Jahresbericht der Zentralen Beschwerdestelle 2018

Jahresbericht der Zentralen Beschwerdestelle 2018
von 7. Juni 2019

Eingereichte Beschwerden werden jährlich statistisch erfasst und in einem Bericht der Zentralen Beschwerdestelle dargestellt.

Der Jahresbericht 2018 ist nun veröffentlicht. Der aktuelle Bericht und die Berichte der Vorjahre sind auf der Homepage der Zentralen Beschwerdestelle https://zentralebeschwerdestelle.sachsen-anhalt.de/zentrale-beschwerdestelle/jahresberichte nachzulesen.

Innenminister Holger Stahlknecht: „Beschwerden regen dazu an, das eigene Handeln aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Durch den Perspektivwechsel können die Augen für Optimierung oder Weiterentwicklungen geöffnet werden. Das gilt auch für die aus der Arbeit der Beschwerdestelle gewonnenen Erkenntnisse.“

Beschwerdebearbeitung im Polizeibereich:

Im Jahr 2018 haben sich die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der Polizei in 713 Beschwerden mit 1.018 Beschwerdeanlässen geäußert, 361 Beschwerden mit 574 Beschwerdeanlässen sind von der Zentralen Beschwerdestelle behandelt worden.

Gegenüber 2017 ist eine Zunahme der Beschwerden um 58 (8,85Prozent) festzustellen. Sowohl die Beschwerdeanzahl als auch die vorgetragenen Beschwerdeanlässe liegen im Jahr 2018 jedoch leicht unter dem Vierjahresdurchschnitt von 727 Beschwerden und 1.023 Beschwerdeanlässen.

In 13,85Prozent der Fälle waren die Beschwerden berechtigt, die Quote liegt leicht über dem Vierjahresdurchschnitt von 11,94Prozent.

Beschwerdebearbeitung im Bereich der Verwaltung:

Seit dem 1. Oktober 2017 besteht auch im Verwaltungsbereich die Möglichkeit, Beschwerden und sonstige Hinweise über die dortige Arbeit auch direkt in der Zentralen Beschwerdestelle vorzutragen. Die Erprobung des erweiterten Angebotes ist noch bis zum 31.Dezember 2019 vorgesehen.

Im Beschwerdejahr 2018 wurden im Verwaltungsbereich insgesamt 62 Beschwerden eingereicht, 33 davon waren direkt an die Zentrale Beschwerdestelle gerichtet. Insgesamt waren 16,67Prozent aller Beschwerden berechtigt.

Die Beschwerden des Jahres 2018 führten in 50 Fällen zu organisatorischen Änderungen von Geschäfts- oder Arbeitsabläufen oder wurden zumindest auf Arbeitsebene ausgewertet, um daraus Erkenntnisse für die zukünftige Arbeit zu gewinnen.

Hintergrund zur Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle:

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann formlos das Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern kritisch angesprochen werden, z.B. in den Fällen, in denen Bürger den Eindruck erlangten, dass nicht korrektes Auftreten oder persönliches Fehlverhalten vorlag. Beschwerden sowie Lob und Hinweise können im persönlichen Gespräch oder telefonisch sowie schriftlich per Telefax, per E-Mail, per Post und auch über das eRevier der Landespolizei (https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/erevier/beschwerde/) vorgetragen werden.

Beschwerdeverfahren werden kostenfrei durchgeführt.

Durch den im gesamten Innenressort praktizierten offenen und fairen Umgang mit Kritik können Schwachstellen erkannt und auch beseitigt werden. Auch die sich aus den Beschwerden ergebenden Chancen werden durch die objektive Bearbeitung erschlossen und genutzt. Ob berechtigt oder unberechtigt, jeder Hinweis führt zum Hinterfragen und Überprüfen der eigenen Arbeit oder des Auftretens der Bediensteten in der Öffentlichkeit. Die Beschwerdebearbeitung wird daher bewusst auch als Instrument für die Qualitätssicherung genutzt.