Bewährungsauflagen nicht eingehalten – Haftbefehl

von 29. April 2015

Der bereits polizeilich bekannte Mann wurde im Oktober 2013 nach insgesamt 10 begangenen Diebstählen und mehreren Beleidigungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Trotz dieser Verurteilung beging der Mann kurz darauf eine erneute Diebstahlshandlung. Außerdem kam er den Meldeauflagen nicht nach und verzog nach unbekannt. Aus diesem Grund erließ das Amtsgericht Trier den Sicherungshaftbefehl. Der Mann wurde durch die Bundespolizisten festgenommen und am heutigen Tag um 10.30 Uhr dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entschied, dass der Mann in Haft bleibt.