ehepaar in drei gerichtlichen Verfahren.[nbsp]

Anwalt muss Akte herausgeben

2008 wechselte der Anwalt in eine Kanzlei nach Krefeld, wobei seine Mandanten die ihm zustehenden Gebühren und Auslagen bezahlten. Außerdem beauftragten sie einen anderen Rechtsanwalt in Neuss mit der weiteren Verfolgung ihrer Rechtsangelegenheiten. Dieser forderte den angeschuldigten Anwalt von Juni 2008 bis September 2012 vergeblich auf, ihm die Mandanten-Handakten zur Weiterführung des Mandats herauszugeben. Nach der – nunmehr geänderten – Rechtsprechung bejaht der Anwaltsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen neben der zivilrechtlichen jetzt auch eine berufsrechtliche Pflicht zur Herausgabe von Handakten. Er hat deswegen den angeschuldigten Rechtsanwalt wegen Verletzung seiner berufsrechtlichen Pflichten mit einem Verweis belegt und zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Das anlasslose Zurückhalten von Handakten stelle ein gravierendes Fehlverhalten des angeschuldigten Rechtsanwalts dar. Werde das Mandat – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig beendet und verfolge der Mandant seine Rechtsangelegenheiten mit einem anderen Rechtsanwalt weiter, könne er mit Fug und Recht erwarten, dass er die seinem früheren Bevollmächtigten ausgehändigten Unterlagen zurückerhalte, so die ARAG Experten (AGH NRW, Az.: 1 AGH 1/15).

Mehr lesen
16.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Mehrbedarf für alleinerziehende Mutter

Der Mehrbedarf für Alleinerziehung ist der Mutter einer minderjährigen Tochter auch dann zu gewähren, wenn die Tochter bereits selbst Mutter ist. Im verhandelten Fall lebte die 44-jährige alleinstehende Klägerin mit ihren damals 18- und 16-jährigen Töchtern und ihrem Enkel – Sohn der minderjährigen Tochter – in einem gemeinsamen Haushalt.[nbsp]

Mehrbedarf für alleinerziehende Mutter

Sowohl die Klägerin selbst in Bedarfsgemeinschaft mit der volljährigen Tochter als auch die minderjährige Tochter in Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Sohn erhielten fortlaufend vom beklagten Jobcenter Dresden “Hartz IV”. Im streitigen Zeitraum lehnte das Jobcenter die Gewährung eines Mehrbedarfes für Alleinerziehung für die Klägerin ab. Ein Mehrbedarf wegen Alleinerziehung werde durch ein Kind, das selbst ein Kind hat, nicht mehr verursacht, so das Argument des Jobcenters. Das SG Dresden ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Der Umstand, dass die minderjährige Tochter der Klägerin bereits selbst Mutter eines Kindes sei, lasse den Anspruch auf Mehrbedarf wegen Alleinerziehung nicht entfallen, so das Gericht. Das Gesetz stelle allein auf die Minderjährigkeit ab – Einschränkungen wie etwa “ledig, ohne eigene Kinder” finden sich im Gesetz nicht, erklären ARAG Experten (SG Dresden, Az.: S 40 AS 1713/13).

Mehr lesen
16.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Erwerb eines geerbten Heimes steuerfrei

Kinder des Erblassers können unter Umständen ein vom Erblasser zu Wohnzwecken genutztes Familienheim steuerfrei erwerben. In einem aktuell entschiedenen Fall waren der Kläger und seine Schwester je zur Hälfte Miterben ihres Ende 2010 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte ein Zweifamilienhaus.[nbsp]

Erwerb eines geerbten Heimes steuerfrei

Eine Wohnung war vom Vater und der Schwester gemeinsam genutzt worden; eine Wohnung war fremdvermietet. Ende 2011 zog der Kläger mit seiner Ehefrau in die vormalige Wohnung des Vaters ein. Bei der Erbauseinandersetzung im März 2012 erhielt der Kläger dann das Alleineigentum an dem Zweifamilienhaus. Das Finanzamt gewährte die Steuerbefreiung für die selbstgenutzte Wohnung nur entsprechend dem Erbteil des Klägers und damit nur zur Hälfte. Das Finanzgericht sprach dem Kläger die Steuerbegünstigung in voller Höhe zu. Der Bundesfinanzhof hat diese Entscheidung bestätigt. Dem Kläger stehe die Steuerbefreiung für die selbstgenutzte Wohnung zu, weil er etwa ein Jahr nach dem Erbfall und damit innerhalb angemessener Zeit eingezogen sei. Eine unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung könne auch vorliegen, wenn die Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Erbfall genutzt werde. Die Gründe für die verzögerte Nutzung der Wohnung müssten in einem solchen Fall aber dargelegt werden. Unschädlich sei, dass die Erbauseinandersetzung erst über ein Jahr nach dem Erbfall erfolgt sei, so die ARAG Experten (BFH, Az.: II R 39/13).

Mehr lesen
16.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge – Jetzt Identifikationsnummer angeben

Haben Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt? Dann sollten Sie jetzt handeln. „Ab 1. Januar 2016 werden Freistellungsaufträge ohne Steueridentifikationsnummer ungültig“, darauf weist Gerd Wilhelm von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Halle, hin. Bislang war die „IdNr“ dazu nicht erforderlich.

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge – Jetzt Identifikationsnummer angeben

Viele Steuerzahler in Halle haben ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Damit werden Kapitalerträge, also Zinsen oder zum Beispiel Dividenden nicht besteuert, sofern der Höchstbetrag nicht überschritten wird. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei 801 € für Unverheiratete und bei 1.602 € für Verheiratete.

Was passiert, wenn der Freistellungsauftrag seine Gültigkeit verliert? „Dann werden die Zinsen und Erträge besteuert“, sagt Gerd Wilhelm: „Das bedeutet Aufwand für den Anleger, weil er im darauffolgenden Jahr auch die Anlage KAP zu seiner Steuererklärung ausfüllen muss. Außerdem muss er auf sein Geld warten.“ Denn die Steuern, auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erhält er erst mit dem Steuerbescheid zurück.

„Wir raten allen, die Steueridentifikationsnummer ihrer Bank mitzuteilen“, sagt Gerd Wilhelm. Ein neuer Freistellungsauftrag muss nicht erstellt werden. Die IdNr findet sich zum Beispiel auf dem letzten Steuerbescheid. Falls diese nicht mehr greifbar ist, kann man sich die IdNr auch zuschicken lassen, über eine Internetseite beim Bundeszentralamt für Steuern:

Zum Formular für die “Steuerliche Identifikationsnummer”

[nbsp]

Ansprechpartner:

Beratungsstelle Halle
Gerd Wilhelm
Benkendorfer Straße 115
06128 Halle
Telefon: 0345-4820891
Mail: gwilhelm@lohnsteuerhilfe.net
Internet: www.lohnsteuerhilfe-halle.net

Mehr lesen
16.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Versicherungsbedarf Studierender

Mit Beginn des Studiums ändert sich die Lebenssituation junger Menschen. Trotz begrenzter finanzieller Mittel heißt es nun, sich auch mit Fragen der Risikoabsicherung und des notwendigen Versicherungsschutzes auseinanderzusetzen. So ist zu klären, ob der bestehende Versicherungsschutz der Eltern auch noch für den Studierenden gilt oder ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muss und was dabei zu beachten ist.

Versicherungsbedarf Studierender

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. gibt dazu folgende Tipps und Hinweise.

Tipp

Unverzichtbar ist eine[nbsp]Privathaftpflichtversicherung[nbsp]die einspringt, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wurde. In der Regel sind Kinder bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung der Eltern geschützt. Anderenfalls sollte der Studierende eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.

[nbsp]

Vor der Einschreibung oder Rückmeldung zum Studium muss eineKrankenversicherung[nbsp]nachgewiesen werden. Dies kann entweder durch eine bestehende Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern oder wenn dies nicht (mehr)möglich ist, durch eine eigene Krankenversicherung erfolgen. Sind Auslandsaufenthalte geplant, sollte dafür unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Gegen den dauerhaften Einkommensausfall durch Krankheit oder Unfall schützt eine[nbsp]Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Unfallversicherung bietet nur eine Ausfalldeckung für Unfälle, jedoch nicht bei Krankheiten.

[nbsp]

Ob und welcher Versicherungsbedarf darüber noch besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Sind Risiken vorhanden, bei deren Eintritt erhebliche finanzielle Verluste drohen, sollte über den passenden Versicherungsschutz nachgedacht werden.

[nbsp]

So kann bei Besitz höherer Werte, beispielsweise der Abschluss einer Hausratversicherung ratsam sein, sofern der Studierende einen eigenen Hausstand gründet.

Spezielle Versicherungen für Fahrrad, Glasbruch, Reisegepäck und Insassen sind dagegen in der Regel entbehrlich.

Studenten, die mehr zum Thema Versicherungsschutz wissen wollen, können einen Termin zur persönlichen Beratung in den Beratungsstellen

Dessau[nbsp](Tel. 0340 / 21 28 90),[nbsp]

Halle[nbsp](Tel. 0345 / 29 80 311) und

Magdeburg[nbsp](Tel. 0391 / 54 39 979) vereinbaren.

Mehr lesen
16.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Was Rentner hinzuverdienen dürfen

Möglichkeit, die Rente aufzustocken

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, fragt sich wie viel Hinzuverdienst erlaubt ist. Je höher die Hinzuverdienstgrenze, desto mehr Geld kann dem Rentner zur Verfügung stehen. Die ARAG Experten erklären Ihnen, welche Regeln zu beachten sind, wenn es um den Hinzuverdienst zur Rente geht.

