„Nationale Kultureinrichtungen“: Förderanträge für das Bundesprogramm einreichen

von 1. Juli 2020

Für die Umsetzung des Programms sind im Bundeshaushalt jährlich bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen, das Land Sachsen-Anhalt erhält davon jährlich 1-2 Millionen Euro an Investitionsmitteln. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die andere Hälfte muss durch das Land und die Antragsteller kofinanziert werden.

Staats- und Kulturminister Rainer Robra betonte: „Durch diese Fördermittel werden wir in die Lage versetzt, wichtige Projekte und Vorhaben in unserem Land zu verwirklichen und die Attraktivität unserer Kulturlandschaft weiter zu erhöhen. Ich danke Staatsministerin Prof. Monika Grütters für diese Unterstützung.“

Für die Umsetzung der Investitionen gelten folgende Grundsätze:

  • Gefördert werden Kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zwecks Erhalt, Ausbau und Modernisierung (z.B. museale, administrative, energetische, digitale Maßnahmen), sofern die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten möglichst überwiegend für kulturelle Zwecke (ggf. künftig) genutzt werden.

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion, der kulturellen Teilhabe und Vielfalt, der Gendergerechtigkeit sowie der aktiven kulturellen Vermittlung an Besucher aus dem In- und Ausland sind mit Blick auf einen möglichst öffentlichen und diskriminierungsfreien Zugang zu kulturellen Angeboten erwünscht.

  • Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere des ressourcen- und klimaschonenden Betriebs zur Verbesserung der ökologischen Bilanz, sind angemessen zu berücksichtigen.

  • Die Förderung von Grunderwerb, Ankäufen von beweglichem Kulturgut, von Publikationen sowie die Finanzierung laufender Personal- und Sachausgaben einschließlich der Folgekosten sind ausgeschlossen.

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bittet interessierte Einrichtungen und Projektträger ihre Fördervorschläge bis zum 31. August 2020 einzureichen.

Nähere Informationen bzw. die entsprechenden Antragsformulare können abgefragt werden bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 61, unter der E-Mail-Adresse:

Referat61@stk.sachsen-anhalt.de

Weitere Details zu den Förderbestimmungen sind auch auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu finden:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/bund-startet-neues-foerderprogramm-1688588