Bundespolizisten vollstrecken Haftbefehl gegen 38-jährige Frau

von 24. Juli 2017

Demnach wurde die Frau am 20. März 2017 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen verurteilt. Die Gesuchte öffnete die Tür. Die Bundespolizisten eröffneten der 38-Jährigen den Haftbefehl und vollstreckten diesen. Da der Ehemann die Geldstrafe zahlte, konnte die Haft abgewendet werden und die Frau wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.