Was Rentner hinzuverdienen dürfen

Beim Bezug von Altersrente
Die wichtigste Regel bezüglich des Hinzuverdienstes bei Rentenbezügen besagt, dass Bezieher einer Regelaltersrente dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Egal wie hoch der Hinzuverdienst ist, die monatliche Rentenzahlung wird davon nicht beeinflusst. Im Fall einer vorgezogenen Altersrente dagegen können bei einer Vollrente nur bis 450 Euro rentenunschädlich hinzuverdient werden. Bei einer Teilrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen regelmäßig individuell berechnet werden. Entscheidend sind hierbei das vor dem Beginn der ersten Altersrente versicherte Gehalt beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten der letzten drei Kalenderjahre umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte und der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird (alte oder neue Bundesländer). Sollte der Hinzuverdienst höher als die jeweilige Hinzuverdienstgrenze ausfallen, wirkt sich dies auf die Höhe der auszuzahlenden Rente aus. Je höher der Verdienst, desto niedriger die Rente. Der erlaubte Hinzuverdienst darf aber sowohl bei einer Voll- als auch bei einer Teilrente im laufenden Jahr bis zu zweimal überschritten werden – allerdings nur bis zum Doppelten des ursprünglichen monatlich erlaubten Hinzuverdienstes. Über eine Erhöhung der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen, wird immer wieder diskutiert. Es ist angestrebt, dass diese zusätzlich so viel hinzuverdienen dürfen, dass sie mit der Rente maximal das letzte Bruttogehalt erreichen.

Beim Bezug von Erwerbsminderungsrente
Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente können ebenfalls grundsätzlich 450 Euro ohne Auswirkung hinzuverdient werden. Wird die volle Erwerbsminderungsrente nur teilweise oder nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt, sind die Hinzuverdienstgrenzen auch hier individuell zu bestimmen. Wird die jeweilige Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente nur anteilig ausgezahlt. Auch hier bleibt ein zweimaliges Überschreiten des erlaubten Hinzuverdienstes ohne Folgen.

Beim Bezug einer Hinterbliebenenrente
Wer als Hinterbliebener eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, darf ebenfalls nicht unbegrenzt hinzuverdienen, wenn er die Rente in voller Höhe ausbezahlt bekommen möchte. Ab dem 1. Juli 2015 können Witwen oder Witwer in den alten Bundesländern 771,14 Euro hinzuverdienen, ohne dass das Gehalt auf die Rente angerechnet wird. In den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag bei 714,12 Euro. Werden die aktuellen Freibeträge überschritten, wird das Nettoeinkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Erziehung eines Kindes mit Anspruch auf Waisenrente erhöht den Freibetrag – und zwar seit dem 1. Juli um 163,58 Euro in den alten und 151,48 Euro in den neuen Bundesländern.

Informationsangebote nutzen
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen die ARAG Experten die Informationsangebote der[nbsp]Deutschen Rentenversicherung[nbsp], die Auskunft über die genauen gesetzlichen Grenzen des Hinzuverdienstes und Möglichkeiten der verschiedenen Teilrenten anbieten.

[nbsp]

Weitere Informationen unter:

www.arag.de

Mehr lesen
05.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Abzockalarm bei routenplaner-24.info

Eine Routenplanung von Halle nach Berlin war Anlass für eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Ein Verbraucher hat eine[nbsp]Rechnung der Firma OVD Online Content Limited aus München über 576 Euro[nbsp]erhalten.

Abzockalarm bei routenplaner-24.info

Er hat über die Internetseite routenplaner-24.info eine Route eingeben. Um das Ergebnis zu erhalten, musste er sich mit seiner E-Mailadresse registrieren. Anschließend wurde er zu einer 24-monatigen Mitgliedschaft begrüßt, den Betrag der per E-Mail eingegangenen Rechnung über 576 Euro soll er im Voraus auf ein bulgarisches Konto überweisen. Wer nicht zahle, müsse mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ist diese Forderung unberechtigt, betroffene Verbraucher müssen nicht zahlen.[nbsp]Allein durch eine Bestätigung des Registrierungs-Buttons kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Der Kostenhinweis ist bloß im Fließtext am Seitenrand versteckt. Hier handelt es sich um so genannte Abo-Fallen, die es nach dem Willen des Gesetzgebers seit dem 1.August 2012 eigentlich nicht mehr geben dürfte. Die gesetzlich vorgeschriebeneButton-Lösung[nbsp]wurde nicht umgesetzt:

[nbsp]

Der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet setzt voraus, dass der Bestellvorgang so gestaltet ist, dass der Verbraucher mit seiner Auftragsvergabe ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dazu dient der Bestellbutton. Dieser muss mit den Worten “kaufen”, “zahlungspflichtig bestellen” oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein und die Verbraucher müssen klar auf entstehende Kosten hingewiesen werden.

Tipp

Falls Online-Anbieter diese gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, kommt kein Vertrag zustande. Betroffene Verbraucher müssen nicht zahlen!

[nbsp]

Weitere Informationen zum Thema Abofallen und Buttonlösung erhalten Rat Suchende in allen[nbsp]Beratungsstellen[nbsp]der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

[nbsp]

Mehr lesen
02.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Stauprognose für das Wochenende 4. bis 6. September

Lastwagen ab sofort auch wieder samstags unterwegs

Urlaubsrückkehrer müssen sich an diesem Wochenende auf lange Staus einstellen, da in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland die Ferien zu Ende gehen. Auch in Richtung Urlaubsgebiete ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Stauprognose für das Wochenende 4. bis 6. September

Neben Späturlaubern sind am Samstag auch erstmals wieder Lastwagen auf den Autobahnen unterwegs, weil das erweiterte Lkw-Ferienfahrverbot ausgelaufen ist. Außerdem tummeln sich vermehrt Ausflügler auf den Autobahnen, insbesondere in Richtung Berge.

Die staureichsten Fernstraßen im Überblick:

• Alle Fernstraßen zu Nord- und Ostsee sowie in Gegenrichtung
• A 1 Puttgarden – Hamburg – Bremen – Dortmund – Köln
• A 3 Passau – Nürnberg – Frankfurt – Köln – Oberhausen
• A 5 Basel – Karlsruhe – Frankfurt – Hattenbacher Dreieck[nbsp]
• A 7 Flensburg – Hamburg
• A 7 Füssen/Reutte – Ulm – Würzburg – Kassel – Hamburg – Flensburg
• A 8 Salzburg – München – Stuttgart – Karlsruhe
• A 9 München – Nürnberg – Berlin
• A 93 Inntaldreieck – Kufstein
• A 95 / B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
• A 96 München – Lindau

Eng wird es außerdem in allen deutschen Ballungsräumen, besonders auf dem Berliner Ring (A 10) sowie der Umfahrung von München (A 99). Staugefahr besteht auch an rund 450 Baustellen im ganzen Land.

Hochbetrieb herrscht auch im Ausland, wo mehrere wichtige Fernstraßen wegen Bauarbeiten gesperrt sind. Der Arlbergtunnel in Österreich ist noch bis November dicht. Der Gotthardtunnel in der Schweiz wird ab kommendem Montag für mehrere Wochen jeweils werktags abends und nachts voll gesperrt.

Mehr lesen
01.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Aufmerksames Fahren senkt das Unfallrisiko

Pkw- und Motorradfahrer können durch gegenseitige Rücksichtnahme Unfälle vermeiden

Rund 15 400 Unfälle mit Personenschaden haben sich 2014 zwischen Pkw- und Motorradfahrern ereignet. Eine der typischen Unfallsituationen zwischen Autos und Motorrädern entsteht, wenn beide Fahrzeuge nebeneinander fahren und der Zweirad-Pilot überholen will, während der Autofahrer gleichzeitig die Spur wechselt oder links abbiegt.

Aufmerksames Fahren senkt das Unfallrisiko

Auch Wendemanöver von Pkw-Fahrern bergen ein erhöhtes Risiko. In allen Fällen kann sich das vergleichsweise unauffällige Motorrad im toten Winkel des Pkw-Rückspiegels befinden.

Völlig vermeiden lässt sich der tote Winkel nicht. Aufgrund der geringeren Größe ist es für Pkw-Fahrer ohnehin schwierig, Biker rechtzeitig wahrzunehmen. Trotzdem können sowohl Auto- als auch Motorradfahrer dazu beitragen, das Risiko zu minimieren.

Motorradfahrer sollten grundsätzlich nicht mit der ungeteilten Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Wer weit vorausschauend fährt, kann kritische Situationen besser und schneller erfassen und im Zweifelsfall bremsbereit sein. Außerdem sollten Motorradfahrer darauf achten, dass sie für Autofahrer gut sichtbar sind und Blickkontakt suchen. Der ADAC empfiehlt ihnen, den toten Winkel neben dem Pkw zu meiden. Besser ist es – wenn möglich – an dem Auto vorbeizufahren oder beim geringsten Zweifel so weit zurückzubleiben, dass man bei einem Spurwechsel oder beim Abbiegen des Pkws nicht gefährdet wird. Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund die Geschwindigkeit verringert, sollten Motorradfahrer erst die weiteren Abläufe abschätzen und nicht überholen. Eventuell möchte der Autofahrer abbiegen.

Auch Pkw-Fahrer können durch erhöhte Aufmerksamkeit das Risiko von Zusammenstößen senken. Sie sollten sich nicht allein auf die Rückspiegel verlassen. Der ADAC rät, sich stets mit einem Schulterblick zu vergewissern, ob Motorräder im Umfeld unterwegs sind. Autofahrer sollten berechenbar agieren, hektische Spurwechsel grundsätzlich vermeiden und vor allem immer rechtzeitig blinken. Schulterblick und Blinken sind laut Straßenverkehrsordnung ohnehin vorgeschrieben. Außerdem können Autofahrer mit asphärischen Außenspiegeln einen Teil des toten Winkels sichtbar machen.

Der „Tote Winkel“ ist in diesem August Schwerpunktthema des ADAC im Rahmen seiner Verkehrssicherheitsaktion „2015 – ja sicher!“. Ziel der Aktion ist es, das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers zu stärken und somit die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern. Ausführliche Informationen über die bisherigen Themen findet man unterwww.adac.de/2015-jasicher.

