Die Verantwortlichkeit des Hauptverwaltungsbeamten für die festgestellten Verstöße konnte erst nach Vorlage der betreffenden Akten durch die Stadt Halle in diesem Jahr identifiziert werden.
Zudem wird ein hier vorliegender Antrag des Beamten, die vorläufige Dienstenthebung aufzuheben, geprüft. In die Bewertung sind die inzwischen gewonnenen Erkenntnisse aus Zeugenvernehmungen einzubeziehen. Die im Disziplinarverfahren inzwischen ausgedehnten Vorwürfe sind in die Prognoseentscheidung, ebenfalls einzubeziehen.