Landesmittel und bessere Förderbedingungen für die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt

Landesmittel und bessere Förderbedingungen für die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt
von 5. Februar 2018

Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie werden die Förderbeträge deutlich erhöht. Pro Stellplatz eines Feuerwehrhauses können nunmehr 150.000 Euro statt 75.000 Euro gefördert werden. Sowohl der Umbau als auch die Erweiterung eines vorhandenen Feuerwehrhauses werden nun einheitlich mit 80.000 Euro gefördert.

Zuwendungsanträge für das folgende Haushaltsjahr sind bis spätestens 31. Märzdes laufenden Haushaltsjahres beim zuständigen Landkreis (für die Landkreise und kreisfreien Städte direkt beim Landesverwaltungsamt) einzureichen. Die Landkreise sammeln die Anträge und reichen diese bis zum 30. Aprilbeim Landesverwaltungsamt ein. Auf der Grundlage der eingereichten Anträge werden Prioritätenlisten für das folgende Haushaltsjahr erstellt. Zuwendungsbescheide werden in der Regel imzweiten Halbjahr für das folgende Haushaltsjahr erteilt.

Innenminister Stahlknecht: „Mit der finanziellen Förderung der Feuerwehrhäuser und technischen Ausstattung unterstützt das Land die Einheits- und Verbandsgemeinden darin, die Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig zu gestalten.“