Mehr lesen
01.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Preise für Benzin und Diesel im August gesunken

Ende der „Driving Season“ sorgt für Entlastung

Autofahrer haben im August für Benzin und Diesel weniger tief in die Tasche greifen müssen als im Vormonat. Das ist das Ergebnis der aktuellen ADAC-Auswertung der Kraftstoffpreise.[nbsp]

Preise für Benzin und Diesel im August gesunken

Danach kostete ein Liter Super E10 im August im Schnitt 1,402 Euro (Juli: 1,468 Euro).[nbsp]

Für Diesel bezahlten Autofahrer 1,143 Euro (Juli: 1,200 Euro). Grund für den Rückgang vor allem bei Benzin ist die nachlassende internationale Nachfrage, die auf das Ende der Hauptreisezeit in den USA zurückgeht. Ein sinkender Rohölpreis hatte diesen Trend noch verstärkt.

Teuerster Tanktag war der 2. August: Für einen Liter Super E10 mussten Autofahrer 1,454 Euro bezahlen, ein Liter Diesel wurde im Durchschnitt für 1,174 Euro angeboten. Am günstigsten konnten die Fahrer von Benziner-Pkw am 28. August auftanken: Der Preis für einen Liter Super E10 lag im Tagesschnitt bei 1,338 Euro. Diesel verzeichnete einen Tag früher, am 27. August, mit 1,105 Euro den günstigsten Monatswert.

Mit 1,105 Euro pro Liter lag Diesel erneut auf dem tiefsten Stand im laufenden Jahr. Derselbe Wert war bereits am 22. Januar 2015 erreicht worden. Im Schnitt der ersten acht Monate 2015 liegt der Preis für einen Liter Super E10 bei 1,398 Euro, für Diesel bei 1,197 Euro pro Liter. Damit war Benzin im August leicht teurer (0,4 Cent pro Liter) als im Jahresschnitt, Diesel mehr als 5 Cent pro Liter günstiger als auf das ganze Jahr 2015 gerechnet.

Der ADAC führt den Preisrückgang bei Benzin in erster Linie auf das Ende der „Driving Season“ in den USA zurück. Mit dem Auslaufen der amerikanischen Hauptreisezeit sinkt die Nachfrage nach Benzin, was zu einer Entlastung beim Preis führt. Bei Diesel besteht aufgrund voller Lager aus dem vergangenen Winter ein Überangebot, der Preis ist entsprechend günstig. Der Automobilclub empfiehlt Autofahrern dennoch, sich regelmäßig über die günstigsten Tankstellen in ihrer Region zu informieren und die vorhandenen Preisunterschiede zu nutzen. Informationen liefern die App „ADAC Spritpreise“ und die Internetseite[nbsp]www.adac.de/tanken.

[nbsp]

Mehr lesen
01.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Abfindung bei Kündigung

Anspruch auf Entlassungsentschädigung?

ARAG Experten zu Abfindungen im geltenden Arbeitsrecht

Abfindung bei Kündigung

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann vielleicht durch eine Abfindung finanziell entschädigt werden. Eine Klage auf eine solche einmalige Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist jedoch weitgehend ausgeschlossen. Dennoch erklären sich Chefs häufig zur Zahlung einer Abfindung bereit, um eine schnelle Einigung mit dem ausscheidenden Mitarbeiter zu erzielen. ARAG Experten sagen, wie Sie Ihre Chancen darauf steigern können!

Abfindungsvergleich und Entlassungsentschädigung[nbsp]


„Wenn ich schon rausgeworfen werde, will ich wenigstens finanziell entschädigt werden!“ So denken wohl einige Arbeitnehmer nach der Kündigung. Eine nachvollziehbare Überlegung. Doch anders als viele glauben, gibt es im deutschen Arbeitsrecht kein spezielles Abfindungsgesetz. Ein Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Kündigung existiert in der Regel nicht. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Mit der richtigen Strategie lässt sich die Aussicht darauf deutlich verbessern! Die häufigste Art der Abfindung ist der Abfindungsvergleich bzw. die Entlassungsentschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung oder bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags dafür, dass er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptiert. Oft geht der Einigung auf die Abfindung eine Kündigungsschutzklage voraus. Darüber hinaus können Abfindungen unter anderem im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein, auf einem Sozialplan bzw. einer Betriebsvereinbarung basieren oder als Auflösungsabfindung vom Arbeitsgericht festgesetzt werden. Findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung, können Sie als gekündigter Arbeitnehmer möglicherweise die sogenannte betriebsbedingte Abfindung beanspruchen.

Warum werden Abfindungen gezahlt?

Es scheint zunächst widersprüchlich: Obwohl Arbeitgeber per Gesetz für gewöhnlich nicht zum Zahlen einer Abfindung verpflichtet sind, machen sie oftmals davon Gebrauch. Der Grund dafür ist im Arbeitsrecht zu finden. Damit eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann, benötigen Arbeitgeber einen zulässigen Kündigungsgrund. Durch eine Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer feststellen lassen, ob die Kündigung tatsächlich rechtsgültig war. Entscheidet das Gericht zu seinen Gunsten, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Um einen möglicherweise langwierigen und kostenintensiven Prozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, bieten Arbeitgeber oftmals eine Abfindung an – zum Beispiel bei der Güteverhandlung. Nimmt der Arbeitnehmer diese an, ist der Nachweis eines sozial gerechtfertigten Kündigungsgrundes nicht mehr erforderlich. Drastisch formuliert könnte man sagen: Der Arbeitgeber „kauft“ sich frei. Denn der Arbeitnehmer verzichtet auf den Arbeitsplatz, den er bei einem Urteil in seinem Sinne hätte behalten dürfen. An einer Rückkehr in den alten Job haben die meisten Gekündigten aber sowieso kein Interesse mehr. Dafür ist das Vertrauensverhältnis nach einer Kündigung oft zu zerrüttet. Und so geht die rechtliche Auseinandersetzung in Wahrheit eher selten um den vorgeblichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, sondern meistens um eine Abfindung.

Wann besteht Anspruch auf eine Abfindung?

Meistens ist die Zahlung einer Abfindung eine freiwillig getroffene Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Resultat von oft langwierigen Verhandlungen. Denn ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in wenigen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel:

•[nbsp]Betriebsbedingte Abfindung

Abfindung als sozialer Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes (§ 1a KSchG): je ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr, in dem das Beschäftigungsverhältnis bestand. Die betriebsbedingte Abfindung kann vom Arbeitnehmer nur beansprucht werden, wenn drei Voraussetzungen vorliegen: Die Kündigung wurde ausdrücklich auf dringende betriebliche Gründe gestützt. Der Arbeitnehmer darf innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung keine Kündigungsschutzklage erhoben haben. Und der Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen haben, dass beim Verstreichen lassen der Klagefrist eine Abfindung beansprucht werden kann.

•[nbsp]Abfindung als Nachteilsausgleich

Beispielsweise bei Abweichung des Arbeitgebers von einem mit dem Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich ohne zwingenden Grund (§ 113 BetrVG).

•[nbsp]Auflösungsabfindung[nbsp]

Auflösung des Arbeitsvertrags und Festsetzung der Abfindung durch das Arbeitsgericht (§ 10 KSchG). Voraussetzung hierfür: Dem Arbeitnehmer kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden oder der Arbeitgeber kann keine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit mehr erwarten.

Außerdem kann die Gewährung einer Abfindung im Arbeitsvertrag festgesetzt sein. Das ist zum Beispiel bei Mitarbeitern in Führungspositionen häufig der Fall. Sie kann aber auch Bestandteil eines Tarifvertrags sein.

[nbsp]

Weitere Informationen unter:

www.arag.de

Mehr lesen
01.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Abfindung bei Kündigung

Der versüßte Abschied

ARAG Experten zum geltenden Arbeitsrecht

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann vielleicht durch eine Abfindung finanziell entschädigt werden.

Abfindung bei Kündigung

Eine Klage auf eine solche einmalige Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist jedoch weitgehend ausgeschlossen. Dennoch erklären sich Chefs häufig zur Zahlung einer Abfindung bereit, um eine schnelle Einigung mit dem ausscheidenden Mitarbeiter zu erzielen. Sollte Ihnen im Falle einer Kündigung eine Abfindung gezahlt werden, wissen ARAG Experten, was noch zu beachten ist.

Wovon hängt die Höhe der Abfindung ab?

Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Neben Ihrem Verhandlungsgeschick oder Ihres juristischen Vertreters ist sie von bestimmten Faktoren abhängig wie zum Beispiel:

  • Rechtslage und Sachlage

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • Verlauf des Gerichtsverfahrens (im Falle einer Kündigungsschutzklage): Je länger der Prozess, desto höher das Kostenrisiko des ehemaligen Chefs

  • Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Neubesetzung des Arbeitsplatzes

  • Auswirkungen des Job-Verlustes auf den Arbeitnehmer

Je höher Ihre Chancen sind, dass ein etwaiger Kündigungsschutzprozess zu Ihren Gunsten entschieden wird, desto höher ist in der Regel die erzielbare Abfindung. Bestehen dagegen eher geringe Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, dürfte die angebotene Summe wohl niedriger ausfallen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung keine inhaltlichen und formalen Fehler aufweist.

Mehr Verhandlungssicherheit durch Rechtsberatung

Manchmal bieten Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung an. Auch ohne dass der gekündigte Mitarbeiter auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses klagt. Sie möchten eine Kündigungsschutzklage vermeiden – zum Beispiel, weil diese in erster Instanz auch für den Gewinner immer mit Kosten verbunden ist. Dann kann es durchaus die richtige Entscheidung sein, die Abfindung in der vorgeschlagenen Höhe zu akzeptieren. Sie sollten aber bedenken, dass eine Klage vor dem Arbeitsgericht Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung möglicherweise steigert. Unser Ratschlag: Sichern Sie sich die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht. Er kann beurteilen, welche Abfindungssumme in Ihrem Fall realistisch ist und für Sie mit Ihrem Arbeitgeber
verhandeln.

