Jugendliche hantieren mit Anscheinswaffen im Hauptbahnhof

von 6. August 2014

Die Bundespolizisten forderten die 16- und 17-Jährigen auf, die Waffen auf den Boden zu legen. Dieser Aufforderung kamen beide nach. Die jungen Männer wurden zur weiteren Bearbeitung zur Dienststelle der Bundespolizei verbracht. Die Waffen wurden noch vor Ort beschlagnahmt. Erst zu diesem Zeitpunkt konnten die Bundespolizisten erkennen, dass es sich bei den Waffen lediglich um Imitate handelte.

Durch ihr unüberlegtes Handeln hatten sich die beiden Jungen unbewusst in Lebensgefahr begeben. Für die eingesetzten Polizeibeamten war es nicht sofort ersichtlich, dass es sich bei den Waffen um Imitate handelte. Sie mussten daher von einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben ausgehen und hätten somit auch die Dienstwaffe einsetzen können, wenn die Jugendlichen die Waffen auf sie gerichtet hätten. Beide wurden eindringlich über die Folgen solch einer Handlung belehrt.

Weiterhin wurden sie darauf hingewiesen, dass sie die Waffen nur verdeckt in der Öffentlichkeit führen dürfen und sie nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz erwartet.

Im Zuge der Bearbeitung stellten die Bundespolizisten dann bei dem 16-Jährigen noch ein Computerspiel fest, dass erst ab 18 Jahren erlaubt war. Die Ermittlungen ergaben, dass er dieses Spiel am selben Tag erworben hat. Es wurde durch die Bundespolizei mit dem Hinweis auf eine Anzeige nach dem Jugendschutzgesetz an den Verkäufer zurückgegeben.