Bundespolizei stellt “Schwarzfahrer” mit Untersuchungshaftbefehl

Bundespolizei stellt “Schwarzfahrer” mit Untersuchungshaftbefehl
von 7. Januar 2018

Da er keine Identitätspapiere bei sich führte, wurde er mit auf die Dienststelle der Bundespolizei genommen. Nachdem seine Personalien feststanden, wurden diese im polizeilichen Fahndungssystem überprüft. Schnell stand fest, dass der 44-Jährige noch mit gleich zwei Behörden Rechnungen offen hatte: Zum einen benötigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main für weitere strafprozessuale Maßnahmen die aktuelle Adresse des Mannes. Zum anderen wurde er durch das Amtsgericht Mühldorf am Inn per Untersuchungshaftbefehl gesucht. Auch hier steht der Verdacht der Leistungserschleichung im Raum.

Dem Mann wurde die Festnahme ausgesprochen und er wurde am selbigen Tag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entschied, dass der Mann in Haft bleibt. Er wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main informierte die Bundespolizei über den aktuellen Verbleib des Gesuchten. Zudem erwartet ihn eine weitere Strafanzeige wegen der aktuellen Schwarzfahrt von Berlin nach Halle.