Was ist die Regelabfindung?

Die Regelabfindung, die auch als Faustformel oder Daumenformel bezeichnet wird, ist eine Art Richtschnur zur Berechnung von Abfindungen. Sie basiert vor allem auf

  • der Höhe des zuletzt gezahlten Monatsgehalts und

  • der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers im Betrieb.

Die Regelabfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie dient vielmehr als Richtwert für Vergleichsverhandlungen. So kann die tatsächlich vereinbarte Abfindungssumme deutlich höher oder niedriger ausfallen. Ebenfalls wichtig zu wissen: Bundesweit werden verschiedene Formeln angewendet, die teilweise auch das Alter des Beschäftigten zugrunde legen. Nach der am häufigsten genutzten Formel beträgt die Regelabfindung einen halben Bruttoverdienst je Beschäftigungsjahr.

Müssen Abfindungen versteuert werden?

Sie haben eine hohe Abfindung ausgehandelt? Das ist Grund zur Freude – allerdings auch für das Finanzamt! Denn 2006 wurde der Steuerfreibetrag für Abfindungen abgeschafft. Damit unterliegen sie in voller Höhe der Lohnsteuerpflicht. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Als außerordentliche Einkünfte werden Abfindungen im Vergleich zum gewöhnlichen Arbeitsverdienst steuerlich besonders behandelt (§ 34 EStG). So lässt sich die Steuerlast durch die sogenannte Fünftelregelung (auch Fünftelungsmethode genannt) senken. Wie sie funktioniert? Einfacher als es vielleicht den Anschein hat: Zunächst errechnet man die Lohn- oder Einkommenssteuer für das reguläre Jahreseinkommen. Dann wird ein Fünftel der Abfindung zum Einkommen hinzuaddiert und wiederum die Einkommenssteuer ermittelt. Die Differenz zwischen den beiden Einkommenssteuersummen wird nun verfünffacht. Dieser Posten wird der Steuerlast hinzugerechnet, die sich ohne Abfindung ergeben würde. Insbesondere für Arbeitnehmer mit eher niedrigerem Einkommen zahlt sich die Fünftelregelung aus. Wer sowieso schon zu den Top-Verdienern zählt, profitiert dagegen weniger oder sogar gar nicht.

Abfindungen sind nicht sozialabgabenpflichtig

Für Sozialkassen sind bei Erhalt einer Abfindung keine zusätzlichen Abgaben zu entrichten. Weder für die Kranken- und Rentenversicherung noch für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Mindern Abfindungen das Arbeitslosengeld?

In der Regel nicht. Ganz gleich, wie hoch die Abfindung ist: Sie hat keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld (im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II). Es gibt aber eine Ausnahme, die zur Anrechnung der Abfindung auf Ihr Arbeitslosengeld führen kann. Nämlich dann, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber bei einem Abfindungsvergleich – etwa im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens – auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen – und dadurch die für Sie geltende Kündigungsfrist verkürzt wird. Das heißt jedoch nicht, dass Sie als Leistungsbezieher insgesamt weniger Geld von der Arbeitsagentur erhalten. So wie das bei einer Sperrzeit der Fall wäre. Die Zahlung der Bezüge setzt einfach zu einem späteren Zeitpunkt ein. Vorsicht ist aber bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen geboten. Diese zu unterschreiben kann sich nachteilig auf Ihre Ansprüche auf das Arbeitslosengeld auswirken. Unsere Empfehlung: Holen Sie sich unbedingt den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ein, wenn Sie die Unterzeichnung solcher Dokumente in Erwägung ziehen sollten.

[nbsp]

Weitere Informationen auf

www.arag.de

Mehr lesen
01.09.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Immobilien in Sachsen-Anhalt: die Zukunft naht

Die Immobilienpreise in Sachsen-Anhalt sind nach wie vor sehr stabil. Der bundesweite Trend zur unverhältnismäßigen Steigerung geht an Städten wie Halle bislang vorbei, doch die Frage ist, ob es dabei auch bleibt.

Immobilien in Sachsen-Anhalt: die Zukunft naht

Stabile Situation mit einigen Ausreißern nach oben

Für einen ersten Überblick zur aktuellen Lage bietet sich der Blick auf Plattformen wie immowelt.de an. In konkreten Zahlen ausgedrückt bedeutet das: Der durchschnittliche Kaufpreis für ein Haus in Sachsen-Anhalt liegt bei 179.000 Euro. Zusammen mit Thüringen und Brandenburg ist das der nationale Tiefstand, doch da nicht wenige Experten mit einem Aufschwung rechnen, deuten sich lukrative Investments an. Der Logik der Urbanisierung folgend, sollten diese am besten in Sachsen-Anhalts führenden Städten umgesetzt werden – dort ist eine künftige Steigerung schließlich am wahrscheinlichsten.

Aktuell sind die Preise noch recht moderat. Durchschnittlich werden für eine Eigentumswohnung in Halle rund 1.200 Euro pro Quadratmeter fällig, also etwa 20 Prozent mehr als im bundesweiten Schnitt. Doch es geht auch teuer und exklusiv in Halle. In teuren Lagen wie etwa in Dölau, waldnah und ruhig, werden Design-Villen mit 150 Quadratmetern Wohnfläche für eine halbe Million Euro verkauft. Verglichen mit München ist das vielleicht noch einigermaßen günstig, von einem echten Schnäppchen kann jedoch nicht die Rede sein. Solche Fälle sind allerdings bislang die Ausnahme: Der Durchschnitt bei den Einfamilienhäusern in Halle liegt deutlich niedriger, angehende Immobilienbesitzer in Halle dürfen also vorerst beruhigt sein.

Fragezeichen in der Wirtschaft – Immobilieninvestoren warten auf ihre Chance

Die weitere Entwicklung wird alleine von der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt abhängen. Wachstum bedeutet Zuzug, dieser wiederum hat steigende Preise zur Folge – und im Fall von Sachsen-Anhalt könnten die Meinungen nicht weiter auseinandergehen, wann und ob der Schritt nach vorne erfolgt. Einigkeit herrscht immerhin darüber, dass die Preise in ländlichen Regionen nicht steigen werden, und zwar nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch in den meisten anderen Teilen Deutschlands. Die bereits erwähnte Urbanisierung beschränkt sich schließlich nicht auf die neuen Bundesländer, sondern ist ein globales Phänomen, das die Bevölkerungsverteilung bereits nachhaltig verändert hat.

Die logische Folge: In der Stadt könnte sich die Kurve schon bald umkehren. Als Indikator gelten die Zukunftsprognosen von Großstädten wie Jena, das bereits seit einigen Jahren als München des Ostens bezeichnet wird, Potsdam und Dresden. Diese Städte sind aktuell nämlich die Zugpferde unter den ostdeutschen Städten; sollte dort starkes Wachstum auftreten, ist es möglich, dass dieser Effekt auf lange Sicht auch Halle, Magdeburg oder Dessau erfasst.

[nbsp]

Mehr lesen
28.08.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Knapp 103 Milliarden Euro schlummern in deutschen Haushalten

TNS-Studie im Auftrag von eBay

  • 217 ungenutzte Gegenstände lagern durchschnittlich in jedem deutschen Haushalt

  • Geschätzter Gesamtwert pro Haushalt: 3.223 Euro

  • 43 Millionen ungenutzte Smartphones und Handys in ganz Deutschland[nbsp]

Knapp 103 Milliarden Euro schlummern in deutschen Haushalten

Von CDs über Kaffeemaschinen und Digitalkameras bis hin zu Sonnenbrillen und Spielzeug – die Deutschen bewahren gern alles auf, auch wenn sie es ?nicht mehr nutzen. Eine repräsentative Studie von TNS Infratest im Auftrag von eBay* ergab jetzt, dass in deutschen Haushalten durchschnittlich 217 Gegenstände in Schubladen, Schränken und Kartons liegen. Geschätzter Gesamtwert pro Haushalt: 3.223 Euro.

Es gibt allerdings regional große Unterschiede: Während die Norddeutschen mit 188 ungenutzten Produkten fast Minimalisten sind, lagern bei den Süddeutschen 241 Gegenstände. Absoluter Spitzenreiter sind die Münchner, die 255 Dinge im geschätzten Gesamtwert von 7.009 Euro in ihrem Haushalt nicht mehr nutzen. Dabei lassen sich die meisten Sachen mit Online-Verkäufen ganz einfach zu Geld machen und erzielen oft sogar einen höheren Preis als gedacht.

So liegen in jedem bundesdeutschen Haushalt mehr als ein Smartphone oder Handy herum. Laut Studie schätzen die Befragten, dass sie 35 Euro dafür bekämen, wenn sie es verkaufen würden. Der durchschnittliche eBay Wiederverkaufspreis zum Beispiel für ein iPhone 4S liegt aber tatsächlich bei 106,74 Euro**. Eine Differenz von über 70 Euro.

Ungenutzte Schätze online verkaufen
Vor allem Haushaltsgeräte und elektronische Gadgets sind ungenutzte Schätze, bei denen sich der Online-Verkauf richtig lohnen kann. Im Schnitt finden sich in jedem zweiten Haushalt eine ungenutzte Kaffeemaschine (0,55 pro Haushalt), eine Digitalkamera (0,6) und eine Spielkonsole (0,47). Die Befragten unterschätzen den Wiederverkaufswert dieser ungenutzten Gegenstände – zum Teil ganz erheblich. So liegt der Schätzwert einer Kaffeemaschine bei nur knapp 14 Euro. Bei eBay verkauft, kann der Anbieter zum Beispiel für eine Philips Senseo jedoch noch 49,99 Euro bekommen. Auch eine Digitalkamera bringt gutes Geld ein: Der Wiederverkaufswert bei eBay liegt für eine Panasonic Lumix DMC bei 127,57 Euro, die Befragten schätzen den Wert lediglich auf 26 Euro. Die größte Differenz zwischen Schätzwert und Wiederverkaufspreis bei eBay findet sich allerdings bei Spielkonsolen. Geschätzt auf 27 Euro, kann man bei eBay tatsächlich 272,91 Euro für beispielsweise eine Sony Playstation 4 bekommen.

