Das richtige Signal: Bundestag beseitigt Ungerechtigkeit bei Kfz-Steuer

von 25. September 2020

Dieser Schritt beseitigt eine aus Handwerkssicht widersinnige Regelung aus dem Jahr 2018. Viele Betriebsinhaber sind damals aus allen Wolken gefallen. Auch wir als Handwerkskammer haben die Realitätsferne von Gesetzgeber und Verwaltungen kritisiert“, sagt Dirk Neumann.

Leichte Nutzfahrzeuge wie beispielsweise Transporter konnten durch die Sonderregelung seit 2018 für die Kfz-Steuer als Pkw eingestuft werden – abweichend von der Einstufung durch die Kfz-Zulassungsbehörden als Lkw. Die Folge war die höhere Besteuerung vieler Unternehmen.