Sachsen-Anhalt muss zehntausende Kunstwerke zurückgeben

von 20. März 2012

In Sachsen-Anhalts Museen, Archiven und Sammlungen könnte es bald leerer werden. Denn bis zum 30. November 2014 müssen Kunst- und Kulturgüter, die bei der Bodenreform nach dem zweiten Weltkrieg enteignet wurden, zurückgegeben werden. Das legt das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) fest. Über die Rückgabe entscheidet das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Bislang sind dort 120.770 Vermögenswerte erfasst, doch noch nicht alle Anträge sind bearbeitet.„In den vergangenen Jahren hat es zahlreiche gütliche Einigungen gegeben, so dass Kunst- und Kulturgut sowohl in den Museen des Landes als auch in den Museen anderer Trägerschaften verbleiben konnte“, informiert Kultusminister Stephan Dorgerloh. „Uns sind derzeit 285 Vermögenswerte bekannt, die restitutionsbehaftet und für das Land bedeutsam sind. Für diese laufen derzeit die Verhandlungen mit den Alteigentümern mit dem Ziel einer gütlichen Einigung.“Für das Land Sachsen Anhalt sind in erster Linie die Kunstgegenstände von Bedeutung, die sich in Museen des Landes befinden oder auch in Museen anderer Trägerschaften (Landkreise, Städte, Stiftungen) und die für das Land von besonderem kunstgeschichtlichen Wert sind. Dies ist beim Großteil der Gegenstände nicht der Fall, wie z.B. bei Möbeln, Teppichen, Geschirr etc. Diese Gebrauchsgegenstände werden zurückgegeben.