Anonymer Ankauf von Buntmetallen begünstigt Kriminalität – Buchführungspflicht für Schrotthändler nötig

von 11. August 2015

Der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben erklärt zu den jüngsten Fällen: „Die Polizei kann nicht überall sein, um solche Taten zu verhindern. Auch kann nicht jedes Stück Metall mit künstlicher DNA versehen werden. Deshalb sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Tätern das Leben schwer zu machen. Große und hochwertige Metallmengen können Diebe nicht zu Geld machen, wenn sich nicht bereitwillige Hehler in der Branche der Schrotthändler finden würden.

Seit Jahren fordere ich von Wirtschaftsminister Möllring und seinen Vorgängern, endlich eine Buchführungspflicht für Altmetallhändler auf Grundlage der Gewerbeordnung einzuführen, so dass eine anonyme Abgabe von Schrott oder Buntmetall nicht mehr möglich ist. Mit dieser Maßnahme wird die Wirtschaft nicht etwa gegängelt, sondern wir alle werden besser vor solchen Taten geschützt.

Eine gestohlene Kupferdachrinne an einer Dorfkirche mag ersetzbar sein, der Diebstahl von Teilen an Eisenbahnstrecken kann für viele von uns lebensgefährlich sein. Deshalb muss Minister Möllring die Buchführungspflicht schnell einführen und bei seinen Kollegen in den anderen Bundesländern werben, es ihm gleichzutun. Die Kriminellen lachen sich sonst weiter kaputt über das Zögern der Politik.“