Sachsen-Anhalt prüft Öffnungsklausel bei Grundsteuerreform

Sachsen-Anhalt prüft Öffnungsklausel bei Grundsteuerreform
von 17. Juni 2019

Finanzminister André Schröder:

„Vorrang hat für uns weiterhin eine möglichst geeinte Lösung. Der Verzicht auf einen innerdeutschen Steuerwettbewerb zulasten von Bürgern und Kommunen in schwächeren Ländern sowie die bessere technische Umsetzung (Digitalisierung) sprechen dafür. Ob und wie das Land Sachsen-Anhalt gegebenenfalls von der Bundesregelung abweicht, kann die Koalition erst anhand des konkreten Gesetzes entscheiden. Das Land Sachsen-Anhalt will keine Benachteiligung im Bund-Länder-Finanzausgleich, sondern weitgehende Übergangsregelungen. Außerdem ist zur Absicherung der Regelungskompetenz des Bundes eine Grundgesetzänderung erstrebenswert. Ich sehe bei den bisherigen Vorschlägen vom Bundesminister Scholz Optimierungspotenzial und würde dieses im Falle einer Öffnungsklausel für das Land nutzen. Gleichzeitig gilt es zu vermeiden, dass jedes Land sein eigenes Modell entwickelt. Eine länderübergreifende Abstimmung würde ich daher immer für sinnvoll erachten. Wichtig ist aber, dass der Bund schnell ins parlamentarische Verfahren einsteigt, erst dann sind verlässliche Aussagen möglich.“