Unterstützung bei Urlaubsfahrten

von 7. Juni 2003

Die finanzielle Förderung ist einkommensabhängig. Daher ist bei Antragstellung das Einkommen nachzuweisen. Eine Förderung ist aller zwei Jahre möglich. Gefördert werden Fahrten von mindestens fünf und höchstens vierzehn Tagen Dauer. Dabei wird der An- und Abreisetag als ein Tag gerechnet. Eine Bewilligung ist in Höhe von acht Euro pro Person und Tag möglich. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage der Verwendungsnachweise. Ein Ferienaufenthalt bei Bekannten oder Verwandten ist nicht förderfähig. Bis spätestens 31. Oktober 2003 muss die Familienerholung beendet sein. Ansprechpartner sind Gisela Kempa und Annette Koch, Telefon . 221- 5727. Bürger können sich auch persönlich im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Schopenhauer Str. 04, 06114 Halle(Saale), informieren. Sprechzeiten sind am Dienstag, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, sowie am Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr.