Hinweise bei Verdacht auf Vogelgrippe bei Geflügel und Wildvögeln

von 15. November 2016

Bei Verdacht (z.B. durch vermehrtes Vogelsterben, tot aufgefundene Vögel) wenden Sie sich bitte an das jeweilige zuständige Veterinäramt. Informationen zur Einsendung von Proben und Tieren sowie zur Untersuchung auf hochpathogene aviäre Influenza erhalten Sie beim zuständigen Veterinäramt oder beim Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin unter 03931-631 0
Zur Einsendung von Tupferproben bzw. toten Tieren verwenden sie bitte folgende Untersuchungsanträge

Bitte kündigen Sie geplante Probeneinsendungen stets telefonisch im Landesamt für Verbraucherschutz unter oben genannter Telefonnummer an.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Empfehlungen des FLI.

Jagdausübungsberechtigten werden gebeten, bei Beobachtung von vermehrt auftretenden Todesfällen bei Wildvögeln unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Bisher waren vor allem Reiherenten, aber auch Schwäne, Wildgänse, Blesshühner und Möwen betroffen.

Für Fragen zum Thema Geflügelpest und Aufstallung stehen die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte und der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz zur Verfügung.

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt ab sofort in bestimmten Risikogebieten bis auf weiteres Stallpflicht für Geflügel. Die Landkreise sind vom Ministerium über das Landesverwaltungamt angewiesen worden, entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Hintergrund ist der vermehrte Nachweis von Vogelgrippe-Viren.

Risikogebiete sind Gebiete, die als Rastplätze für Wildvögel bekannt sind. Das sind zum Beispiel Gebiete entlang von Elbe, Saale, Havel und Mulde, das Gebiet um den Arendsee und die Gerlebogker Teiche (Landkreis Bernburg).

Aufstallung bedeutet, dass die Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Für Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte gilt, dass die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden müssen und die auf der Veranstaltung ausgestellten Tiere vorher tierärztlich zu untersuchen sind. Für Menschen besteht nach den derzeitigen Erkenntnissen keine Gefahr. Bisher ist weltweit kein Fall von Ansteckung mit dem Geflügelgrippe-Subtypus H5N8 bekannt.

Ansprechpartner für Geflügelhalter zu Fragen der Stallpflicht sind die Amtstierärzte der Landkreise bzw. kreisfreien Städte.