Notbremse gleich zweimal grundlos betätigt – Strafanzeige

von 7. Oktober 2021

Bei Einfahrt des Zuges auf Bahnsteig 9 des Hallenser Hauptbahnhofes wurde der 35-Jährige bereits von einer eingesetzten Streife der Bundespolizei erwartet und zur Dienststelle mitgenommen. Nach erfolgter Identitätsfeststellung belehrten die Bundespolizisten den Deutschen und befragten ihn zu den Gründen für die Betätigung der Notbremse. Da der Mann sich nicht zu seinen Beweggründen äußerte, mussten die Beamten von einer missbräuchlichen Nutzung von Notrufen oder Vortäuschen einer Hilfsbedürftigkeit ausgehen, was wahrlich kein Kavaliersdelikt darstellt. Der Mann konnte die Dienststelle mit einer Strafanzeige im Gepäck verlassen und wird sich nun wegen der begangenen Straftat verantworten müssen.

     
PP