Urteil wegen Überfalls auf Goldschmiede in Halle rechtskräftig

von 16. April 2020

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten mit Urteil vom 08.11.2019 wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Sie hatte es nach sieben Prozesstagen als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 30.01.2019 eine Goldschmiede in Halle betreten und die dort angetroffene Inhaberin durch Drohungen mit einem Stock und einem Messer und mit Schlägen auf den Rücken dazu gezwungen hatte, ihm aus dem Tresor Schmuck im Wert von rund 12.000,00 Euro zu überlassen.

Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten, der die Vorwürfe bestritten hatte, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24.03.2020 ohne weitere Begründung verworfen (6 StR 20/20).

Das Urteil ist damit rechtskräftig.