Für über drei Viertel der Deutschen, die bereit wären, zu verkaufen, ist klar: wenn, dann im Internet. Die meisten geben an, dies vor allem zu tun, um zu Hause Platz zu schaffen. Erst an zweiter Stelle ist das Geld entscheidend. Nur gut 20 Prozent der Befragten würden nicht online verkaufen. Als Gründe geben sie unter anderem den Aufwand und das mögliche Risiko eines Online-Verkaufs an.
[nbsp]
Ungenutzte Schätze der Deutschen (Auszug)

[nbsp]

Ungenutzte Gegenstände[nbsp][nbsp]

Anzahl bundesweit***

Schmuck (Ketten, Armbänder, Ringe)[nbsp][nbsp]

198,35 Millionen

Konstruktionsspielzeug (z.B. Lego, Playmobil)[nbsp][nbsp]

98,89 Millionen

Damenhandtaschen

66,03 Millionen

Kleider

65,40 Millionen

Damen-Sonnenbrillen[nbsp][nbsp]

37,00 Millionen

[nbsp]

[nbsp]

* Den Daten liegt eine nationale TNS-Studie im Auftrag von eBay zugrunde. Befragt wurden 1.986 Erwachsene im Alter zwischen 16 und 64 Jahren in Deutschland. Die Studie wurde im Zeitraum vom?22. Mai bis 2. Juni 2015 durchgeführt.
** Durchschnittliche eBay-Wiederverkaufswerte erhoben bei TeraPeak im Zeitraum 17.05. bis 14.08.2015.
*** Deutschland gesamt: 31,9 Millionen Haushalte, 16 – 64 Jahre, TNS Infratest.

———-

2.345 Euro schlummern pro Haushalt im Osten Deutschlands: TNS Infratest und eBay haben nachgefragt

In ostdeutschen Haushalten lagern ungenutzte Gegenstände im Gesamtwert von 14,77 Milliarden Euro.* Das sind im Schnitt 210 Artikel in jedem Haushalt. Nur die Berliner fallen mit 244 ungenutzten „Schätzchen“ aus der Reihe und liegen damit weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt (217) und nur knapp hinter den Münchnern (255).

• Im Regionenvergleich liegt der Osten in etwa gleichauf mit dem Westen (213).

• Großes Wertgefälle: Obwohl im Osten kaum weniger Gegenstände lagern als im Bundesdurchschnitt, haben die ungenutzten Artikel einen deutlich geringeren Wert. Mit 2.345 Euro liegen sie rund 900 Euro unter dem Durchschnitt (3.223 Euro).

• Masse statt Klasse? Die Berliner horten mehr ungenutzte Gegenstände als die Hamburger (240) oder Kölner (215), allerdings haben diese mit 2.639 Euro einen rund 25% (3.483 Euro) bzw. 40% (4.419 Euro) geringeren Gegenwert.

[nbsp]

Ungenutzte Produkte im Osten

• In jedem Haushalt gibt es mindestens ein ungenutztes Smartphone oder Handy (Ø 1,51) – in Berlin sind es sogar zwei (Ø 1,93). Das sind insgesamt 9,5 Millionen ungenutzte Handys in der Region, ein Viertel davon (2,5 Millionen) werden allein in der Hauptstadt aufgehoben. Damit sichern sich die Ostdeutschen den Spitzenplatz in dieser Kategorie.

• Knapp 2,3 Millionen Computer bleiben in der Region ausgeschaltet. Damit steht in jedem dritten Haushalt ein entbehrliches Gerät (Ø 0,36). Tablets hingegen liegen nur in jedem fünften Haushalt (Ø 0,2) ungenutzt herum.

• In keiner anderen Region oder Großstadt bleiben mehr Videospiele ungespielt als in Berlin: Rund sieben Videospiele liegen in jedem Berliner Haushalt (Ø 6,69) – insgesamt sagenhafte neun Millionen Stück. Damit ist Berlin absoluter Spitzenreiter. Der nationale Durchschnitt liegt bei nur drei pro Haushalt.

• Pro Haushalt liegen rund 20 CDs (Ø 20,35) und vier DVDs (Ø 4,28) ungehört bzw. ungesehen in der Ecke. Das sind 127,33 Millionen CDs und 26,78 Millionen DVDs allein im Osten von Deutschland.

• In den Haushalten der Hauptstadt finden sich mindestens zwei ungetragene Kleider (Ø 2,42) und Damenhandtaschen (Ø 2,13). Das sind zusammen 3,08 Millionen Kleider und 2,71 Millionen Damenhandtaschen.

• In Berlin verstauben doppelt so viele Konstruktionsspielzeugsets, z.B. Lego oder Playmobil, pro Haushalt (Ø 6,67) wie in der Region (Ø 3,1). In Summe sind das 8,48 Millionen Bausätze. Im Vergleich zu München oder Köln besitzen die Berliner mehr als dreimal so viele Sets.

[nbsp]

Zur Studie: Den Daten liegt eine nationale TNS-Studie im Auftrag von eBay zugrunde. Befragt wurden 1.986 Erwachsene im Alter zwischen 16 und 64 Jahren in Deutschland. Die Studie wurde im Zeitraum vom 22. Mai bis 2. Juni 2015 durchgeführt.

Ostdeutschland: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin (6,3 Millionen Haushalte, 16 – 64 Jahre, TNS Infratest)

[nbsp]

Über eBay:

eBay (NASDAQ: EBAY) ist der lebendigste Marktplatz der Welt und bietet eine einzigartige Auswahl und echten Mehrwert. eBay verbindet Millionen Käufer und Verkäufer auf der ganzen Welt und schafft durch „Connected Commerce“ für die Menschen neue Möglichkeiten. Unsere Vision ist ein Handel, den Menschen betreiben, der durch Technologie vorangetrieben wird und der für alle offen ist. Wir sind Partner und niemals Wettbewerber unserer Verkäufer. Mit schnellen, mobilen und sicheren Produkterlebnissen schaffen wir zwischen Käufern und Verkäufern noch engere Verbindungen. In diesem Jahr feiern wir unseren 20. Geburtstag. Unsere Leidenschaft dafür, Käufer und Verkäufer miteinander zu verbinden, ist heute genauso groß wie im Jahr 1995, als wir das Unternehmen gegründet haben.[nbsp]

Mehr lesen
28.08.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Keine Panik vor Inkassoschreiben

Film der Verbraucherzentrale erklärt echtes und betrügerisches Inkasso

Was tun, wenn einem als Verbraucher nichtsahnend plötzlich die Mahnung eines Inkassounternehmens in den Briefkasten flattert?[nbsp]

Keine Panik vor Inkassoschreiben

Vielen Verbrauchern jagen derartige Briefe einen Schreck ein. So sind doch meist auf die eigentliche Forderung kräftige Gebühren, Zinsen und Kosten draufgeschlagen worden. Unseriöse Unternehmen drohen mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Einträgen und Hausbesuchen und bewegen damit viele Verbraucher aus lauter Furcht zur Zahlung, selbst wenn die Forderungen nicht berechtigt sind.

Was zu beachten ist, um echtes und betrügerisches Inkasso voneinander zu unterscheiden und wie man am besten mit Mahnschreiben umgeht, thematisiert der neue Erklär-Film der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Tipp

Wichtigster Tipp der Verbraucherschützer:[nbsp]Wer einen Inkasso-Brief erhält, sollte ruhig bleiben und zunächst überprüfen, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt.

[nbsp]

[nbsp]

Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Informationen rund um das Thema Inkasso und[nbsp]Musterbriefe[nbsp]

[nbsp]

Hinweise und Tipps zu Mahnschreiben oder Inkassoforderungen erhalten alle Rat Suchenden in den[nbsp]Beratungsstellen[nbsp]der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

Mehr lesen
28.08.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Über die Tücken beim Veröffentlichen von Fotos

Im Internet lauern immer mehr und immer[nbsp]öfter Kostenfallen. Besonders gemein[nbsp]–[nbsp]die Urheberrechtsfalle. Denn sogar selbst gemachte und auf der privaten Website gezeigte Bilder können gegen das Urheberrecht verstoßen. Und das wird dann unter Umständen teuer. Vorsicht ist zum Beispiel bei Kunstwerken geboten. Aufnahmen des Pariser Eiffelturms bei Nacht sind auch heikel.

Über die Tücken beim Veröffentlichen von Fotos

ARAG Experten nennen einen konkreten Fall und erläutern, worauf man achten sollte.

Ein Beispiel

In einem beispielhaften Fall hatte eine Bloggerin in einem Forum für Katzenfreunde ein besonders putziges Bild gefunden. Das Foto von der süßen schielenden Mieze machte sie ihren Followern auf dem eigenen Katzen-Blog zugänglich. Was die Katzenliebhaberin nicht wusste: [nbsp] Jemand hatte das Foto bewusst im Internet platziert, in der Hoffnung, dass es ein Nutzer für eigene Zwecke verwendet und er ihn abmahnen kann. Eine darauf spezialisierte Kanzlei schlug dann auch zu und trieb die stattliche Schadensersatzsumme von 800 Euro ein. Der Betrag setzte sich unter anderem aus Anwaltsrechnung und Lizenzkosten zusammen.

Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht

Am sichersten ist es, selbst erstellte Fotos für die eigene Website oder für Postings bei Facebook [&] Co. zu verwenden. Doch auch bei selbst produzierten Bildern sind einige rechtliche Regeln zu beachten, so ARAG Experten. Grundsätzlich besitzt immer der Fotograf das Urheberrecht für seine Aufnahmen. Sie müssen nicht besonders originell oder großartig fotografiert sein oder als “Werk” anzusehen sein. Beim Ablichten von Personen ist jedoch das Persönlichkeitsrecht zu beachten. Denn jeder hat das Recht am eigenen Bild. Bevor Schnappschüsse von Hochzeiten oder Urlaubsreisen online landen, sollten also die abgebildeten Personen zugestimmt haben – vorausgesetzt, sie sind nicht nur als sogenanntes Beiwerk auf dem Foto zu sehen, wie zum Beispiel eine vorbeilaufende Person vor einem öffentlichen Gebäude. Sind Minderjährige auf öffentlichen Seiten zu sehen, müssen immer die Eltern zustimmen. Wer seine Bilder allerdings nur fürs private Fotoalbum macht, hat sie noch nicht veröffentlicht. Anders kann es aussehen, wenn im Internet selbst nur die engsten Freunde Zugriff auf das Bild haben. Hier ist die Gefahr groß, das sich das Foto doch später an anderer Stelle im Netz wiederfindet, weshalb die ARAG Experten zur Vorsicht raten.

Panoramafreiheit

Wer von öffentlichem Boden aus ein einsehbares Werk wie zum Beispiel ein Gebäude oder Kunstwerk fotografiert, kann das Foto in der Regel problemlos öffentlich machen und selbst kommerziell verwerten. Grundsätzlich gilt in Deutschland nämlich die Panoramafreiheit. Ein Bau- oder Kunstwerk von öffentlichem Boden aus – also von der Straße – zu fotografieren, ist rechtens. Aufnahmen aus einer Privatwohnung sind es hingegen nicht. Zeitlich begrenzte Installationen, wie etwa der verhüllte Reichstag des Künstlers Christo, können aber nach wie vor unter das Urheberrecht fallen. In anderen Ländern kann das anders geregelt sein. In Frankreich gibt es beispielsweise keine Panoramafreiheit. So kann man zwar ohne weiteres den Eiffelturm bei Tag fotografieren; den nächtlich angestrahlten Eiffelturm hat sich jedoch die französische Firma, die die Licht-Installation entworfen hat, schützen lassen. Hier muss man aufpassen, welche Fotos man veröffentlicht. Die entsprechenden Gesetze in Luxemburg, Belgien, Italien und Griechenland kennen ebenfalls keine uneingeschränkte Panoramafreiheit. Übrigens: Bei diesen unterschiedlichen Regelungen innerhalb der EU wird es wohl auch in Zukunft bleiben. Das geht aus einem kürzlich gefassten Beschluss des EU-Parlaments hervor, mit dem eine europaweite Einschränkung der Panoramafreiheit abgelehnt wurde.

[nbsp]

Weitere Informationen:

www.arag.de

Mehr lesen
27.08.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Inspektion für die Heizung

Ungewartete Heizkessel verfeuern bares Geld

Der jährliche Kundendienst für den eigenen PKW ist für die meisten selbstverständlich, schließlich soll das Fahrzeug sicher und technisch einwandfrei laufen und nicht mehr Sprit verbrauchen als nötig. Die Wartung der eigenen Heizungsanlage ist dagegen weit weniger üblich – und doch genauso wichtig.[nbsp]

Inspektion für die Heizung

“Die jährliche Wartung verlängert die Lebensdauer der Anlage und hilft, Umweltbelastung und Betriebskosten zu senken”, erklärt Hans-Joachim Döll, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. “Außerdem gehört sie laut Energieeinsparverordnung (EnEV) zu den Pflichten des Betreibers.”

Eine professionelle Wartung umfasst zum Beispiel die Kontrolle der Verschleißteile und Sicherheitsfunktionen sowie die Überprüfung von regeltechnischen Funktionen und Systemkomponenten. Aus wirtschaftlicher Sicht besonders wichtig ist außerdem die Reinigung des Heizkessels, denn hier können sich Rußablagerungen bilden und die Wärmeabgabe behindern. “Schon eine Schicht von einem Millimeter kann den Brennstoffverbrauch um bis zu fünf Prozent in die Höhe treiben”, warnt Hans-Joachim Döll.

Die regelmäßige Inspektion muss laut EnEV von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Ein Wartungsvertrag kann das unkompliziert regeln. Allerdings sollten Verbraucher vor Vertragsabschluss unbedingt Leistungen und Preise verschiedener Installateure vergleichen. Muster-Wartungsverträge für Öl- bzw. Gasheizungsanlagen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Nicht zuletzt kann die regelmäßige Wartung zum Anlass genommen werden, die Heizungsanlage insgesamt auf Herz und Nieren zu prüfen. Aus vielen Anlagen lässt sich bereits mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen mehr Effizienz herausholen. Erste Optimierungspotenziale kann zum Beispiel ein Energie-Check der Verbraucherzentrale aufzeigen.

Bei Fragen zu Wartung und Optimierung der eigenen Heizungsanlage hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf auch unter 0800–809802400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Mehr lesen
27.08.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Welche Kündigungsfristen gelten für mich?

ARAG Experten zu gesetzlichen, tariflichen und vertragsbedingten Kündigungsfristen

Die Urlaubszeit neigt sich ihrem Ende zu. Bei den meisten bedeutet das, dass die Arbeit wieder ruft. Oder nicht? Haben Sie eine ordentliche Kündigung erhalten? Oder selbst fristgemäß[nbsp]gekündigt, zum Beispiel um Ihre Karrierechancen zu verbessern? Dann ist es unbedingt erforderlich, die für Sie geltende Kündigungsfrist zu kennen. ARAG Experten sagen, was Sie bei gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfristen beachten sollten.

Welche Kündigungsfristen gelten für mich?

Gesetzliche Kündigungsfristen nach dem BGB[nbsp]

Oftmals findet in Sachen Kündigungsfrist die Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Anwendung. Gemäß § 622 gilt für Kündigungen durch den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen (zum Monatsende oder 15. eines Monats). Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber kündigt. Dann verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

  • Bei einer Dauer von bis zu[nbsp]zwei Jahren[nbsp]= vier Wochen (zum Monatsende oder 15. eines Monats)

  • Bei einer Dauer ab[nbsp]zwei Jahren[nbsp]=[nbsp]ein Monat[nbsp](zum Monatsende)

  • Bei einer Dauer ab[nbsp]fünf Jahren[nbsp]=[nbsp]zwei Monate[nbsp](zum Monatsende)

  • Bei einer Dauer ab[nbsp]acht Jahren[nbsp]=[nbsp]drei Monate[nbsp](zum Monatsende)

  • Bei einer Dauer ab[nbsp]zehn Jahren[nbsp]=[nbsp]vier Monate[nbsp](zum Monatsende)

  • Bei einer Dauer ab[nbsp]zwölf Jahren[nbsp]=[nbsp]fünf Monate[nbsp](zum Monatsende)

  • Bei einer Dauer ab[nbsp]15 Jahren[nbsp]=[nbsp]sechs Monate[nbsp](zum Monatsende)

  • Bei einer Dauer ab[nbsp]20 Jahren[nbsp]=[nbsp]sieben Monate[nbsp](zum Monatsende)

[nbsp]

Entscheidend ist, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat, wenn die Kündigung zugegangen ist. Die Zeit vom Zugang der Kündigung bis zum vorgesehenen Endtermin wird also nicht berücksichtigt. Wichtig zu wissen: Die Beschäftigungsdauer wird unabhängig vom Lebensalter für alle Arbeitnehmer gleich berechnet. Die Regelung in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB, nach der Zeiten vor dem 25. Geburtstag unberücksichtigt bleiben, wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) für unanwendbar erklärt (Az. 2 AZR 714/08). Begründung: Sie stelle eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters dar.

[nbsp]

Weitere gesetzliche Kündigungsfristen[nbsp]
Neben dem BGB sind Regelungen zu Kündigungsfristen in unterschiedlichen Gesetzen enthalten, zum Beispiel:

  • Heimarbeitsgesetz (HAG)

  • Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

  • Seearbeitsgesetz (SeeArbG)

  • Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), neuntes Buch (IX): Arbeitnehmer mit[nbsp]schwerer Behinderung[nbsp]sind durch einen Kündigungsschutz von[nbsp]mindestens vier Wochen[nbsp]geschützt.

Kündigungsfrist bei Insolvenz

Ihr Arbeitgeber ist zahlungsunfähig? Bei Insolvenz beträgt die Kündigungsfrist gemäß Insolvenzverordnung (InsO) drei Monate zum Monatsende. Jedenfalls dann, wenn keine andere kürzere Frist gültig ist. Der Insolvenzverwalter hat Ihnen gekündigt? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, als Insolvenzgläubiger Schadensersatz zu verlangen – aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

[nbsp]
[nbsp]

Tarifliche Kündigungsfristen[nbsp]

Besteht bei Ihrem Arbeitgeber eine Tarifbindung, kann die Kündigungsfrist des entsprechenden Tarifvertrags gelten. Dessen Geltung kann im Arbeitsvertrag aber auch dann festgelegt werden, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind. Es ist sogar möglich, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet, obwohl weder eine tarifliche Bindung besteht, noch seine Geltung im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Zum Beispiel, weil der Arbeitgeber einen Tarifvertrag als Richtschnur für den Umgang mit der Belegschaft versteht. Sie sind als Dachdecker, Gebäudereiniger oder Briefzusteller tätig? Bringen Ihre Fähigkeiten im Baubereich oder Elektrohandwerk ein? Dann sollten Sie wissen, dass ein Tarifvertrag auch durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für Sie gültig werden kann.

[nbsp]

Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag[nbsp]

Sie befürchten, dass Ihr Chef die Kündigungsfrist einfach nach Belieben festgesetzt hat? Keine Sorge! Die Gesetzgebung schützt Ihre Interessen als Arbeitnehmer besonders. Auch deshalb, weil Angestellte von ihrem Arbeitgeber meist wirtschaftlich abhängig sind. So muss die im Arbeitsvertrag genannte Kündigungsfrist mindestens so lang sein wie die vom Gesetz geforderte. Oder die des Tarifvertrags, falls dieser anwendbar sein sollte. Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen lassen sich ausschließlich in Form einer Verlängerung der Kündigungsfrist vereinbaren. Es sei denn, Sie sind in einem Betrieb mit weniger als 20 Arbeitnehmern oder als Aushilfe kürzer als drei Monate tätig. Häufig wird im Arbeitsvertrag festgelegt, dass die verlängerte Frist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gilt. Wichtig zu wissen: Für den Arbeitnehmer darf keine längere Kündigungsfrist vereinbart werden als für den Arbeitgeber.

