Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Stefan B. wegen des Anschlagsgeschehens in Halle

von 15. Juni 2020

Die Hauptverhandlung soll am 21. Juli 2020 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal C 24 im 3. Obergeschoss des Landgerichts Magdeburg, Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, beginnen. Bisher sind 17 weitere Termine für die Fortsetzung der Hauptverhandlung vorgesehen. Die Daten dieser Fortsetzungstermine ergeben sich aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. Mai 2020http://www.presse.sachsen-anhalt.de/idex.php?cmd=get[&]id=910780[&]identifier=dbe173a801eabd4770618cf7d97bb722.

Der Angeklagte steht im Verdacht, am 9. Oktober 2019 in der antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Absicht, einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens zu verüben, einen Angriff auf die Synagoge in Halle verübt zu haben. Dabei soll er versucht haben, unter Einsatz von Sprengsätzen und Schusswaffen in die abgeschlossene Synagoge zu gelangen, in der sich anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten jüdischen Feiertages Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Während dieses Angriffs soll der Angeklagte eine Passantin erschossen und seine Schusswaffe auf weitere Personen gerichtet haben.

Aus Enttäuschung über die Erfolglosigkeit seines Versuchs, sich Zutritt zu der Synagoge zu verschaffen, soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, an anderen Orten Menschen mit Migrationshintergrund zu töten. Er habe einen Besucher eines Döner-Restaurants erschossen, nachdem der Versuch, sämtliche der sich in dem Gastraum des Restaurants aufhaltenden Personen mittels einer Sprenggranate zu töten, misslungen sei. Der Angeklagte soll auch während dieses Geschehensablaufs Schüsse auf weitere Passanten abgegeben haben.

Sodann soll der Angeklagte mit seinem Kraftfahrzeug die Flucht angetreten haben. Er habe Schüsse auf die ihn verfolgenden Polizisten abgegeben, um die Flucht fortsetzen und weitere Menschen töten zu können. Im weiteren Verlauf der Flucht soll der Angeklagte einen Fußgänger mit seinem Fahrzeug verletzt, zwei Menschen angeschossen und sich unter Gewaltandrohung mit der Schusswaffe in den Besitz eines neuen Fluchtfahrzeugs gebracht haben.

Der Angeklagte habe das Tatgeschehen mit einer Kamera gefilmt und die Aufnahmen im Wege eines Live-Streams im Internet verbreitet. Unmittelbar vor seiner Ankunft an der Synagoge soll er einen Internet-Link zu von ihm verfassten Dokumenten veröffentlicht haben, in denen unter anderem seine Tatmotivation erläutert sei und zur Tötung aller Juden aufgerufen werde.

Die Anklage der Bundesanwaltschaft erhebt gegenüber dem Angeklagten wegen dieses Geschehens unter anderem den Vorwurf des Mordes in zwei Fällen und des versuchten Mordes in mehreren Fällen zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen, sowie der Volksverhetzung. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 21.04.2020https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-21-04-2020.html;jsessionid=E112938151B9C7FFC142B1596A0B7B2E.intranet252?nn=478184.