Die für heutige geplante Abstimmung zum Gebäudeenergiegesetz im Bundestag kann durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht stattfinden.
„Aus Sicht des Handwerks ist diese Entscheidung ein positives Zeichen. Ein Gesetz, dass so tief in Unternehmen und Haushalte eingreift, und zu nicht unerheblichen Belastungen führen wird, sollte ausführlich beraten werden“, erklärt Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle.
In diese Beratungen müssten die Sichtweisen von Fachleuten einbezogen werden, welche nicht nur die ideologischen Ansätze sehen, sondern auch eine Folgeabschätzung auf Unternehmen sowie Machbarkeitsprognosen vorlegen können. „Es bleibt beim Grundsatz: Ökologie, so wichtig sie auch ist, geht nur mit Ökonomie“, so der Hallesche Unternehmer.
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