SPD begrüßt Urteil gegen Attentäter von Halle

von 21. Dezember 2020

Eric Eigendorf: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Gericht die Höchststrafe ausgesprochen hat. Der 9. Oktober 2019 hat sich in das kollektive Gedächtnis hier in Halle aber auch über die Stadtgrenzen hinaus tief eingebrannt. Über den Mord an zwei Menschen und den versuchten Anschlag auf die Jüdische Synagoge wurde über Monate bei Gericht verhandelt. Die Geschehnisse im Herbst 2019 sind mit dem heutigen Tage juristisch beendet. Das, was seinerzeit geschah, ist aber mehr als der heutige Urteilsspruch: Familien haben Angehörige verloren, die Folgen für Betroffene sind von langfristiger Natur und der Verurteilte hat in der Kontinuität anderer Attentate weltweit und als Nachahmer gehandelt. Der grassierende Antisemitismus mahnt uns alle, wachsam zu werden bzw. zu bleiben.“

Dr. Karamba Diaby ergänzte: „Die Wurzel des Attentats ist ganz unbezweifelbar der Antisemitismus. Aber der Täter handelte nicht als Einzelner. Seine Tat nährte sich aus kruden Verschwörungstheorien, die er mit anderen in Foren auslebte. Die Nebenklägerinnen und Nebenkläger im Prozess haben mit Recht auf einen wunden Punkt hingewiesen: Die weiteren Hintergründe des Anschlags müssen jetzt aufgeklärt werden. Das jetzt gesprochene Urteil darf diesen weitergehenden Prozess nicht beenden. In diesem Zusammenhang sind auch kritische Nachfragen gestattet, ob die Sicherheitsbehörden in Deutschland dieser Art von Attentäter gewappnet sind. Da diese Täter zunächst im verborgenen und verdeckten Raum des Internets agieren, braucht es andere Methoden als die, mit denen die Ermittlungsbehörden in der Regel arbeiten.“

     
PP