Ferienjobs – worauf Schülerinnen und Schüler achten sollten

Ferienjobs – worauf Schülerinnen und Schüler achten sollten
Ferienjob Gastro Foto NGG
von 28. Juni 2023 0 Kommentare

Am Donnerstag nächster Woche beginnen in Sachsen-Anhalt die Sommerferien und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Doch welche Regeln gelten für Ferienjobs?

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt Tipps.

„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler einen Ferienjob nur mit einem Vertrag in der Hand antreten. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung regeln”, rät Karsten Priedemann, Regionsgeschäftsführer des Deutschen Gewerkschaftsbundes Region Halle-Dessau.

„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren generell tabu. Die genauen Bedingungen für Ferienarbeit regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, so Priedemann weiter.

 

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – und das auch nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr.

Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen in den Ferien maximal vier Wochen pro Jahr arbeiten. Die Arbeitszeit darf acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten und muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die zum Beispiel in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.

 

Wer arbeitet, muss auch Pausen machen. Unter 18-Jährigen stehen bei einer täglichen Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als sechs Stunden 60 Minuten.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Allerdings haben erst Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der seit Oktober letzten Jahres 12 Euro pro Stunde beträgt. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht.

 

Bei Problemen: Die Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Der DGB-Regionschef: „Ich rate jedem Jugendlichen, am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied in einer Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand dulden“.

Die Gewerkschaften vor Ort helfen, die gesetzlichen und tariflichen Rechte durchzusetzen.

 

         

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