[nbsp]

Beginn der Kündigungsfrist[nbsp]

Ist die ordentliche Kündigung zugegangen, beginnt die Kündigungsfrist bereits am darauffolgenden Tag zu laufen. Maßgeblich ist also nicht das auf dem Kündigungsschreiben ausgewiesene Datum, sondern der Tag des Zugangs der Kündigung. Übrigens spielt es keine Rolle, wenn der letzte Tag der Kündigungsfrist auf einen Wochenendtag oder Feiertag fällt: Das verlängert die Kündigungsfrist laut ARAG Experten nicht.

[nbsp]

Freistellung während der Kündigungsfrist[nbsp]

Ihr Arbeitsplatz ist möglicherweise der letzte Ort, wo Sie nach einer ordentlichen Kündigung sein wollen. Dennoch müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin zur Arbeit erscheinen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Werden Sie vom Arbeitgeber freigestellt, entbindet er Sie von der Pflicht, Ihre Arbeitskraft bereitstellen zu müssen. Das bedeutet, Sie dürfen zuhause bleiben oder verreisen. Und beziehen trotzdem die volle im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung. Oft erfolgt die Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden. Das kann für Sie als Arbeitnehmer von Nachteil sein. Denn werden solche bestehenden Ansprüche nicht angerechnet, muss Ihr Arbeitgeber diese nach Ende des Arbeitsverhältnisses in der Regel auszahlen. Je nach Arbeitsvertrag ist eine vom Arbeitgeber verlangte Freistellung, mit der zugleich die Ansprüche an Urlaub und Überstundenausgleich abgegolten sein sollen, rechtlich unzulässig. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, ob eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Ihrem Fall die Chance auf Erfolg hat.

[nbsp]

Ausnahmen

Sie sind in einem kleineren Unternehmen oder als Aushilfe tätig? In diesem Fall sind hinsichtlich der Kündigungsfrist abweichende Vereinbarungen zulässig – natürlich innerhalb bestimmter Grenzen. Ist das Beschäftigungsverhältnis befristet, unterliegt es nach § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in der Regel nicht der ordentlichen Kündigung. Die meisten Arbeitsverträge sehen eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vor. Während dieser Zeitspanne kann die Kündigungsfrist, die sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetzen ergibt, auch kürzer sein. Anders als bei einer Kündigung außerhalb der Probezeit ist sie bei arbeitgeberseitiger Kündigung genauso lang wie bei Kündigung durch den Arbeitnehmer.

[nbsp]
Weitere Informationen:
Mehr lesen
25.08.2015
hallelife.de - Redaktion
post

SaaleMesse 2015 rückt näher: ein Ausblick

Keine drei Monate mehr, bis die SaaleMesse erneut ihre Zelte in Halle aufschlägt. Die größte Verbrauchermesse Sachsen-Anhalts deckt ein breites Themenspektrum ab und spricht alle Altersgruppen an, gleichzeitig gilt sie in der Region als Highlight im Herbst

SaaleMesse 2015 rückt näher: ein Ausblick

2015 wird es weihnachtlich

Die Zahlen zur 2014er-Ausgabe der SaaleMesse können sich sehen lassen: 257 Aussteller lockten rund 15.000 Besucher an, in diesem Jahr sollen es noch mehr werden. Im Mittelpunkt wird dabei die Weihnachtswelt stehen. Aussteller mit Fokus auf weihnachtliche Handwerkskunst, Dekoartikel und Geschenke sollen den Takt vorgeben, an kulinarischer Unterstützung mangelt es ebenfalls nicht. Angesichts der Terminierung der Messe pünktlich zur Vorweihnachtszeit, nämlich vom 6. bis 8. November, passt die Weihnachtswelt perfekt ins Gesamtbild und dürfte entscheidend zur Stimmung beitragen.

Außerdem: Auch ein Kunstmarkt ist mit von der Partie, dazu kommt die übliche Mischung aus Unternehmen aller Art, angefangen bei Gastronomiebetrieben bis hin zu kleinen und großen Konsumgüterherstellern. Bei all dem wird der regionale Charakter der Messe gewahrt; dieser ist schließlich ein wichtiger Faktor zur Markenbildung und Kundenbindung.

Große Pläne in Halle

Geht es nach den Machern der SaaleMesse, ist das Erreichte erst der Anfang. Um in Zukunft in noch größere Regionen hervorzustoßen, soll der Informationsgehalt rund um das Messegeschehen auch außerhalb der eigentlichen Messe gesteigert werden. Als Vorbild könnte dabei Productpilot dienen: Die Ausstellerseite der Frankfurter Messe hat sich zu einem umfassenden Businessportal entwickelt und ist für die Messe unverzichtbar geworden. Nicht ausgeschlossen also, dass dieses Konzept auch in Halle eines Tages Schule machen wird – die Vorteile sind sowohl für Aussteller als auch für Messebesucher offensichtlich.

Entscheidend für den Erfolg der Messe ist dennoch das Geschehen vor Ort. Die bisherige Linie soll deswegen beibehalten und um neue Schwerpunkte ergänzt werden. Die Gratwanderung zwischen regionalem Wohlfühlfaktor und globalem Denken ist bislang gut geglückt und steht symbolisch für den modernen anhaltischen Geist, der zuletzt durch die Investitionsfreude der Landesregierung unterstrichen wurde. Und apropos Geld: Auch die Eintrittspreise von maximal sechs Euro sind durchaus volksnah und man darf guter Hoffnung sein, dass sich daran nichts ändert.

[nbsp]

Mehr lesen
25.08.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Teures Seniorenglück oder schwimmender Traumurlaub?

Mysterium Kreuzfahrt: Nicht zuletzt dank der ZDF-Serie “Das Traumschiff” ranken sich viele Mythen und Vorurteile um das luxuriöse Reisen auf hoher See. Während manch einer von einer leidenschaftlichen Affäre mit dem Schiffskapitän und Champagner in Hülle und Fülle träumt, schreckt andere der bloße Gedanke an Publikum ab 60 und überzogenen Dresscode ab.

Teures Seniorenglück oder schwimmender Traumurlaub?

Wir versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen und haben uns die drei beliebtesten Kreuzfahrt-Mythen genauer angeschaut:

Kreuzfahrten als schwimmendes Seniorenheim?

Für viele Menschen ist die Schiffsreise schlicht eine längere Kaffeefahrt und Sinnbild von Urlaubsglück für die Generation 60 Plus. Doch liegt der Altersdurchschnitt auf hoher See tatsächlich weit über 60? Statistiken des Deutschen Reiseverbands verneinen diese Frage, denn im Durchschnitt sind die meisten Kreuzfahrpassagiere zwischen 41 und 55 Jahre alt. Als Ausnahmen wird die Klientel auf traditionellen Schiffen, nördlichen Routen oder Schiffkreuzfahrten genannt, die erfahrungsgemäß ein älteres Publikum anziehen. Die Zielgruppe großer, moderner Kreuzfahrtschiffe, insbesondere von europäischen und amerikanischen Reedereien, besteht dagegen aus jungen Paaren und vor allem Familien mit Kindern. Seit einigen Jahren sinkt der Altersdurchschnitt bei Reisen auf dem Mittelmeer stetig.

Teurer Luxus für den großen Geldbeutel?

Zu Beginn sei gesagt: Natürlich legt man für eine Woche auf einem Kreuzfahrtschiff mehr Geld hin als für ein günstiges Last-Minute-Pauschalangebot am Mittelmeer. Doch grundsätzlich ist das Preis-Leistungs-Verhältnis bei den Schiffreisen tadellos. Die schwimmenden Hotelanlagen erfüllen in der Regel einen sehr hohen Qualitätsstandard. Hotels an Land in der gleichen Kategorie (4 oder 5 Sterne) liegen im ähnlichen Preissegment. Den Vorteil, den viele schätzen, ist das Verständnis von All-Inklusiv bei Schiffreisen. Neben An- und Abreise und Unterkunft zählen Animationsprogramm, Sport und Essen zum Rundumpaket. Mittlerweile helfen auch zahlreiche auf Schiffreisen spezialisierte Reiseanbieter im Internet dabei, günstige Angebote zu finden. Für Kreuzfahrtneulinge empfiehlt sich vorab auch immer einen Blick auf neutrale Bewertungsseiten wie www.seereisebewertungen.de oder www.ekomi.de. Dort erfährt man aus erster Hand, ob das Seereiseschnäppchen auch in Sachen Verpflegung, Service und Sauberkeit überzeugt hat.

Krawattenpflicht zu jeder Zeit?

Das Hauptziel der meisten deutschen Urlauber: entspannen und relaxen. Und dazu gehört neben ausreichend Schlaf, leckerem Essen und Sonnenbaden vor allem auch die legere Kleidung. Den Deutschen eilt im Ausland schon ein Ruf in Sachen Urlaubsmode voraus. Doch auch wenn es nicht Sandalen, Tennissocken und Hawaiihemden sind, trägt man in den Ferien gerne mal bequeme Mode. “Geht gar nicht auf Kreuzfahrten”, denken viele. Aus Angst, vor dem Urlaub noch einmal die Garderobe mit Hemd und Krawatte ausstatten zu müssen, fällt die dann Schiffreise generell raus. Doch allzu streng wird es heute nicht mehr auf Kreuzfahrtschiffen genommen. Leger und sportlich ist als Dresscode auf vielen Schiffen gern gesehen. Dass man sich mit Bikini und Badehose ausschließlich am Pool und nicht in Restaurant oder Innenbereich aufhält, sollte auch in anderen Ferienanlagen klar sein. Je nach Schiff sind beispielsweise zum Abendessen kurze Hosen oder Röcke unpassend. Über die jeweilige Kleiderordnung können Sie sich vorab auf www.abaufdasschiff.de oder direkt beim Reiseveranstalter informieren.

