Handwerksbetriebe bei Beschränkung von Härtefallhilfen nicht benachteiligen

Handwerksbetriebe bei Beschränkung von Härtefallhilfen nicht benachteiligen
von 1. Februar 2023 0 Kommentare

Um die Preisturbulenzen an den Energiemärkten abzufedern, welche die Existenz nicht weniger Handwerksunternehmen gefährden, hatten Bund und Länder Härtefallhilfen für die Betroffene beschlossen.

„Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat nun diese Regelung einseitig aufgekündigt. Hilfen sollen nur noch auf leitungsgebundene Energieträger beschränken“, kritisiert Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle. „Das ist eine eklatante Benachteiligung von Betrieben gerade in ländlichen Regionen, die mangels vorhandener Leitungen beispielsweise auf Öl oder Pellets angewiesen sind. Und Betriebe, die sich von Gas unabhängig machen wollen, werden ebenfalls benachteiligt.“

Durch diese Beschlüsse werde zudem eine zeitnahe Auszahlung der Härtefallhilfen unwahrscheinlicher. Die Betriebe benötigen das Geld laut Keindorf jedoch jetzt – die monatlichen Abschlagszahlungen würden fällig.

         

Noch keine Kommentare

Beginne eine Unterhaltung

Noch keine Kommentare

Du kannst der erste sein der eine Unterhaltung startet.

Only registered users can comment.