Verurteilung eines Merseburgers wegen Totschlages rechtskräftig

von 8. Mai 2020

Die Kammer hatte es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Dezember 2018 in dem von ihm und seiner Mutter gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in Merseburg seine 76-jährige Mutter dadurch getötet hatte, dass er ihr mit einem Hammer mehrere Schläge auf den Kopf zugefügt und ihr anschließend zwei Plastiktüten über den Kopf gezogen hatte. Die Frau sei unmittelbar infolge der Gewalteinwirkung verstorben. Ihre Leiche sei erst im Februar 2019 in stark verwestem Zustande im Keller des Hauses aufgefunden worden, nachdem eine Nachbarin die Polizei gerufen hatte, weil noch immer die Weihnachtsbaumbeleuchtung brannte.

Die gegen diese Verurteilung vom Angeklagten eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.04.2020 ohne weitere Begründung verworfen (4 StR 516/19). Damit ist das Urteil rechtskräftig.