[nbsp]

Mehr lesen
25.08.2015
hallelife.de - Redaktion
post

Privatdarlehen – Trau, schau, wem!

Fallstricke privater Darlehen

Wenn der beste Kumpel in finanziellen Schwierigkeiten steckt, die Tochter ein neues Auto benötigt, um zum neuen Arbeitsplatz zu kommen oder die Oma sich ein Seniorendomizil unter südlicher Sonne kaufen möchte – Gründe, Freunden und Verwandten Geld zu leihen, gibt es viele.[nbsp]

Privatdarlehen - Trau, schau, wem!

Aber es gibt keinen einzigen guten Grund, dies ohne schriftliche Vereinbarung zu tun und diese von einem Profi ausarbeiten zu lassen. Im Folgenden erklären ARAG Experten, warum.

Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser
Natürlich ist es löblich, einem um Geld bittenden Freund unbürokratisch und schnell unter die Arme zu greifen. Und natürlich benötigt man keinen Vertrag – ist doch Ehrensache, immerhin kennt man sich schon seit der Sandkiste. Doch hier legen die ARAG Experten vehement Veto ein! Gerade um der guten Freundschaft willen sollten private Darlehen ausschließlich mit Vertrag überlassen werden. Zudem belegt eine Emnid-Umfrage aus 2011, dass nur etwa die Hälfte derjenigen, die privat Geld verliehen haben, das Geld anstandslos und pünktlich zurück bekamen.

Was gehört in einen Vertrag?
Zunächst einmal warnen die ARAG Experten davor, sich pauschale Vertragsmuster aus dem Internet herunterzuladen. Der Teufel steckt gerade hier im Detail. In einem schriftlichen Vertrag sind optimaler Weise die Parteien, die Höhe des Darlehens, die Auszahlung, der Rückzahlungstermin sowie eventuell zu zahlende Zinsen fixiert. Hier weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Darlehen ohne Fälligkeitstermin unbegrenzt laufen und nur mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden können. Mit Ablauf der Frist wird dann die Rückzahlung automatisch fällig.

Die Sache mit dem Finanzamt
Ob Zinsen sinnvoll sind, hängt von der Größe des Darlehens ab. Liegt die Summe über dem Schenkungsfreibetrag von 20.000 Euro, sollte ein marktüblicher Zins vereinbart werden. Ansonsten könnte der Darlehensnehmer vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden, weil es eine Schenkung vermutet und diese steuerpflichtig ist. Wenn allerdings Zinsen vereinbart wurden, müssen diese vom Geldgeber versteuert werden. Selbst, wenn das Darlehen früher als vereinbart zurück bezahlt wurde, fallen diese steuerpflichtigen Zinsen bis zum vertraglich vereinbarten Darlehensende an.

Kein Geld zurück trotz Vertrag
Wenn dann doch der Fall der Fälle eintritt und das Geld trotz sorgsam ausgearbeiteter Verträge nicht zurück gezahlt werden kann, ist das Dilemma groß. Um die Freundschaft und das eigene Geld in diesem ‚worst case‘ zu retten, ist es manchmal ratsam, Teilzahlungen zu akzeptieren statt mit Mahnbescheiden oder dem Anwalt zu drohen. Auch bei einem Tilgungsplan gilt: immer schriftlich fixieren und von einem Profi, wie etwa einem Steuerberater, aufstellen zu lassen.

Weitere Informationen

www.arag.de

Mehr lesen
21.08.2015
hallelife.de - Redaktion
post

So kommt das Auto durch den TÜV

In der Regel müssen Autos alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung – oder zum TÜV, wie die meisten Menschen sie nach der bedeutendsten Prüforganisation nennen. Bei einem älteren Wagen gerät der Termin oft zur Zitterpartie. Kommt er noch einmal durch?[nbsp]TÜV SÜD[nbsp]sagt, was Autofahrer tun können, damit ein älteres Fahrzeug sicher ist – und die Plakette erhält.[nbsp]

So kommt das Auto durch den TÜV

Der Altersdurchschnitt des deutschen Fahrzeugbestands wächst. 2014 betrug das Durchschnittsalter der Autos neun Jahre. Vor zehn Jahren lag der Mittelwert bei 7,8 Jahren. Ein Grund ist die gestiegene Lebenserwartung der Autos. Trotzdem steigen die Mängelquoten ab dem 9. Lebensjahr enorm an. Bei mehr als 25 Prozent gab es entsprechende Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung (HU). Was kann ein Fahrzeughalter tun, damit auch das ältere Modell sicher die Plakette erhält?

Licht:[nbsp]Fehler an der Beleuchtung stellen mit rund 30 Prozent seit Jahren die größte Mängelgruppe. „Das müsste nicht so sein“, sagt Eberhard Lang von TÜV[nbsp]SÜD. „Die Funktion von Scheinwerfern und Leuchten kann jeder Autofahrer selbst prüfen“. Es ist also total überflüssig, dass ein Auto mit defekten Lampen überhaupt vorgeführt wird. Die meisten Lichtquellen lassen sich sogar leicht in Eigenregie ersetzen. Die Kontrolle der Scheinwerfereinstellung mit einem modernen Prüfgerät stellt sicher, dass das Licht weder blendet noch die Fahrbahn ungenügend ausleuchtet.

Bremsen:[nbsp]Beim Sicherheitssystem Nummer eins, den Bremsen, gehen die Prüfer keinen Kompromiss ein. Was hier an Reparaturen gefordert wird, ist ein absolutes Muss. Die Inspektion einer Bremsanlage erfordert viel Fachkenntnis. Der Werkstattmeister sagt, was zu tun ist – oder aber der Prüfer bei der HU.

Rost:[nbsp]Eine Mängelkategorie ist seit Jahren auf dem Rückzug: Die Korrosion. Immer seltener fallen Autos wegen durchgerosteter tragender Teile durch. Leichtere braune Flecken an Kotflügeln oder Hauben tolerieren die Prüfer in der Regel. Rost am Rahmen muss vorher beseitigt werden. Ist er schon zu weit fortgeschritten, helfen nur das Schweißgerät und die fachgerechte Reparatur.

Reifen:[nbsp]Mit weniger als 1,6 Millimeter Profil braucht niemand zur Prüfstelle zu fahren. Ein paar genaue Blicke auf den Zustand der Gummis stellen sicher, dass der Weg auch nicht mit anderweitig geschädigten Reifen angetreten wird. Entgegen einer landläufigen Meinung ist das Reifenalter allein aber kein Grund zur Ablehnung.

Abgas:[nbsp]Fester Bestandteil der HU ist die Abgasuntersuchung. Zu hohe Emissionswerte liegen nur selten am Katalysator. In vielen Fällen genügen schon frische Zündkerzen oder ein neuer Luftfilter. In schwierigeren Fällen und vor allem beim Diesel können schon mal die Einspritzdüsen oder Luftmassenmesser fällig werden. All diese Maßnahmen bringen nicht nur das Auto durch den TÜV, sondern auch für die Umwelt etwas. Das ist auch beim löchrigen Auspuff der Fall, der schließlich unzulässige Lärmemissionen erzeugt.

Gurte:[nbsp]Den wichtigsten Lebensrettern im Auto widmen die Prüfer verstärkte Aufmerksamkeit. Jeder kann sie schon vorher selbst checken. Dazu einfach kurz und ruckartig daran ziehen. Blockiert ein Gurt nicht, rollt er sich nicht mehr ein oder ist er zerfranst, ist ein Austausch fällig. Das gilt auch für alle Rücksitzgurte.

Sicht:[nbsp]Verschlissene Scheibenwischer schränken den Blick auf die Straße bei Regen sowie die Chancen auf die Plakette ein. Ihr Tausch – auch am Heck – ist keine große Sache. Anders sieht es aus, wenn die Scheibe durch Steinschläge oder viele Kratzer im Sichtbereich nicht mehr die Ansprüche an eine ausreichende Sicht erfüllt.

Lenkung:[nbsp]Lässt sich das Lenkrad mehr als zwei oder drei Finger breit drehen ohne dass sich die Räder gleichzeitig mit bewegen, ist etwas faul. Die Ursachen sind vielfältig, doch oft sind nur Spurstangenköpfe oder andere Gelenke fällig – eine vergleichsweise kostengünstige Reparatur.

Dichtungen:[nbsp]Stark Öl leckende Motoren oder Getriebe muss der Prüfer auch aus Gründen des Umweltschutzes beanstanden. Eine gründliche Reinigung der Fahrzeugunterseite bringt eventuelle Undichtigkeiten zu Tage. Oder sie zeigt dem Mitarbeiter von TÜV[nbsp]SÜD, dass zumindest nicht viel austritt.

Kleinigkeiten:[nbsp]Der Check des Verfallsdatums auf dem Inhalt des Verbandskastens dauert eine halbe Minute. „Noch schneller ist ein Teil geprüft, das gar nicht so selten defekt ist: Die Hupe“, ergänzt Lang.

Rat und Tat:[nbsp]Wer sich die beschriebenen Checks nicht selbst zutraut, ist am besten in einer Fachwerkstatt aufgehoben. Abzuraten ist allerdings von Pauschalaufträgen wie „TÜV-fertig machen“. Zuvor soll der Meister genau angeben, was gemacht werden muss und was es kostet. Wer höchstens kleinere Mängel vermutet, kann nach den einfachen Grund-Checks auch zur Prüfstelle fahren. Der Untersuchungsbericht nennt die nötigen Maßnahmen dann schwarz auf weiß.

Weitere Informationen unter:

www.tuev-sued.de

Mehr lesen
20.08.2015
hallelife.de - Redaktion